Von Alexej Danckwardt
Nun wird es also ernst: Am Mittwoch reichte der CDU-Bundestagsabgeordnete Marco Wanderwitz den von 112 weiteren Abgeordneten verschiedener Parteien unterzeichneten Antrag, die Oppositionspartei Alternative für Deutschland (AfD) zu verbieten, beim Bundestagspräsidium ein. Noch vor den für den 23. Februar angesetzten Neuwahlen soll der Antrag nun im Plenum abgestimmt werden, wo aufgrund derzeitiger Mehrheitsverhältnisse mit Zustimmung zu rechnen ist. Danach müsste sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Verbotsantrag befassen, das nach dem Grundgesetz einzige Organ, das ein Parteiverbot aussprechen kann und in der Geschichte der Bundesrepublik bisher zweimal ausgesprochen hat.
Keine Unterschriften für den Verbotsantrag geliefert haben Abgeordnete des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW), der CSU, der FDP und natürlich der AfD selbst. Sonst sind alle Parteien vertreten, auch die Restlinken, die nach der Wiedervereinigung als SED-Nachfolgerin PDS selbst nur äußerst knapp einem Verbot entgangen sind. Für die CDU hat neben Wanderwitz und einigen anderen, weniger prominenten Abgeordneten auch Russlandhasser, Kriegsfalke und Eroberer von Lithium-Lagerstätten im Donbass Roderich Kiesewetter unterschrieben.
Hat das Bestreben, eine Umfragen zufolge bundesweit von gut 20 Prozent der Wähler favorisierte Partei zu verbieten, Aussicht auf Erfolg? Dies angesichts des vollständigen Fehlens wirklich handfester Tatsachen, die die Ultima Ratio des Verbots und der Auflösung einer politischen Partei in einer Demokratie, die Deutschland vorgibt zu sein, rechtfertigen könnten.
Die Voraussetzungen für ein Parteiverbot regelt Artikel 21 Absatz 2 des deutschen Grundgesetzes. “Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger”, heißt es darin, “darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.”
Nichts in den Statuten und Programmen der AfD, in öffentlichen Äußerungen ihrer Funktionäre oder Mandatsträger, der prominenteren jedenfalls, oder gar deren Handlungen gibt etwas in diesem Sinne her. Es muss einem nicht gefallen, was die AfD als politische Programmatik vor sich herträgt, das Ziel der Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung kann man in sie nur mit sehr viel bösem Willen – nennen wir es Sicherheitsdenken – hineininterpretieren. Einen Unterschied zur Programmatik der CSU in den Neunzigern oder jener des rechten Flügels der CDU, bis Angela Merkel diesem Flügel der Garaus machte, muss man schon mit der Lupe suchen.
Ein Beispiel: Dass ein Maximilian Krah, damals Spitzenkandidat der AfD für das EU-Parlament, die individuelle und kollektive Schuld von SS- und Waffen-SS-Männern relativiert, kann mir angesichts meiner Abstammung nur widerlich sein. Nur der Umstand, dass derselbe Maximilian Krah sich in einem Interview wenige Tage zuvor demütig, authentisch einsichtig in die Möglichkeit des eigenen Irrens und offen für Überzeugungsversuche durch Andersdenkende zeigte, hindert mich daran, ihn zum persönlichen Todfeind zu erklären. Aber haben wir in all den Jahren der Existenz der Bundesrepublik Deutschland von sogenannten “Vertriebenen” und deren Nachkommen, in der Regel mit dem Parteibuch der CDU oder der CSU ausgestattet, nicht immer und immer wieder weitaus schlimmeren Revisionismus und Geschichtsfälschung vernommen?! Und hieß es dazu nicht immer: “Das muss eine Demokratie aushalten”?!
