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Der Koalitionsvertrag: Es wird weiter gefaesert (Teil II)

rtnews by rtnews
12/04/2025
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Und jetzt hinein in den Albtraum. Der erste genauere Blick gilt den Bürgerrechten, also dem Zustand, in dem sich die Restdemokratie unter dieser Koalition wiederfinden wird. Das Ergebnis ist alles Andere als erquicklich: mehr vom Gleichen.

Von Dagmar Henn

Eines ist jetzt völlig klar: Die Anfrage, die CDU und CSU kurz vor der Bundestagswahl zu den NGOs stellten, war ein reines Ablenkungsmanöver. Der Koalitionsvertrag besagt klar und deutlich, dass der ganze undemokratische Sumpf weiter gepflegt wird:

“Wir unterstreichen die Bedeutung gemeinnütziger Organisationen, engagierter Vereine und zivilgesellschaftlicher Akteure als zentrale Säulen unserer Gesellschaft. Die Unterstützung von Projekten zur demokratischen Teilhabe durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ setzen wir fort.”

Correctiv und Co. dürften jedenfalls die Sektkorken knallen lassen. Womit sich zur Not noch leben ließe, wäre nicht im Rest des Textes, gut verteilt, die Ankündigung, dass die Schrecken, die die Amtszeit von Innenministerin Nancy Faeser prägten, noch weiter verstärkt werden sollen, Stichwort für Stichwort. Nehmen wir beispielsweise das:

“Was die Feinde der Demokratie angeht, gilt der Grundsatz “Null Toleranz”. Es ist die gesamtstaatliche und gesellschaftliche Verantwortung, jedweder Destabilisierung unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung entgegenzuwirken und dabei auch unsere Sicherheitsbehörden nicht alleinzulassen.”

Das hat einen leichten Anklang von Faesers Wiederauflage des “Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums”, mit dem “jederzeitigen Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung”. Das es ermöglicht, politisch unbotmäßigen Beamten auch die Pension zu entziehen, beispielsweise. Und, in der Nähe, wenn auch etwas versteckt, findet sich dann:

“Wir werden das Gesetz zur Beschleunigung der Disziplinarverfahren und seine Auswirkungen im Jahr 2027 evaluieren und es gegebenenfalls ändern.”

Das dürfte heißen, spätestens 2027 gäbe es die nächste Verschärfung. Praktisch, wenn die ganzen anderen Änderungen, die in den letzten Jahren durchgeführt wurden, Bestand haben, wie die vielen Denunziationsmöglichkeiten und der ganze illegale Verfolgungsapparat von Kontensperrungen bis zur vollständigen Überwachung. Faeser wird auf jeden Fall geistig erhalten bleiben. Hier beispielsweise:

“Wir führen eine verhältnismäßige und europa- und verfassungsrechtskonforme dreimonatige Speicherpflicht für IP-Adressen und Portnummern ein, um diese einem Anschlussinhaber zuordnen zu können. Im Rahmen ihrer begrenzten Zuständigkeit ermöglichen wir der Bundespolizei zur Bekämpfung schwerer Straftaten die Quellen-TKÜ ohne Zugriff auf retrograd gespeicherte Daten. Für bestimmte Zwecke sollen unsere Sicherheitsbehörden, unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Vorgaben und digitaler Souveränität, die automatisierte Datenrecherche und -analyse sowie den nachträglichen biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Internetdaten, auch mittels Künstlicher Intelligenz, vornehmen können. Wir erlauben zu Strafverfolgungszwecken den Einsatz von automatisierten Kennzeichenlesesystemen im Aufzeichnungsmodus.”

