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BfV-Gutachten zur AfD: Verfassungsfeinde? Herrschaften, schaut in den Spiegel!

rtnews by rtnews
02/05/2025
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Man hat der deutschen Juristerei den Hegel gründlich ausgetrieben. Da rutschen alle Begriffe durcheinander: Wort und Tat, Gedanke und Handlung, Bevölkerung und Staatsvolk, überall, wo es knifflig wird, wo man klare Begriffe braucht, gibt es nur noch Pampe.

Von Dagmar Henn

Das ist wirklich keine Überraschung, insbesondere nicht, nachdem die AfD in einer Reihe von Umfragen zur stärksten Partei in Deutschland wurde: Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) erklärt die gesamte Partei für “gesichert rechtsextremistisch”.

Nein, natürlich gab es keine politische Beeinflussung; das ist nicht nötig, wenn eine Behörde, die dem Innenministerium untersteht, ein Gutachten ausarbeiten lässt. Jeder leitende Beamte weiß, wie man dafür sorgt, dass ein Gutachten dem entspricht, was man haben will. Man muss eben die Gutachter entsprechend auswählen. Bei einem Gutachten, das dann auch noch geheimgehalten wird, geht das besonders gut, da der erste Schritt der Überprüfung, nämlich der Blick auf die Liste der daran Mitwirkenden, von vorneherein verhindert wird. Wenn man eine scharfe Verurteilung des Fleischkonsums will, muss man nur den Hersteller von Kunstfleischprodukten als Gutachter engagieren.

Im Februar wurde ja bereits ein Gutachten geleakt, das vermutlich in großen Teilen mit dem identisch sein dürfte, das jetzt die Grundlage dieses Verdikts sein soll. Und es erwies sich als methodisch ausgesprochen fragwürdig. Aber allein die Gedankenkette, die jetzt als Begründung durch die Presse geistert, und für die die Presseerklärung des Bundesamts für Verfassugungsschutz die Vorlage liefert, hat es in sich.

Wobei man sich, ganz nebenbei, fragen muss, was an der Universität Köln in den Rechtswissenschaften so schief gelaufen ist, dass zwei dort ausgebildete Volljuristen, Sinan Selen und Silke Willems, die als Vizepräsidenten des BfV diese Presseerklärung zu verantworten haben, nicht merken, welche groben logischen Sprünge sie allein in dieser kurzen Argumentation hinterlassen, und wie sehr insbesondere die Komplexe Menschenrechte und Staatsbürgerrechte verschwimmen.

Also nehmen wir einmal diese Erklärung als Teil fürs Ganze. Der Hauptvorwurf gegen die AfD lautet:

“Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar.”

Dreist, ahistorisch, und juristisch völliger Unfug. Es gibt eine ganz einfache Kontrollfrage. Bis zum Jahr 2000 besaß Deutschland eines der rigidesten Staatsangehörigkeitsrechte weltweit; die Voraussetzung für die deutsche Staatsangehörigkeit war das “deutsche Blut”. Wie ist dann die Zeit bis 2000 zu bewerten?

Ein Begriff, der übrigens im Vorlauf des ersten Weltkriegs im Jahr 1913 hineingeraten war, als der Reichstag aus den zuvor noch immer bestehenden Staatsbürgerschaften der deutschen Länder eine gesamtdeutsche Staatsbürgerschaft machte (davor musste man erst Bayer oder Hamburger sein, um abgeleitet davon als Deutscher gesehen zu werden). Die damalige Reichstagsdebatte ist sehr aufschlussreich, aber man täuscht sich über ihre soziale Wirkung – die damaligen Arbeitsmigranten, Polen im Ruhrgebiet, zählten automatisch als Deutsche, weil eben die Hälfte des heutigen Polen damals Teil des deutschen Staatsgebiets war. Dieses magische Blut entstand also auf mysteriöse Weise exakt an dem Tag, an dem dieses neue Gesetz in Kraft trat.

Im Jahr 1977, im Zusammenhang mit der Reform des Familienrechts, wurde dann zumindest der Begriff dieses deutschen Bluts insofern gelockert, als dass auch Kinder einer deutschen Mutter mit einem ausländischen Vater einen Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft erhielten. Bis dahin war das “deutsche Blut” streng an das Y-Chromosom gebunden. Aber der Begriff selbst hielt sich bis ins Jahr 2000.

