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Beitragserhöhung der Krankenkassen: Pflicht zur Benachrichtigung entfällt

rtnews by rtnews
12/09/2026
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Gesetzlich Krankenversicherte werden künftig nicht mehr informiert, wenn ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht. Diese Neuregelung ist Teil des im Juli 2026 verabschiedeten Sparpakets im Gesundheitswesen. Die Änderung kann erhebliche Auswirkungen auf das Sonderkündigungsrecht des Versicherten haben.

Beschlossen hatte der Bundestag das Gesetz zur GKV-Beitragssatzstabilisierung (GKV-BStabG) bereits vor der Sommerpause am 10. Juli 2026. Aber erst jetzt wird einer breiteren Öffentlichkeit eine Einzelheit des Gesetzes bewusst, die erhebliche Nachteile für die Versicherten bringen kann, wenn sie nicht rechtzeitig handeln. Darauf aufmerksam gemacht hatten zunächst die Verbraucherzentrale auf ihrer Homepage sowie die Apotheken Umschau.

Demnach ist mit dem GKV-Sparpaket die Pflicht für die gesetzlichen Krankenkassen entfallen, ihre Versicherten über eine Erhöhung des Zusatzbeitrags zu informieren. Das kann gravierende Folgen für die Beitragszahler haben: Denn bei einer Beitragserhöhung gilt ein Sonderkündigungsrecht.

Bis zum Ende des Monats, in dem die Erhöhung des Zusatzbeitrags erstmalig greift, kann der Versicherte seiner Krankenkasse kündigen. Versäumt er diese Frist, gilt die reguläre Kündigungsfrist. Der Versicherte muss dann mindestens zwölf Monate Mitglied bei einer Krankenkasse gewesen sein, um zu einer anderen Kasse wechseln zu können.

Da die Erhebung des Zusatzbeitrags im Kassenvergleich erheblich divergiert (die Rede ist von einer Spanne von 2,18 bis 4,39 Prozent), kann ein Versäumnis des Sonderkündigungsrechts eine beträchtliche finanzielle Einbuße bedeuten.

Ein regelmäßiger Blick etwa auf die Homepage der Krankenkasse oder andere Informationsportale, ob sich die Beitragserhebung geändert hat, ist deshalb mehr denn je ratsam. Dazu verpflichtet sind die Krankenkassen nicht, einige haben jedoch bereits angekündigt, etwaige Erhöhungen auf ihrer Webseite kundzutun.

Mit der Maßnahme will der Gesetzgeber die gesetzlichen Kassen von Aufwand und Kosten der zuvor obligatorischen Benachrichtigung entlasten. Denn Einschätzungen zufolge fielen bisher pro Schreiben Aufwendungen zwischen einem und zwei Euro für Druck und Versand an. Bei rund 58,7 Millionen Beitragszahlern in Deutschland kann sich das zu einem dreistelligen Millionenbetrag pro Jahr summieren.

Dagegen gibt es Protest. Ramona Pop, die Chefin des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv), erklärte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, es sei ein Unding, dass Krankenkassen ihre Versicherten nicht mehr über steigende Zusatzbeiträge informieren müssten. Somit würden die Beitragszahler im schlimmsten Fall erst auf dem Gehaltszettel merken, dass ihnen mehr abgezogen worden sei als sonst.

Die Bundesregierung sei dazu angehalten, diesen Fehler zu korrigieren und die Kassen wieder dazu zu verpflichten, ihre Kunden über steigende Zusatzbeiträge zu informieren. Dies solle grundsätzlich brieflich geschehen, so Pop, bei Krankenkassenkunden, die dies wünschten, alternativ per E‑Mail oder elektronischem Kundenpostfach. Es reiche keinesfalls aus, wenn die Krankenkassen Änderungen bei der Beitragserhebung nur auf ihrer Webseite verkündeten.

Bei der Regierungspartei SPD, die die Gesetzesänderung mit auf den Weg gebracht hatte, stößt Ramona Pop damit auf offene Ohren. Gegenüber der Apotheken Umschau erklärte Christos Pantazis, der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag, dass die Regelung in der derzeitigen Form so nicht bestehen bleiben könne:

“Wenn eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag erhöht, müssen Versicherte darüber zuverlässig und verständlich informiert werden.” Er werde sich für eine praxistaugliche Informationsregelung einsetzen, bei der die Versicherten die Wahl zwischen einer brieflichen oder digitalen Bekanntgabe hätten.

Mehr zum Thema – Krankenkassen haben mindestens eine Milliarde bei Immobiliengeschäften verloren



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Tags: BeitragserhöhungBenachrichtigungderentfälltKrankenkassenPflichtzur
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