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AfD-Leaks: Die tieferen Fragen

rtnews by rtnews
24/10/2026
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Echt oder gefälscht? Von Aktivisten gehackt oder doch im Auftrag staatlicher Dienste? Überhaupt, wie weit kann man digitalen Daten trauen, erst recht solchen, deren Ursprung zweifelhaft ist? Man tut wieder mal so, als gäbe es all diese Fragen nicht.

Von Dagmar Henn

Da gibt es also jemanden, der AfD-Server gehackt und eine Unmenge Daten ins Netz gestellt hat. Weil, so wird zumindest in einem Interview mit der Zeit behauptet, das diese mit den Hackern geführt haben will, Korruption alle angehe. Auch wenn unter diesem Gesichtspunkt jemand wie Ursula von der Leyen das weitaus lohnendere Ziel gewesen wäre.

Und jetzt wird, auch das ist nicht überraschend, langsam ein Stück nach dem anderen aus diesem Datenwust gepflückt und der Öffentlichkeit serviert, und längst schon steht die Forderung im Raum, diese Daten für ein AfD-Verbotsverfahren auszuwerten. Was, wie praktisch auch, der Verfassungsschutz tun könnte, denn der erhielt bereits unter Nancy Faeser das Recht eingeräumt, öffentlich verfügbare Daten auszuwerten. Was klar darauf abzielte, über die Nebenstrukturen Informationen zu beschaffen und zu veröffentlichen, an die der Verfassungsschutz sonst legal nicht käme. Und die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass auch jetzt genau so verfahren werden wird. Wenn nicht sogar diese Daten noch in Strafverfahren enden.

In Wirklichkeit wird mit digitalen Daten derzeit umgegangen, als wüsste man nichts von ihrer Flüchtigkeit. Als hielte man sie für absolut fälschungssicher. Dabei müsste selbst über die Nutzung digitaler Informationen, die auf beschlagnahmten Festplatten, Rechnern oder Smartphones gefunden werden, erst noch einmal gründlich nachgedacht werden – denn die Möglichkeiten, hier Informationen zu fälschen, sind vielfältig, und der Schutz, der für die Angeklagten bei analogen Gegenständen noch einigermaßen besteht, indem etwa bei einer Hausdurchsuchung ein Zeuge dabei ist, besteht für digitale Informationen eben nicht – sie könnten nach Belieben verändert werden, sobald sie das Haus verlassen haben, und es gibt kein Verfahren, das daran hindert.

Hier fehlt wieder einmal ein entscheidender Baustein: die Möglichkeit, digitale Daten an einem neutralen Ort als unveränderliche Sicherungskopie zu hinterlegen. Sicher gibt es Fälle, in denen diese Daten nur als eine Art Wegweiser auf handfestere Fakten fungieren, wie etwa bei den vielfach angeführten CDs mit Daten über Steuerhinterzieher – da ließ sich dann durchaus ein realer Fluss realen Geldes nachverfolgen und belegen. Aber was ist, wenn die vorgeworfene Tat selbst nicht anders existiert als in digitaler Gestalt? So, wie aktuell aus den veröffentlichten AfD-Daten zitiert wird, und nahegelegt wird, einzelne Mailschreiber wegen des Inhalts ihrer Mails zu verfolgen?

Da stellt sich die Frage eigentlich ganz anders dar. Auch, wenn es Strafverfolgungsbehörden sind, die der Daten habhaft werden. Denn es gibt weder eine Möglichkeit, eine Manipulation dieser Daten zu verhindern, noch, ihre Identität mit jenen Daten, die sich zum Zeitpunkt einer Beschlagnahme auf dem entsprechenden Träger befanden, zu belegen – außer, es handelt sich um ein Abbild einer Datei, die auch noch auf einer Archivseite des Internet liegt.

Die einzige Methode, die Verlässlichkeit zu erreichen, die in der analogen Welt durch einen Zeugen, ein Protokoll und eine gesicherte Aufbewahrung entsteht, wäre in der Tat die sofortige Ablage einer Kopie in einer fälschungssicheren Umgebung, im Idealfall in Anwesenheit des Beschuldigten oder dessen Anwalts. Aber bisher wird darüber nicht einmal nachgedacht; das wird vermutlich erst dann passieren, wenn es zu einem größeren Prozess kommt, der allein von solchen Daten abhängt, und der das Problem dann im Schneckengang bis vors Verfassungsgericht schleppt.

Die ganze Geschichte mit den AfD-Leaks ist aber noch weit ungewisser, denn hier ist auch die Zwischenperson unbekannt. Niemand weiß, ob und inwieweit diese Person die Daten verändert hat, ehe sie online gestellt wurden. Früher wäre man davon ausgegangen, dass allein das Datenvolumen eine tiefere Manipulation verhindert. Gilt das noch in Zeiten von KI? Wenn es theoretisch möglich ist, ein Lexikon “verdächtiger” Begriffe zu erstellen und dann eine KI zu beauftragen, diese Begriffe über Tausende E-Mails zu streuen?