Dass damals Einbürgerungen deutlich erleichtert und auch doppelte Staatsangehörigkeiten zumindest begrenzt zugelassen wurden, war eine Reaktion auf ein massives Demokratieproblem, die mehrere Millionen Menschen umfassende Gruppe türkischstämmiger Einwanderer, die zum Teil bereits in der dritten Generation in Deutschland lebten, ohne die vollen politischen Rechte von Staatsbürgern zu haben. Das ist tatsächlich eine Demokratie-, keine Menschenrechtsfrage. Kern dabei ist eben jener Gedanke, der einmal die amerikanische Revolution auslöste: no taxation without representation; es ist nur über einen begrenzten Zeitraum möglich, Menschen zwar zur Zahlung von Steuern zu verpflichten, ihnen aber die politische Mitwirkung zu verweigern, wenn man den Anspruch erhebt, ein demokratischer Staat zu sein.

Nur, in diesem Zusammenhang gibt es eine Grenze. Kann ein Staat demokratisch funktionieren, wenn man beispielsweise allen zufällig an einem Wahltag Anwesenden das Wahlrecht erteilte? Wo bleibt da die nötige informierte Zustimmung? Wo bleibt der Zusammenhang zwischen den auferlegten Pflichten und den Rechten?

Ich hatte damals in meinem Kommentar zu jenem veröffentlichten Gutachten angemerkt, dass das alles völlig absurd wird, sobald man eine Vorstellung wie Wehrpflicht ins Spiel bringt. Denn wenn es keine explizit den Staatsbürgern vorbehaltenen Rechte mehr gibt, kann es auch keine explizit ihnen auferlegten Pflichten mehr geben.

Aber zurück zum obigen Satz. Die ganzen Ausführungen zur Entwicklung des deutschen Staatsbürgerschaftsrechts sollten vor allem einem dienen: in Erinnerung zu rufen, dass das, was die Erklärung des BfV wie auch Innenministerin Faeser als verfassungsfeindlich verdammt, bis ins Jahr 2000 der (bundes)deutsche Rechtszustand war.

Nun ist es eine Sache, an diesem Punkt herzlich anderer Meinung zu sein, und ich würde jederzeit dazu stehen, dass diese Änderung damals ein nötiger Fortschritt war. Aber es ist etwas ganz anderes, die Position, die all die Jahrzehnte davor geltendes Recht war, nicht einfach für falsch, sondern für verfassungswidrig zu halten. Strenggenommen wäre dann das Rechtshandeln der Bundesrepublik über Jahrzehnte völlig im Gegensatz zum Grundgesetz gestanden, denn die Definition der Gruppe der Staatsbürger ist der Ausgangspunkt jeder demokratischen Legitimation.

Interessant ist auch, wie diese Erklärung weitergeht:

“Es zielt darauf ab, bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen, sie einer nicht verfassungskonformen Ungleichbehandlung auszusetzen und ihnen damit einen rechtlich abgewerteten Status zuzuweisen. Konkret betrachtet die AfD zum Beispiel deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern nicht als gleichwertige Angehörige des durch die Partei ethnisch definierten deutschen Volkes.”

Schwupp, schon hat der Begriffstausch stattgefunden. Bevölkerung umfasst alle zum gegebenen Zeitpunkt innerhalb definierter geografischer Grenzen lebenden Menschen. Es geht aber um die Frage, wer Bürger ist. Und jetzt kommt der große Witz: die aktuelle Version des Staatsangehörigkeitsgesetzes macht genau das, was hier der AfD vorgeworfen wird. Es gibt nämlich eine ganze Liste von Einschränkungen, nach denen Einbürgerungen verweigert oder gar bereits ausgesprochene Einbürgerungen wieder widerrufen werden können. Die entsprechenden Paragrafen finden sich in §32b StAG, unter ihnen viele gute Freunde wie §130 und §140 StGB.

Wenn etwas einen grundlegenden Ausschluss einer “bestimmten Minderheitsgruppe von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe” darstellt, dann, jemandem aufgrund einer missliebigen Meinungsäußerung die Einbürgerung zu verweigern oder sie rückgängig zu machen. Aber alles kein Problem. Es ist ja nur die AfD, die da böse diskrimiert. Deutsche palästinensischer Abstammung auszubürgern, sofern dies möglich ist, ist völlig in Ordnung, wenn sie einmal zu laut “from the river to the sea” gesagt haben.

