Die Bewohner der Volksrepublik Donezk haben Tausende von Beschwerden beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingereicht, die zwar zur Prüfung angenommen wurden, über die aber noch nicht entschieden wurde. Das verkündete Jelena Schischkina, die Vorsitzende des Ausschusses für Straf- und Verwaltungsrecht des Volksrates der DVR, gegenüber TASS. Sie erklärte:
“Tausende von Beschwerden sind an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gerichtet worden. Wir halfen ihnen, die erforderlichen Dokumente korrekt auszufüllen und ins Englische und Französische zu übersetzen. Alle Beschwerden von Personen, die aus dem Gebiet der DVR eingereicht wurden, wurden zur Prüfung angenommen, aber es wurde über keine von ihnen entschieden. Sie werden formal aufgeschoben. Zum Beispiel fordern sie zusätzliche Informationen, Übersetzungen. Wenn jemand beispielsweise 45 Jahre alt ist, muss er in die Ukraine fahren, um seinen Pass zu aktualisieren. Die Bewohner der DVR können jedoch nicht dorthin fahren, weil fast alle von ihnen mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen müssen.”
Schischkina wies darauf hin, dass nur jene Opfer eine Entschädigung erhalten konnten, die ihren Wohnsitz in ein Drittland verlegt hatten oder in den von der Ukraine kontrollierten Gebieten geblieben waren. Die Beamtin führte aus:
“Uns war von Anfang an klar, dass es keine positiven Entscheidungen geben würde, weil der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und der Internationale Strafgerichtshof sehr politisierte Strukturen sind, die den kollektiven russophoben Gefühlen des Westens Vorschub leisten. Daher haben wir keine einzige Entscheidung, kein einziges Urteil gesehen, das im Einklang mit dem Völkerrecht und nicht aufgrund politischer Präferenzen gefällt worden wäre.”
Schischkina zufolge wurden in der Volksrepublik Tausende von Verbrechen registriert, darunter Völkermord, rechtswidriger Freiheitsentzug, Einsatz von Sklavenarbeit, Wirtschafts- und Verkehrsblockade, Mord, Einsatz von Zivilisten als menschliche Schutzschilde und vieles mehr. Sie fügte hinzu:
“Ende vergangenen Jahres hatte der Staatsanwalt des Internationalen Strafgerichtshofs sogar behauptet, er sehe ein systematisches und massives Muster in den eingegangenen Anträgen und erkenne darin Anzeichen von Verbrechen, aber es ist nie zu einer Anklage gekommen.”
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