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Deutschland: Isolationshaft für Babynahrung?

rtnews by rtnews
22/01/2026
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Der Drang, “prorussische” Aktivitäten zu verfolgen, treibt in Deutschland immer weitere Blüten. Heute wurden zwei Männer, die am Mittwoch wegen ihrer Mitwirkung an humanitären Lieferungen in den Donbass festgenommen wurden, in Untersuchungshaft genommen.

Von Dagmar Henn

Am 21. Januar wurden in Deutschland zwei Männer verhaftet; einer davon russischer Staatsbürger. Der Vorwurf? “Unterstützung einer terroristischen Vereinigung”.

Das ist der bisherige Höhepunkt einer Auseinandersetzung, die immer befremdlichere Züge annimmt. Es geht um einen Verein, der seit 2015 humanitäre Hilfe in den Donbass geliefert hat: Friedensbrücke – Kriegsopferhilfe e. V. Begonnen hat die Geschichte dieses Vereins mit einer alten Studienfreundschaft und einem Hilferuf aus Gorlowka, wie die Vorsitzende des Vereins, Liane Kilinc, erzählt. Im Februar 2015 wurde der erste Lkw organisiert. Danach entstand in einer Gruppe von Deutschen, die zum Tag des Sieges im selben Jahr nach Moskau reisten, die Idee, damit weiterzumachen. Dazu war es dann nötig, einen Verein zu gründen – auch in Deutschland muss man, wenn man Spenden sammeln will, ordentlich abrechnen.

Aber schon bald begannen die Schikanen. Eine Kündigung des Vereinskontos beispielsweise, oder in jedem einzelnen Jahr eine komplette Überprüfung der Buchführung durch das Finanzamt (normalerweise werden in Deutschland, wenn ein Verein einmal als gemeinnützig anerkannt ist, nur gelegentlich die gesamten Buchhaltungsunterlagen angefordert). Der Versuch, dem Verein die Gemeinnützigkeit abzuerkennen, was das Sammeln von Spenden erschwert. Es war offensichtlich – die Hilfe ging in die falsche Richtung. Über den Kiewer Krieg gegen den Donbass sollte nicht gesprochen werden, da war es dann auch nicht erwünscht, Buntstifte oder Windeln zu schicken.

Im vergangenen Jahr eskalierte dann das staatliche Vorgehen. Gegen zwei Deutsche wurde Haftbefehl ausgestellt, mit einer Begründung, die vor dem Hintergrund des Völkerrechts abenteuerlich klingt: Sie hätten mit der humanitären Hilfe Terroristen unterstützt. Dabei bezog sich dieser Vorwurf auf die Jahre 2015 bis 2021, und die Terroristen waren die beiden Volksrepubliken Donezk und Lugansk. Komplett, von der Kindergärtnerin über den Elektriker bis zu den Milizen, vom Säugling bis zum Greis (die beiden Betroffenen waren damals glücklicherweise bereits in Russland).

Das war unzweifelhaft eine politische Entscheidung, denn zum einen betrieb der Generalbundesanwalt das Verfahren, der in Deutschland, wie alle Staatsanwälte, weisungsgebunden ist, dem also die Regierung sagen kann, was er verfolgen soll und was nicht; und zum anderen kann nur eine Person erklären, dass eine ausländische Organisation als terroristisch zu betrachten ist, und das ist der Justizminister. Der deutsche Justizminister hat also im vergangenen Frühjahr beschlossen, die Volksrepubliken Donezk und Lugansk seien terroristische Organisationen, und humanitäre Hilfe dorthin zu liefern sei “Unterstützung einer terroristischen Vereinigung”.

Das hat mit dem Völkerrecht nicht viel zu tun, aber es erinnert sehr an den ukrainischen Umgang mit dem ersten russischen Hilfskonvoi im Jahr 2014, der mit den verschiedensten Begründungen an der Überquerung der Grenze gehindert wurde. Die Genfer Konventionen sind dabei eindeutig: Eine humanitäre Versorgung der Zivilbevölkerung darf nicht behindert werden. Das Kiewer Regime tat dies damals dennoch, und keiner seiner westlichen Unterstützer schritt ein. Die deutschen Behörden vertreten nun dieselbe Ansicht.

Besonders deutlich wird das mit einem Abschnitt, der damals, im vergangenen Frühjahr, in den Durchsuchungsbeschlüssen stand, mit denen die Wohnungen einer Reihe von Vereinsmitgliedern durchwühlt wurden. Darin hieß es, die “Finanzierung von Gütertransporten an die Frontlinie des Donbass” – wohlgemerkt, an die Zivilbevölkerung – sei “zudem geeignet, die Milizionäre der Volksrepubliken in ihrem Entschluss zu stärken, die Kämpfe fortzusetzen und auf diese Weise weitere Straftaten zu begehen”.