Der entscheidende Punkt ist jedoch, das Staatsangehörigkeitsrecht macht genau dies, selbst wenn es nicht vom aktuellen politischen Irrsinn durchsetzt wäre. Es ist seine Funktion. Es teilt die Bevölkerung in Menschen mit Staatsbürgerschaft und solche ohne, und die Gruppe der Staatsbürger hat zusätzliche Rechte, wie Wahlrecht oder die Möglichkeit einer Beamtenkarriere, die die Gruppe der Nichtbürger nicht hat. Staatsangehörigkeit leitet sich eben nicht unmittelbar aus dem Menschenrecht ab, sondern bestenfalls vermittelt.

Wie man nun die Grenze zwischen Staatsbürgern und Nichtbürgern ziehen will, ist ein legitimer Gegenstand der politischen Debatte unter den Staatsbürgern. In dem Augenblick, in dem dieser Debatte grundsätzlich die Legitimation abgesprochen wird (und das ist der Fall, sobald eine denkbare Position für “verfassungswidrig” erklärt wird), wird der Rahmen der Rechte, der die Staatsbürger vor den Nichtbürgern auszeichnet, beschränkt, was andererseits logischerweise bedeutet, dass auch die Pflichten nicht mehr eingefordert werden können. Noch viel Spaß mit der Wehrpflicht, nebenbei!

Der Knackpunkt in diesem Satz ist also, dass es durchaus Bereiche gesellschaftlicher Teilhabe gibt, von der “bestimmte Bevölkerungsgruppen” ausgeschlossen werden. Kinder haben kein Wahlrecht und es wird ihnen kein Schnaps verkauft; das Stichwort zum Wahlrecht lautet hier wieder “informierte Entscheidung”. Dass die US-Demokraten sogar Tote wählen ließen, ist da nicht wirklich vorbildhaft. Und, das ist der entscheidende Punkt, die Teilung der Bevölkerung in Staatsbürger und Nichtbürger ist absolut verfassungskonform und in jedem, schlicht jedem einzelnen Land der Welt üblich.

Aber die Presseerklärung geht noch einen Schritt weiter:

“Insbesondere die fortlaufende Agitation gegen Geflüchtete beziehungsweise Migrantinnen und Migranten befördert die Verbreitung und Vertiefung von Vorurteilen, Ressentiments und Ängsten gegenüber diesem Personenkreis.”

Selbst das Wort “Geflüchtete” (der Konformitätsbegriff, durch den man das Wort Flüchtling ersetzen muss, um Folgsamkeit zu beweisen) beinhaltet noch die Idee eines vorübergehenden Aufenthalts. Ein Aufenthalt, dessen Zweck der Schutz vor Gefahr ist, ein Zweck, der in sich bereits beinhaltet, zu entfallen, sobald die Gefahr entfallen ist.

Wenn man zurückgeht ins Jahr 2015, als Merkel die Tore öffnete, begann zu diesem Zeitpunkt bereits eine starke Überzeichnung der politischen Konfrontation. Nüchtern betrachtet ist der Kern des humanitären Gebots, Schutz zu gewähren, aber nicht, den Geschützten zu lieben oder unkritisch zu betrachten. Und es war von vorneherein einer der wunden Punkte der ganzen Willkommenskultur, dass weit überwiegend junge Männer kamen und kommen. Und junge Männer sind von allen denkbaren Personengruppen innerhalb einer Bevölkerung nun einmal eher diejenigen, vor denen man geschützt werden will oder, im guten Fall, jene, die Schutz bieten, aber nicht jene, denen Schutz gewährt werden muss.

Auch Herr Sinan Selen kennt die Kriminalstatistik. Und vielleicht auch ein wenig die psychologischen Hintergründe, warum junge Männer in allen Kulturen durch sogenanntes “risikosuchendes Verhalten” bekannt sind und im Grunde überall darauf geachtet wird, sie durch die Älteren unter Kontrolle zu halten, bis sich dieses Verhalten “auswächst”. Was es bei den meisten tut, wenn sie in die Familienphase kommen und Verantwortung tragen müssen. Was aber bei jungen Männern, die keinerlei materielle Perspektive haben, in einer völlig fremden Umgebung leben und äußerst geringe Aussichten haben, in diese Familienphase einzutreten, in deren Umgebung vor allem auch die von ihnen respektierten Älteren völlig fehlen, eben nicht funktioniert und am Ende für alle Beteiligten zu höchst unangenehmen Entwicklungen führt.