Übersetzen wir diese Passage in normales Deutsch. Die Vorratsdatenspeicherung wird eingeführt, und für “schwere Straftaten”, also für alles, bei dem mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe die Folge sein kann, kann die Bundespolizei die Telekommunikation überwachen. Das bedeutet nämlich Quellen-TKÜ: Überwachung der Telekommunikation an der Quelle, sprich, bei der Zielperson, egal, ob es sich um Telefonie oder Internet handelt. Außerdem können alle “öffentlich zugänglichen Internetdaten” biometrisch ausgewertet werden. Das bedeutet, wenn irgendwo im Netz ein Video von einer Demonstration ist, können sie darüber die Gesichtserkennung laufen lassen, um die Teilnehmer zu identifizieren. Wenn man weiß, wie mit den Teilnehmern von Palästina-Demonstrationen zuletzt umgegangen wurde, begreift man auch, was das bedeutet. Ach ja, und auf Autobahnen sollte man möglichst auch nicht mehr fahren. “Einsatz von automatisierten Kennzeichenlesesystemen im Aufzeichnungsmodus”? Das ist, was jede Mautbrücke macht. Und im ersten Satz nach diesem Absatz steht dann gleich:

“Den Datenaustausch unter den Sicherheitsbehörden (insbesondere P20, Verbundspeicherung) sowie mit zivilen Behörden verbessern wir grundlegend.”

Lebe wohl, Datenschutz, kann man da nur sagen. Und nachdem auch eine “Novellierung des Rechts der Nachrichtendienste des Bundes” angekündigt wird und die letzte Novellierung des Bundesverfassungsschutzgesetzes schon ein bürgerrechtlicher Albtraum war (ich erinnere nur an “wir rufen an”), ist klar, dass die juristischen Untaten der Frau Faeser nur der Einstieg sein sollen.

Übrigens gibt es einen Abschnitt, der nur teilweise so gemeint sein kann, wie er klingt. Alles, was von Soros, Gates und den sonstigen üblichen Verdächtigen finanziert wird, ist sicher nicht damit gemeint:

“Mit Vereinen und Verbänden, die von ausländischen Regierungen oder mit ihnen verbundenen Organisationen gesteuert werden und die beziehungsweise deren Mitglieder oder Strukturen von Verfassungsschutzämtern beobachtet werden, wird es keine Zusammenarbeit geben. Wir führen eine Pflicht zur Offenlegung der Finanzierung dieser Vereine und Verbände ein und überwachen diese.”

Wäre ja interessant, wenn beispielsweise eine Finanzierung durch die EU oder eben durch die oben erwähnten Stiftungen zu einer Offenlegungspflicht führte. Aber die aktuelle US-Regierung arbeitet mit Soros beispielsweise gerade nicht zusammen, das liefert in diesem Zusammenhang eine hübsche Ausrede.

Und was die Meinungsfreiheit angeht? Da gibt es hier einen schönen Vorgeschmack:

“Gezielte Einflussnahme auf Wahlen sowie inzwischen alltägliche Desinformation und Fake News sind ernste Bedrohungen für unsere Demokratie, ihre Institutionen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die bewusste Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen ist durch die Meinungsfreiheit nicht gedeckt.”

Es geht alles so weiter wie gehabt? Nein, es wird schlimmer. “Eine verschärfte Haftung” von Online-Plattformen, die Medienaufsicht soll “gegen Informationsmanipulation sowie Hass und Hetze vorgehen können”, die europarechtliche Zensurbestimmung, der Digital Services Act, soll “weiterentwickelt” werden. Journalisten jedoch – damit sind natürlich nur die der Leitmedien gemeint – sollen ihre Adresse im Melderegister sperren lassen können.

Die spätestens mit Amtsantritt der Ampel einsetzende Aufweichung des Unterschieds zwischen Wort und Tat wird weiter fortgesetzt; ein besonders extremes Beispiel findet sich im Abschnitt Migration, bei den Sachverhalten, die eine Regelausweisung zur Folge haben sollen:

“Dies gilt insbesondere bei Straftaten gegen Leib und Leben, gegen die sexuelle Selbstbestimmung, bei Volksverhetzung, bei antisemitisch motivierten Straftaten sowie bei Widerstand und einem tätlichen Angriff gegen Vollstreckungsbeamte.”

