Die rechtsextreme NPD, die sich inzwischen Die Heimat nennt, wird von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe entschieden.
Die Nachfolgepartei der rechtsextremen NPD, Die Heimat, wird laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dienstag für sechs Jahre von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen.
Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) hatte sich im vergangenen Juni in Die Heimat umbenannt. Es war das erste Verfahren dieser Art am höchsten deutschen Gericht.
Die Möglichkeit zum Finanzierungsausschluss hatte der Gesetzgeber nach dem zweiten erfolglosen NPD-Verbotsverfahren 2017 geschaffen. Ein Verbot hatte das Verfassungsgericht damals abgelehnt, weil es keine Anhaltspunkte dafür gebe, dass die Partei ihre verfassungsfeindlichen Ziele durchsetzen könne.
Der Gesetzgeber schuf daraufhin die Möglichkeit zum Ausschluss von der Parteienfinanzierung. Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung beantragten beim Verfassungsgericht, für sechs Jahre die NPD und mögliche Ersatzparteien von der Parteienfinanzierung auszuschließen.
Der Zeitraum ist gesetzlich vorgegeben. Mit dem Urteil entfallen auch steuerliche Begünstigungen der Partei und der Zuwendungen an sie.
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