Was sich auf verschiedene Weise bearbeiten lässt. Durch die Schaffung einer materiellen Perspektive, beispielsweise. Grade schwierig, wenn Wohnungsnot herrscht und die deutsche Industrie langsam kollabiert. Oder durch rigide Kontrolle. Was ebenfalls nicht funktioniert, wenn die Gerichte allzu sehr mit Eiteitei beschäftigt sind und übersehen, dass bei genauer Betrachtung sich auch bei einheimischen Tätern Traumata entdecken ließen, die nicht ohne sind, und es kaum eine Gewalttat gibt, die nicht in einer langen Vorgeschichte wurzelt. Und was weniger Probleme hinterließe, wäre das Bewusstsein über die komplizierte Beziehung zwischen Recht und Gerechtigkeit, zwischen Schutzanspruch der Gesamtheit und dem Anspruch des Einzelnen auf Würdigung der Umstände klarer ausgeprägt. Aber das mit der Gesamtheit, das geht gerade unter.

Nur, es ist wie mit der eigenartigen Vorstellung, das Lügen verbieten zu wollen, und dieser ganzen bizarren Verwischung der Grenze zwischen Wort und Tat: Das Menschenrecht schreibt mir nicht vor, mein Gegenüber zu lieben. Es verbietet mir auch nicht, es zu hassen. In dem Moment, in dem es, und dieser Ton schwingt mit in dieser Erklärung, zur Pflicht erklärt wird, bestimmte Gruppen von Menschen nicht abzulehnen, gehen alle gleichermaßen ihrer Menschenwürde verloren. Denn es ist ein essenzieller Teil meiner Würde, zu fühlen was ich fühle; die Gesellschaft und damit das Recht haben erst etwas damit zu tun, wenn ich handle.

Aber selbst die vehemente Äußerung eines Vorurteils ist keine Handlung, sondern eine Aussage. So, wie die übertriebene Reaktion vieler Politiker auf negative Reaktionen eine Folge eines überhöhten Bedürfnisses ist, geliebt zu werden, und dann gekränkt zu reagieren, wenn diese Liebe nicht zu haben ist. Diese Mischung aus Narzissmus und Minderwertigkeitskomplex hat in Deutschland inzwischen die Gestalt strafrechtlicher Verfolgung angenommen.

In der wörtlichen Aussage der beiden Helden vom Verfassungsschutz findet sich diese völlige Begriffsdurchmischung noch einmal:

“Maßgeblich für unsere Bewertung ist das die AfD prägende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis, das ganze Bevölkerungsgruppen in Deutschland abwertet und in ihrer Menschenwürde verletzt.”

Das Volksverständnis – da reden wir von Staatsbürgerschaft und staatsbürgerlichen Rechten. “Bevölkerungsgruppen in Deutschland”, das bezieht sich auf die Gesamtheit, Bürger und Nichtbürger. Eine Diskussion darüber, wo die Grenze zwischen beiden verläuft, ist legitimer Teil der politischen Auseinandersetzung, und daraus eine Verfassungswidrigkeit zu konstruieren, tangiert die Demokratie in Deutschland weit über die unmittelbar Betroffenen hinaus.

Weil die grundlegende Definition, wer zur Gruppe jener Menschen gehört, denen die deutschen Politiker ihrem Amtseid nach verpflichtet sind, jener Menschen, von denen nach dem Grundgesetz die Staatsgewalt ausgeht (nämlich vom Volk, nicht der Bevölkerung), Gegenstand einer offenen Debatte sein muss. Gleich, welche Position man selbst in dieser Frage vertritt, weil es auf keinen Fall die jeweilige Koalition oder gar die Verwaltung sein darf, die darüber befinden.

Über die Zusammensetzung des Souveräns kann nur der Souverän entscheiden, oder er ist nicht mehr der Souverän. Schwierig genug, dass das Grundgesetz selbst an diesem Punkt Änderungen ohne Volksentscheid zulässt. Aber genau in dieser Frage darf es keinesfalls geschehen, dass vorab bereits bestimmte Positionen verboten werden; das genau ist es aber, was diese Begründung einer Verfassungsfeindlichkeit (die ohnehin funktional nur als Vorspiel zu einem Verbot gedacht ist) tut. Hier stellt sich die dem Innenministerium untergeordnete Behörde Verfassungsschutz über den Souverän selbst, indem sie ihn in seinem ursprünglichsten Recht zu beschneiden sucht. Die Kölner Herrschaften müssen nicht weit laufen, um Verfassungsfeinde zu sehen. Ein Spiegel genügt.

Mehr zum Thema – Verfassungsschutz-Mitteilung: AfD ist gesichert rechtsextremistisch



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