
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat diese Woche entschieden, dass EU-Mitgliedstaaten private Fahrzeuge aus Russland im Rahmen eines geltenden generellen Importverbots, das wegen des Ukraine-Konflikts gegen das Land durch entsprechende Sanktionsvorgaben verhängt wurde, beschlagnahmen dürfen.
Das Gericht fällte das aktuelle Urteil im Fall eines russischen Staatsbürgers, der im Januar 2023 in Russland einen Gebrauchtwagen gekauft und diesen im Mai desselben Jahres über Polen in sein Wohnsitzland Deutschland gebracht hatte. Der deutsche Zoll beschlagnahmte das Fahrzeug im Wert von etwas mehr als 50.000 Euro, als er es im August desselben Jahres anmeldete.
Dazu berichtet die Süddeutsche Zeitung (Bezahlschranke):
“Der Kauf eines Gebrauchtwagens von einem Privatanbieter in Russland bringt dem russischen Staat keine Einnahmen in einer Größenordnung, die Präsident Wladimir Putin im Krieg gegen die Ukraine helfen. Mit dieser Begründung hatte sich der Käufer eines Mercedes aus Russland gegen die Sicherstellung seines PKW durch das Hauptzollamt gewehrt. Der Rechtsstreit ging bis zum Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg. Am Mittwoch hat der EuGH sein Urteil verkündet.”
Der Kläger wollte geltend machen, dass das Einfuhrverbot nur dann gelten könnte, wenn seitens der Behörden nachgewiesen wird, dass sein Fahrzeugkauf Russland erhebliche Einnahmen verschaffe, was seiner Meinung nach bei seinem Auto nicht zutreffend sei. Er argumentierte außerdem, dass sein Fahrzeug von der Regelung ausgenommen sein sollte, da es sich am 19. Dezember 2023, dem Stichtag, bis zu dem bestimmte Fahrzeuge noch zugelassen werden konnten, bereits physisch innerhalb der EU befand und die Beschlagnahme daher ungültig sei.
Das Gericht wies nun die vorgebrachten Argumente zurück. Es entschied, dass das Einfuhrverbot automatisch für gelistete Waren gelte, ohne dass nachgewiesen werden müsse, dass jede einzelne Transaktion Russland zugutekomme. Es stellte außerdem fest, dass eine Ausnahme für Fahrzeuge, die sich zu einem bestimmten Zeitpunkt bereits in der EU befanden, nicht gelte, da das Auto des Klägers unter Verstoß gegen das bestehende Verbot importiert worden sei und sich somit illegal im Land befinde.
Dazu heißt es im SZ-Artikel:
“Das Verbot gelte, ‘ohne dass für jeden einzelnen Vorgang geprüft zu werden braucht, ob der betreffende Kauf, die betreffende Einfuhr oder das betreffende Verbringen der Russischen Föderation erhebliche Einnahmen erbringt’, stellte der EuGH klar (Urteil vom 5. Februar, Rechtssache C-619/24).”
Das bestätigte Einfuhrverbot ist Teil der seit Februar 2022 insgesamt 19 verabschiedeten EU-Sanktionspakete. Die Europäische Kommission gab im September 2023 diesbezüglich Leitlinien heraus, wonach “Fahrzeuge mit russischen Kennzeichen unabhängig von ihrer privaten oder gewerblichen Nutzung verboten” sind. Die EU-Kommission argumentierte, dass die Einfuhr solcher Güter Einnahmen für Moskau generiere.
Abgeordnete des Europäischen Parlaments (MdEP) verabschiedeten im November desselben Jahres eine Resolution, in der sie solche Beschlagnahmungen als “übertrieben” bezeichneten und die Kommission um eine Überprüfung baten. Die Maßnahmen bleiben jedoch weiterhin in Kraft.
Zu den Hintergründen berichtet die SZ weiter:
“Der Kläger, ein russischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Düsseldorf, hatte Ende Januar 2023 von einem Landsmann einen gebrauchten Mercedes gekauft. Der Pkw wurde in Russland auf ihn zugelassen. Der gezahlte Kaufpreis von fünf Millionen russischen Rubel entspricht aktuell rund 55.300 Euro. Für die Zollanmeldung im August 2023 hatte der Käufer einen Wert von knapp 50.400 Euro angegeben. Noch am Tag der Anmeldung stellte das Hauptzollamt den Mercedes sicher und erklärte die Zollanmeldung mit Hinweis auf die EU-Einfuhrbestimmungen für Güter aus Russland für ungültig.”
Mit Beginn der Sanktionsvorgaben erklärte das russische Außenministerium, die Politik der EU ziele einzig darauf ab, Rechtsunsicherheit und Diskriminierung gegenüber russischen Staatsangehörigen zu schaffen.
Der damalige interimistische Zollchef Ruslan Dawidow bezeichnete die Beschlagnahmung von Autos als “völligen Unsinn” und “totale Gesetzlosigkeit”.
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