Übersetzt heißt das: Wenn die Großmutter, die in einem Dorf an der Front wohnt, mit Trinkwasser und Nahrungsmitteln versorgt wird, dann ermutigt es womöglich den Enkel, weiterzukämpfen. Was eine solche Ansicht letzten Endes bedeutet, wird klar, wenn man gewissermaßen das Negativ bildet. Das lautet dann nämlich: Weil man die Kämpfer für Terroristen hält, ist es legitim, die Zivilbevölkerung zu terrorisieren, um auf diese Weise die Kämpfer zu entmutigen. Das ist eine Handlungsweise, die nach den Genfer Konventionen ein Kriegsverbrechen darstellt. Allerdings: So und nicht anders haben sich die Kiewer Behörden verhalten, als sie beispielsweise im Jahr 2014 die Wasserzufuhr unterbrachen, in die Krim ebenso wie nach Slawjansk oder Donezk.

Was dieses Vorgehen so extrem macht, ist, dass an der Definition als “terroristische Organisation” eine Reihe von Folgen hängen, auf die man erst einmal nicht kommt. Das heißt nämlich beispielsweise, dass schon das Zeigen der Fahnen der beiden Donbassrepubliken in den Jahren 2014 bis 2022 als “Werbung für eine terroristische Vereinigung” zählt. Auch die Veröffentlichung entsprechender Videos, also von Material, das über die reale Situation damals im Donbass informierte, kann darunter fallen. Bei der “Unterstützung einer terroristischen Vereinigung” beträgt das Strafmaß bis zu zehn Jahre Haft. Da die Verjährung in Deutschland mit dem höchsten Strafmaß verbunden ist, konnte noch 2025 ein Verfahren wegen Hilfslieferungen im Jahr 2015 eröffnet werden.

Wie hätten die Mitglieder und Spender des Vereins im Jahr 2015 ahnen können, dass die Bundesregierung zehn Jahre später der Überzeugung ist, es habe sich bei den beiden Republiken um terroristische Vereinigungen gehandelt? Vor allem nachdem eine andere Bundesregierung zuvor, sowohl 2014 als auch 2015, an den Verhandlungen zu den Minsker Vereinbarungen beteiligt war und sogar die Rolle eines Garanten übernommen hatte (ungeachtet der betrügerischen Absichten, die Angela Merkel inzwischen öffentlich eingestanden hat)? Wie sollten sie darauf kommen, dass eine künftige Regierung den Grundsätzen des Völkerrechts gegenüber derartig gleichgültig ist, dass sie Handlungen bestrafen will, die nach ebendiesem Völkerrecht klar geschützt sind?

Nach den Durchsuchungen im Mai 2025, die von einem großen Presseaufgebot begleitet wurden, wurde Schritt für Schritt gegen weitere Personen vorgegangen, die ebenfalls Hilfslieferungen in den Donbass geschickt hatten; manche von ihnen nur ein einziges Mal.

Im September vergangenen Jahres wurde in den Medien noch einmal nachgelegt, und eine Spionagegeschichte gesponnen. Bezüglich der aktuellen Festnahmen wird behauptet, es seien Drohnen geliefert worden, obwohl, wie oben bereits erwähnt, jährlich die komplette Buchhaltung des Vereins vom Finanzamt gelesen und vermutlich auch kopiert wurde und es nie Anlass zu Beschwerden gab. Mit welchen Mitteln sollte der Verein also Drohnen erworben haben, wenn alle Einnahmen und Ausgaben korrekt belegt wurden? Egal, in den deutschen Medien kann man derzeit so gut wie alles erzählen.

Einer der beiden Festgenommenen ist russischer Staatsbürger. Ihm wird, so ist den Medien zu entnehmen, vorgeworfen, “mehr als 14.000 Euro in die Volksrepubliken Donezk und Lugansk geleitet” zu haben. Der Verein hat von 2015 bis 2022 etwa fünfzig Transporte dorthin organisiert. Weil es zunehmend schwieriger wurde, Güter aus Deutschland in den Donbass zu liefern, und weil es ermöglichte, günstigere Preise für die Hilfsgüter zu bezahlen, wurde vieles davon in Russland gekauft. 14.000 Euro sind da nur ein kleiner Bruchteil.

Den jetzt Verhafteten drohen Sonderbedingungen. Einzelhaft ist bei solchen Verfahren in der Untersuchungshaft die Regel, und meistens auch noch in einem Hochsicherheitstrakt. Der Kontakt mit dem Anwalt ist erschwert; auch diese Post wird gelesen. Besuche finden nur mit Trennscheiben statt. Auch bei den Prozessen herrschen Sonderbedingungen, wie beispielsweise eine Aufnahme der Personalien aller Besucher. Sie werden behandelt, als hätten sie tatsächlich terroristische Anschläge verübt.

In Wirklichkeit reden wir von Wasser, Rollstühlen, Medikamenten, Babynahrung, Windeln, Schulmaterial, Musikinstrumenten und gelegentlich auch Baumaterial, um einer zerschossenen Schule das Dach neu zu decken. Wir reden von einer endlos langen Liste von Gütern, die alle nach dem Völkerrecht erlaubt sind und die nichts anderes belegen als menschliches Mitgefühl von Menschen in Deutschland für Menschen im Donbass.

Aber Mitgefühl ist im heutigen Deutschland strafbar, sobald es die “Falschen” meint.

Mehr zum Thema – Die deutsche Politik gefährdet humanitäre Hilfe in Kriegsgebieten



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Tags: BabynahrungDeutschlandfürIsolationshaft
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