Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag hat am Mittwoch vor dem Verfassungsgericht des Freistaats einen Teilerfolg erzielt. Das Gericht entschied einstimmig, dass die Abgeordneten eingeschränkt Informationen über die Arbeit des Verfassungsschutzes im Internet erhalten müssen, solange dies keine Quellen gefährde.
Die Fraktion hatte im Oktober 2022 versucht, durch eine parlamentarische Anfrage die Landesregierung zur Herausgabe von Informationen über die Arbeit des Verfassungsschutzes zu bewegen. Zuvor hatte die Süddeutsche Zeitung berichtet, dass der Geheimdienst “Fake-Accounts” auf Social-Media-Plattformen zum Ausspähen mutmaßlich rechtsextremer Chat-Gruppen verwende. Die AfD-Abgeordneten verlangten in neun Fragen Auskunft. Die Landesregierung verweigerte die Auskunft.
Die AfD-Abgeordneten Torben Braga und Ringo Mühlmann zogen daraufhin vor Gericht und bekamen nun in Weimar teilweise Recht. Der Präsident des Verfassungsgerichts, Klaus-Dieter von der Weiden, erklärte, dass die Landesregierung den Abgeordneten Informationen allgemeiner Art geben müsse. Dazu zählten etwa die Anzahl der beteiligten Beamten und der genutzten “Fake-Accounts” sowie die Plattformen, auf denen der Dienst auf diese Weise aktiv ist. Aus derartigen Informationen lasse sich nicht schließen, wo genau der Verfassungsschutz Nutzer ausspioniert.
Die Landesregierung müsse nicht beantworten, welche Chat-Gruppen der Verfassungsschutz selbst erstellt habe, so das Gericht. Durch derartige Auskünfte könnten die Arbeit des Dienstes und seine Quellen möglicherweise enttarnt werden.
Der Abgeordnete Mühlmann zeigte sich mit dem Urteil zufrieden. Dem MDR sagte der AfD-Politiker:
“Insofern kann ich da durchaus zufrieden sein. Ich gehe auch nach wie vor davon aus, dass mir die Antworten entsprechend gegeben werden. Das heißt, ich werde auch nach wie vor dranbleiben und möchte diese Antworten auch wissen.”
Zufrieden zeigte sich allerdings auch das Innenministerium. Dessen Sprecher Daniel Baumbach erklärte gegenüber dem Sender, dass sein Haus sich bestätigt fühle, weil nur drei der neun Fragen der Abgeordneten betroffen seien, und das nur teilweise. Dies werde man nun auswerten müssen, die drei Antworten würden dann gegebenenfalls angepasst.
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