Da ist immer noch die Begierde, zu einem Verbotsverfahren zu kommen, egal wie. Und es gibt doch dieses tolle Programm bei den Landesanstalten für Medien, das soziale Medien auswertet – man kann regelrecht spüren, wie da quer durch die NGOs das Jagdfieber erwacht und jeder, von der Amadeu-Antonio-Stiftung bis Correctiv, auf Beute aus ist. Auch wenn ein Portal wie LTO zu dem Schluss kommt, dass das Verfassungsgericht diese Daten wohl eher nicht für verwertbar hielte.

Doch niemand, wirklich niemand, nicht einmal die AfD selbst, könnte belegen, ob, und falls ja, in welchem Ausmaß diese Daten echt sind. Weil die Flüchtigkeit der Materie diese Nachweise unmöglich macht, denn längst sind auch Metadaten, die eine Zeit lang eine gewisse Sicherheit ermöglichten, veränderbar, insbesondere, wenn sie sich nicht mehr an ihrem ursprünglichen Ort befinden, sondern eine unbekannte Zahl von Zwischenpositionen durchlaufen haben. Rein theoretisch könnte der gesamte Korpus falsch sein. Das, was bei einer mittelalterlichen Handschrift noch viel Zeit und Geschick erforderte und Stoff für ganze Romane bot, wäre digital im Handumdrehen erledigt, vorausgesetzt, der Zugriff auf genügend Rechenkapazität ist möglich.

Auch die ARD-Tagesschau ist längst auf den Zug aufgesprungen und stellt Fragen in den Raum wie “Hat Weidel nicht die ganze Wahrheit gesagt” und zitiert dann Passagen, die aus den Leaks stammen sollen, die sie selbst als wenig aussagekräftig erkennt: “Eine Absprache (…) belegen auch die neuen Mails nicht.” Aber man kann dennoch vorgeben, als wäre da was. Vorsichtshalber, oder, weil eben niemand die Frage aufwirft, wie verlässlich diese Daten sind.

Eigentlich müsste man sich jetzt mit genau dieser Frage beschäftigen, aber die Gier danach, das böse Problem AfD irgendwie loszuwerden, und die dafür nötige Stimmung zu schaffen, ist zu groß, und man hat schon ganz andere rechtliche Grundsätze über Bord geworfen. Verglichen mit anderen Ländern sind die Beschränkungen bei der Verwendung von Beweismitteln in Deutschland schwach – man muss nur US-Krimiserien schauen, um zu sehen, dass die Vorgaben dort deutlich schärfer sind. Da wären diese Leaks von vorneherein nicht verwertbar, jedenfalls nicht als Beweise, bestenfalls als Hinweise für die Ermittlung.

Wären die Regeln an diesem Punkt strenger, es hätte schon damals, als dem Verfassungsschutz die Nutzung aller irgendwo von irgendwem veröffentlichten Daten erlaubt wurde, mehr Protest gegeben. Und was ist mit der in den aktuellen Gesetzentwürfen vorgesehenen Möglichkeit, aktiv Daten zu fälschen? Würde man in Deutschland nicht grundsätzlich gerne bei den Bürgerrechten schludern? Man würde gar nicht auf den Gedanken kommen, so etwas als Option in ein Gesetz zu schreiben – weil die Kosten höher wären als der Ertrag. Denn ab dem Augenblick, an dem ein deutscher Geheimdienst das Recht hat, Daten auf den Rechnern von Bürgern zu fälschen, könnten sämtliche Daten auf sämtlichen Rechnern die Beweiskraft verlieren. Gäbe es ein Bewusstsein über die spezifische Qualität digitaler Informationen, man wüsste um die Sprengkraft derartiger Schritte.

Soll man der Zeit und ihrer Erzählung über die Hacker glauben? Oder waren es doch eher Personen aus dem weiteren Umfeld des deutschen Staatsapparats, irgendwo zwischen NGOs und Antifa? Es geht alles wieder einmal ein bisschen zu schnell (vor allem, wenn man das mit dem Umgang mit dem sicher ebenso appetitlichen Berliner Hack vergleicht, der kurzfristig und gründlich wieder aus den Schlagzeilen verschwand). Mit zu viel Eifer und zu wenig Zweifel.

Als das Bundesverfassungsgericht 1983 das Urteil zur Volkszählung veröffentlichte und damit das Recht auf informationelle Selbstbestimmung geschaffen wurde, war das ein gewaltiger Schritt der Anpassung der Grundrechte an neue technische Entwicklungen. Damals war dieses Urteil gewissermaßen an vorderster Front. Inzwischen hinkt Deutschland zwar vielfach in der Digitalisierung hinterher, in der Anpassung der Grundrechte aber noch stärker. Das zeigt sich unter anderem darin, dass sich im Umfeld dieses vom Mainstream so begeistert aufgenommenen Leaks kaum jemand über diese Probleme Gedanken macht. Das wäre aber dringend an der Zeit.

Mehr zum Thema – Die Wahrscheinlichkeit eines digitalen “dunklen Zeitalters” ist sehr hoch



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Tags: AfDLeaksdieFragentieferen
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