Die Tageszeitung Junge Welt dokumentiert in ihrer aktuellen Ausgabe die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Partei Die Linke. Die Anfrage thematisiert den ukrainischen Nationalismus, der in den Jahren seit dem Putsch 2014 von den unterschiedlichen ukrainischen Regierungen mit westlicher Billigung stark gefördert wurde. Spätestens unter Selenskij wurde er schließlich zur staatstragenden Ideologie.
Die Verbrechen von ukrainischen Kollaborateuren, die während des Zweiten Weltkriegs mit Nazi-Deutschland zusammenarbeiteten, werden geleugnet, die Verbrecher nicht nur rehabilitiert, sondern als Nationalhelden geehrt. Verbindungen wie die Organisation ukrainischer Nationalisten (OUN), die für Verbrechen an Juden, Polen, Sinti und Roma sowie Russen während des Zweiten Weltkriegs verantwortlich gemacht werden, genießen in der Ukraine wieder Ansehen und werden offiziell geehrt.
Das offen rechtsnationalistische Bataillon Asow und andere rechtsradikale Organisationen haben umfassenden Einfluss auf die Politik der Ukraine. Rassistische Äußerungen gegenüber Russen und russischsprachigen Menschen bis zu Mordaufrufen durch ukrainische Politiker sind belegt.
Das macht deutlich, dass Vertreter rechtsnationaler Ideologie in der Ukraine kein gesellschaftlich isoliertes Phänomen, sondern sowohl in der ukrainischen Gesellschaft als auch im Staatsapparat integriert sind. Sie finden sich in großer Zahl ebenso in den zivilgesellschaftlichen Organisationen, im Bildungsbereich, in Medien und Politik sowie im Militär.
In der kleinen Anfrage möchte die Bundestagsfraktion der Partei Die Linke von der Bundesregierung wissen, wie sie sich zum wiedererstarkten Nationalismus in der Ukraine verhält. Die Antworten erstaunen. Zunächst weist die Bundesregierung das, was international Konsens ist und auch vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestages für gesicherte historische Erkenntnis gehalten wird, als fragwürdige Auffassung zurück.
“Die Bundesregierung macht sich die in der Vorbemerkung und den Fragestellungen enthaltenen rechtlichen Wertungen und Tatsachenbehauptungen, insbesondere hinsichtlich der pauschalen Einordnung bestimmter (historischer) Gruppierungen oder Personen als rechtsextrem, antisemitisch, antiziganistisch oder sonst rassistisch, ausdrücklich nicht zu eigen.”
Bei der Beantwortung der insgesamt 25 Fragen verweist die Bundesregierung 22 Mal auf diese Vorbemerkung und entzieht sich damit einer konkreten Antwort. Darüber hinaus macht die Bundesregierung von ihrem Recht auf Unkenntnis Gebrauch:
“Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen, über Medienberichte hinausgehenden Erkenntnisse vor”,
ist die Standardantwort, mit der die Bundesregierung den Fragestellern eine konkrete inhaltliche Antwort verweigert.
Damit geht aus der Verweigerungshaltung der Bundesregierung deutlich hervor, dass sie vor rechtsextremen Entwicklungen in der Ukraine die Augen mindestens verschließt. Wahrscheinlicher aber ist, dass sie in ihrem Wunsch, der Ukraine zu einem Sieg über Russland zu verhelfen, auch vor dem Pakt mit dem Rechtsextremismus und Faschismus nicht mehr zurückschreckt.
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