Es wäre ein Kennzeichen eines Rechtsstaats, das Rufen der Losung “From the River to the Sea” nicht mit Vergewaltigung oder Mord gleichzusetzen. Aber derart banale Verstöße gegen die vorgegebene Meinung können sich hinter “antisemitisch motivierten Straftaten” verbergen, und mit “Volksverhetzung” hatte man in den letzten Jahren schon viel Spaß. Wenn man sich ansieht, wie in den letzten Monaten verfahren wurde – im echten Leben wird eher ein Palästinenser in den genozidalen Bombenhagel auf Gaza zurückgeschickt als ein afghanischer Messerstecher oder ein eritreischer Vergewaltiger in seine Heimat. Das ist nicht nur eine Aufweichung der für das Recht entscheidenden Linie zwischen Wort und Tat, das ist geradewegs ihre Umkehrung.

Nicht, dass die Deutschen dabei besser wegkommen werden. Das Kronjuwel der Angriffe auf die Bürgerrechte findet sich nämlich hier (auch wenn das vorab bereits teilweise angekündigt wurde):

“Im Rahmen der Resilienzstärkung unserer Demokratie regeln wir den Entzug des passiven Wahlrechts bei mehrfacher Verurteilung wegen Volksverhetzung. Wir wollen Terrorismus, Antisemitismus, Hass und Hetze noch intensiver bekämpfen und dazu insbesondere den Tatbestand der Volksverhetzung verschärfen.”

Woran erkennt man Feinde der Demokratie? An unscharfen Rechtsbegriffen. “Hass und Hetze” beispielsweise. Der §130 Strafgesetzbuch hat in den letzten Jahren eine immer größere Rolle gespielt, und die Anlässe für seine Anwendung wurden immer banaler. Meinungsäußerungen in sozialen Medien beispielsweise. In der Praxis spielte das eigentlich begrenzende Kriterium “geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören” schon lang keine Rolle mehr; der “öffentliche Frieden” verwandelte sich in ein höchst ätherisches, flüchtiges Wesen, das beim leisesten Widerwort entschwindet. Man möchte sich gar nicht ausmalen, was herauskommt, wenn dieser Paragraf weiter verschärft wird.

Und dann diese hübsche Nummer mit dem passiven Wahlrecht. Die erklärt, warum im ganzen Vertrag zwar die Brandmauer mit Drahtverhau und Minengürtel versehen wird, aber nirgends von einem AfD-Verbot die Rede ist. So, wie die Regierungsparteien die russische Gefahr und die Kriegstüchtigkeit predigen, wären sie im Stande, das Wort “Frieden” selbst schon zur Volksverhetzung zu erklären. Oder jede Aussprache des Wortes “Russland” ohne den gebotenen Schaum vor dem Mund.

Man wird es sehen – diese Rechtsänderung dürfte sehr schnell erfolgen und sehr weit gehen. Das ist nämlich der Joker im Spiel gegen die AfD, der desto dringlicher gezogen werden muss, weil die Umfragewerte inzwischen über jene der CDU geklettert sind. Zweimal wegen Volksverhetzung verurteilt? Wenn der ganze NGO-Sumpf weiter finanziert wird, ist es kein Aufwand, das nötige Personal zur Überwachung aller sozialen Medien zu bekommen. Damit wäre das Problem vom Tisch, dass ein Verbotsverfahren vor dem Verfassungsgericht mehrere Jahre in Anspruch nimmt. Je mehr mögliche Aussagen verboten werden, desto mehr mögliche Kandidaten können schon vorab ausgeschlossen werden. Und so, wie die Koalition drauf ist (die allein mit dieser Regelung die letzte Linie einer Demokratie weit überschritten hat), werden sie auch noch einen Weg finden, im Zusammenhang mit diesen gar erschröcklichen Straftaten dafür zu sorgen, dass die Strafen in Kraft treten, ehe ein letztinstanzliches Urteil gefällt ist …

Das ist der GAU für die demokratischen Rechte der Deutschen. Faeser ist man ja vielleicht los, als Bundesministerin. Aber es wird weiter gefaesert, sogar mit erhöhter Kraft.

Mehr zum Thema – Schwarz-Rot will jetzt das Wahlrecht “faesern”



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Tags: dergefaesertKoalitionsvertragTeilweiterwird
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