Die warme Jahreszeit geht zu Ende, und die Bundesregierung bereitet die nächste Stufe der Corona-Maßnahmen vor. Am morgigen Donnerstag soll eine aktualisierte Fassung des Infektionsschutzgesetzes vom Bundestag verabschiedet werden. Der Entwurf sieht vor, dass die Bundesländer in Schulen ab der fünften Klasse eine Maskenpflicht einführen können. Auf diese Weise soll regulärer Präsenzunterricht sichergestellt werden.
Wie der Spiegel berichtet, haben sich auch die deutschen Amtsärzte zu diesem Thema zu Wort gemeldet. Sie halten eine Maskenpflicht an Schulen nur dann für begründbar, falls tatsächlich eine neue, gefährlichere Variante des Coronavirus’ auftreten sollte.
“Bei den aktuellen Varianten ist eine Maskenpflicht im Unterricht nicht nötig”,
habe Johannes Nießen, der Vorsitzende des Bundesverbands der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdiensts (BVÖGD), gegenüber den Zeitungen der Funke Mediengruppe erklärt. Wie Nießen erläuterte, beeinträchtigen Masken das Lernen in erheblichem Maße.
“Sie haben Einfluss auf die Sprachentwicklung, erschweren den Fremdsprachenunterricht und stören die Kommunikation, weil sie das halbe Gesichtsfeld bedecken.”
Daher sollten Masken im Schulunterricht erst dann eingesetzt werden, wenn eine ansteckendere und auch schwerer krank machende Variante als die bislang nachgewiesenen Omikron-Varianten festgestellt werde. Aus diesem Grund sollten die Bundesländer “so lange wie möglich Unterricht ohne Maske erlauben”.
Die pragmatische und auf Beruhigung zielende Stellungnahme der Amtsärzte kam nicht überall gut an. So äußerten sich Eltern und Lehrkräfte teilweise empört über die Empfehlung der Ärzte aus dem öffentlichen Gesundheitsdienst. Es sollen sich Dutzende Maskenbefürworter auf Twitter gemeldet haben, die Zweifel an der Belastbarkeit der Mediziner-Aussage anmeldeten. Die Amtsärzte erhielten jedoch auch Zustimmung – denn schließlich würden sie ja professionell das Infektionsgeschehen in engem Kontakt mit Kitas oder Schulen verfolgen.
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