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EU und Schweiz: Wie realistisch ist eine Migrationsbremse?

rtnews by rtnews
25/03/2025
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Bundesrat Beat Jans sorgt mit Aussagen zur geplanten Schutzklausel für Verwirrung. Während er betont, die Schweiz könne die Zuwanderung steuern, sehen Experten hohe Hürden für die Aktivierung der Klausel: Brüssel bleibt skeptisch.

Von Hans-Ueli Läppli

Bundesrat Beat Jans hat mit einer neuen Aussage zur geplanten Schutzklausel für die Zuwanderung aus der EU für Stirnrunzeln gesorgt. Seinen Worten zufolge könne die Schweiz die Einwanderung steuern – eine Darstellung, die im Widerspruch zu den bekannten Details des neuen bilateralen Abkommens mit der EU steht.

Die Schweiz steht in der Frage der Zuwanderung traditionell in einem Spannungsfeld mit der Europäischen Union. Während Bern eine Begrenzung erwägt – insbesondere angesichts steigender Mieten und angespannter Wohnverhältnisse –, verteidigt die EU-Kommission die Personenfreizügigkeit vehement als zentralen Pfeiler europäischer Integration.

Besonders irritierend erscheint deshalb eine Aussage von Bundesrat Jans in Bezug auf die Nachhaltigkeitsinitiative der SVP, die eine Begrenzung der Schweizer Bevölkerung auf zehn Millionen vorsieht. Der Bundesrat will auf einen direkten Gegenvorschlag verzichten. Laut Jans sei dies nicht nötig, da die mit der EU ausgehandelte Schutzklausel eine vergleichbare Steuerungsmöglichkeit biete. Allerdings sind die genauen Mechanismen dieser Klausel noch nicht bekannt.

Die Reaktion in Brüssel war verhalten bis skeptisch. Experten weisen darauf hin, dass die Schutzklausel nur unter sehr restriktiven Bedingungen greifen könnte. Zwei zentrale Voraussetzungen müssten erfüllt sein: Erstens müsste sich die Schweiz in einer wirtschaftlichen Krise befinden, zweitens müsste diese eindeutig auf die Zuwanderung aus der Europäischen Union zurückzuführen sein.

Zudem müsste ein Schiedsgericht in der EU die Notwendigkeit der Maßnahme anerkennen.

In Anbetracht der aktuell stabilen wirtschaftlichen Lage der Schweiz ist es kaum vorstellbar, dass die Klausel überhaupt zur Anwendung kommt. Dass letztlich ein EU-Gericht das letzte Wort hat, könnte man fast für einen schlechten Witz halten.

Zusätzlich unterliegt die Schutzklausel strengen Vorgaben zur Verhältnismäßigkeit. Eine fixe jährliche Obergrenze für die Zuwanderung ist laut Experten kaum durchsetzbar. Denkbar wären allenfalls regionale oder zeitlich befristete Begrenzungen – deren Effektivität jedoch fraglich bleibt. Eine regionale Einschränkung könnte Unternehmen in bestimmten Kantonen benachteiligen, eine zeitlich begrenzte Maßnahme würde die strukturellen Herausforderungen des Wohnungsmarkts kaum lösen.

Ein weiteres Missverständnis liegt in der Zuständigkeit für die Maßnahmen. Der Bundesrat erweckt den Eindruck, dass er selbst über Gegenmaßnahmen entscheiden könne. Tatsächlich liegt die letzte Entscheidungsgewalt jedoch bei dem geplanten EU-Schiedsgericht. Zwar bleibt abzuwarten, ob die Schweiz sich in einer Krisensituation über das Gericht hinwegsetzen würde – doch vertraglich verpflichtet sie sich, dessen Urteile zu akzeptieren.

Wie strikt die Europäische Union an der Personenfreizügigkeit gegenüber der Schweiz festhalten wird, bleibt offen. Offizielle Vertreter, darunter EU-Kommissar Maroš Šefčovič, haben mehrfach betont, dass eine einseitige Einschränkung durch die Schweiz nicht akzeptabel sei. Dennoch spielt die politische Gesamtlage eine Rolle: Die EU hat derzeit ein schwieriges Verhältnis zu den USA und steht unter wirtschaftlichem Druck vonseiten Chinas.

Vor diesem Hintergrund hat die Schweiz als stabiler, demokratischer Partner an Bedeutung gewonnen. In Brüssel wird das jüngst ausgehandelte Abkommen als diplomatischer Erfolg gewertet. Doch ob dies auch zu einer flexibleren Haltung in der Frage der Personenfreizügigkeit führt, bleibt ungewiss.

Die EU-Kommission sieht sich zudem unter Druck, die Grundfreiheiten der Union zu verteidigen. Die Personenfreizügigkeit gilt als eine der zentralen Errungenschaften der EU. Bereits in der Vergangenheit wurden viele europäische Reformvorhaben mit der Schweiz abgeschwächt oder blockiert – ein Rückzug bei der Freizügigkeit könnte als weiteres Zeichen von Schwäche gewertet werden.

Mehr zum Thema – Seltsame Prioritäten: Schweizer Geheimdienst überwacht Journalisten statt IS-Extremisten



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Tags: eineistMigrationsbremserealistischschweizundWie
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