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"Delegitimierung des Staates" – BMI schafft diese Extremismus-Kategorie wieder ab

rtnews by rtnews
15/04/2026
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Dem Verfassungsschutz missfiel im Jahr 2021 die sich dynamisierende Unzufriedenheit von Bürgern zum Thema der Kritik an restriktiven “Corona-Maßnahmen”. Der Staat erkannte eine vermeindliche Gefahr von “Querdenkern” und schuf deswegen eine neue Extremismus-Kategorie, die seitens des Inlandsgeheimdienst nun wieder gestrichen wird.

Das Bundesinnenministerium (BMI) hatte erst nach Medienberichten im März 2021 bestätigt, dass Teile der “Corona-Protestbewegung” vom Verfassungsschutz gezielt durchleuchtet und beobachtet würden (RT DE berichtete). Der Staat erkannte zu diesem Zeitpunkt die vermeintliche Gefährdung der Demokratie durch kritische, unzufriedene Bürger. Grundrechte wie Meinungsfreiheit und das Recht auf Demonstrationen wurden willkürlich als verfassungsfeindliche Inhalte und Ziele deklariert. Die vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) diesbezüglich ins Leben gerufene Extremismus-Kategorie “Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates” wird nun wieder gestrichen, jedoch nicht in Berlin.

In den Jahren 2020 und 2021 wurden “rechtsoffene” Parolen auf Demonstrationen wie “Friede, Freiheit, keine Diktatur” oder “Widerstand” von Regierungsmitgliedern des sogenannten Kabinetts Merkel IV (Unionsparteien und SPD) sowie des nachfolgenden Kabinetts Scholz (SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP) ebenso wie von regierungsnahen Politikern und Medien nachweislich als eindeutiges Zeichen für das Wirken antidemokratischer Kräfte gewertet.

Bis April 2021 unterteilten die deutschen Verfassungsschutzbehörden Extremismus in die Phänomenbereiche: “Rechtsextremismus sowie  ‘Reichsbürger’ und ‘Selbstverwalter’, Islamismus, Linksextremismus und Ausländerextremismus, beziehungsweise auslandsbezogener Extremismus”.

Ende April 2021 wurde dann offiziell der “Phänomenbereich Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates” eingeführt. Der dem BMI unterstellte Verfassungsschutz (BfV) erklärt dazu definierend:

“Mit dem Beginn der Coronapandemie und der Durchsetzung staatlicher Beschränkungsmaßnahmen zur Bekämpfung der Lage kam es in Deutschland zu gesellschaftlichen Diskussionen und legitimen Protestaktionen gegen diese Maßnahmen. In einigen Fällen gingen die öffentlich geäußerten Meinungen oder Aktionen von Personenzusammenschlüssen und Einzelpersonen jedoch über einen solchen legitimen Protest hinaus und wiesen tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen auf.”

Rund fünf Jahre später teilte das BfV auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit, dass die Definition “jedoch an Bedeutung verloren hat und daher nun nicht mehr als bundesweite, eigenständige Kategorie fortgeführt wird”, so das SPD-nahe RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) berichtend. 

Bereits Anfang März titelte themenbezogen das kontrovers wahrgenommene “Rechercheportal” Correctiv:

“Extremismus: Nicht mehr gefährlich genug? Verfassungsschutz streicht ‘Delegitimierer’-Kategorie”

Der RND-Artikel informiert, dass zum Zeitpunkt der Correctiv-Veröffentlichung “der Verfassungsschutz das jedoch noch nicht bestätigen wollte.” Den RND-Lesern wird die einstige Notwendigkeit der BfV-Kategorie mit der Zusammenfassung erklärt:

“Es handelte sich meist um Verschwörungsideologen, die die Verfassungsordnung der Bundesrepublik ablehnen und teilweise auch zu Gewalt gegen Politiker und von ihnen verachtete ‘Vertreter des Systems’ aufriefen. Es gab dabei immer auch eine große Schnittmenge mit der sogenannten Reichsbürger-Ideologie.”

Die Correctiv-Redaktion erklärt rückblickend:

“Hintergrund war, dass viele Gruppierungen ihren Protest gegen die Anti-Corona-Maßnahmen in oft verschwörungstheoretische verfassungsfeindliche Ideologien und Ideologiefragmente einbetteten. Zu den bekanntesten Beobachtungsobjekten im Phänomenbereich der ‘Delegitimierer’ zählten Gruppierungen der sogenannten ‘Querdenker’-Szene.”

Der 2021 geschaffenen Kategorie wurden laut Verfassungsschutzbericht im Jahr 2024 “bundesweit rund 1.500 Menschen zugerechnet, nach 1.600 ‘Delegitimierern’ im Jahr zuvor, von denen damals rund 250 als gewaltbereit eingeschätzt wurden”, so die juristische Webseite LTO darlegend, die in diesem Zusammenhang auf folgende Information seitens des Verfassungsschutzes verweist:

“Unabhängig davon werden aber solche Personen oder Gruppierungen aus diesem ehemaligen Phänomenbereich weiterhin bearbeitet, die Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolgen.”

Laut Correctiv-Informationen, nach entsprechenden Behördenanfragen, würden jedoch die Landesämter in Berlin, Bayern und Baden-Württemberg den Phänomenbereich “nach eigenen Angaben weiterhin bearbeiten”:

“Aus Berlin heißt es, das Personenpotenzial im Bereich ‘Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates’ werde fortgesetzt. In der Hauptstadt sei ‘nach wie vor ein harter Kern der Szene’ aktiv.” 

Sachsen hatte laut Beantwortung bereits vor mehreren Monaten entschieden, die Kategorie nicht mehr zu nutzen. Brandenburg verzichtete schon in seinem letzten Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2024 auf die separatre Erwähnung.

Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Irene Mihalic, erklärte gegenüber dem RND zu den BMI-Bestätigungen:

“Wir brauchen mehr Stringenz bei der Analyse verfassungsfeindlicher Bestrebungen.” 

Thüringens Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer gab dem RND zu Protokoll, dass “das Phänomen als Gefahr weiter bestehe und bei Bedarf auch weiter beobachtet werde.”

Im Februar des Vorjahres initiierte die sogenannte Ampelregierung unter Verantwortung von Ex-Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) den sogenannten “Beratungskompass Verschwörungsdenken” (RT DE berichtete).

Mehr zum Thema – Medien: Bundesregierung plant “Gesinnungscheck” vor Immobilienerwerb



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Tags: BMIdesDieseExtremismusKategoriequotDelegitimierungschafftStaatesquotwieder
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