Wenn mich jemand noch vor fünf oder sechs Jahren nach den Chancen eines AfD-Verbotsantrags gefragt hätte, hätte ich ohne Zögern geantwortet: “Aussichtsloses Unterfangen.” Zu hoch die Hürden, zu dünn die Tatsachengrundlage, zu weise die Richter, die über das Grundgesetz wachen. Zu himmelschreiend die Blöße, die man sich national wie international damit gegeben hätte.
Doch heute? Heute bin ich mir da nicht mehr so sicher.
Irgendetwas hat sich radikal verändert in Deutschland, und der Versuch, diese Veränderung in stimmige Worte zu fassen, ist noch lange nicht ausgereift. Die Veränderungen greifen tief in die Volkspsyche und werden das Land noch viele Jahre, mindestens eine Generation lang, prägen.
Ob Zufall oder nicht, es bahnte sich lange an und kippte vollends mit der sogenannten “Corona-Krise”. Nicht nur die Masse zeigte – von irrationaler Angst getrieben – eine überaus hässliche Fratze und wie dünn die zivilisatorische Schicht des modernen Menschen doch ist. Auch Juristen, von den ganz großen bis zu ganz kleinen, fielen der Panik anheim, und es verschob sich etwas in ihren Köpfen, nachhaltig.
Wo früher das Bundesverfassungsgericht jeden noch so knapp unverhältnismäßigen Eingriff der Verwaltung oder der Exekutive in Freiheitsrechte kassiert hatte, ließen die Verfassungsrichter sich freiwillig in ihre Wohnungen (und alle Deutschen in die ihrigen) einsperren, zogen sich Masken über und ließen nur Geimpfte in ihre Säle. Sie dinierten mit der Bundeskanzlerin und gestanden ihr – erstmals in der Rechtsgeschichte – ein unbeschränktes Privileg der Fehleinschätzung zu, mit dem sich nahezu alles rechtfertigen lässt, auch wenn es sich nachträglich als grob falsch erweist. Vorausgesetzt, das anfängliche Narrativ war dick genug aufgetragen.
Wo früher der Bundesgerichtshof forderte, dass das Billigen einer Straftat sich ausschließlich aus dem Gesagten oder Geschriebenen heraus, ohne Auslegung und ohne Hinzuziehen äußerer Umstände klar und deutlich ergeben muss, um strafbar zu sein, reicht den Richtern heute ein einziger Buchstabe des lateinischen Alphabets für eine Verurteilung.
Wo früher der politische Streit scharf und kantig geführt werden und einem Grünen schon mal ein “Mit Verlaub, Sie sind ein Arschloch, Herr Präsident” entgleiten durfte, gilt heute der neue Majestätsbeleidigungsparagraf 188, ein Rückfall ins 18. Jahrhundert.
Seit es die menschliche Zivilisation gibt, ist die Suche nach einer guten Balance zwischen Freiheit und Sicherheit der wichtigste beim Staatsbau und der Rechtsschöpfung ausgetragene Streit. Erfolgreich kann nur das Staatswesen sein, das die Freiheit nicht gänzlich zugunsten der Sicherheit erwürgt, aber auch die Sicherheit nicht zugunsten schrankenloser Freiheit vernachlässigt. Über Details kann man streiten, doch Unheil droht dem Volk, das das eine über das andere gänzlich vergisst. Und Freiheit ist bekanntlich immer die Freiheit der Andersdenkenden.
Spätestens seit den Coronamaßnahmen-Experimenten gibt es in Deutschland keinerlei Balance mehr: Ein irrationales Bedürfnis nach absoluter, jede Freiheit erdrückenden Sicherheit treibt Staat und Justiz an, aber auch die Mehrheit des Volkes ist davon ergriffen. Wie schon bei Corona will man heute keinerlei Risiko tragen und sich nicht den Mühen aussetzen, etwas Unangenehmes durchzustehen: ob nun eine Infektion oder einen mit politischen Mitteln mühsam ausgetragenen Kampf. Fragen Sie Ihre Nachbarn!
Noch hüte ich mich davor zu behaupten, dass Deutschland kein Rechtsstaat mehr ist. Dass es tiefer im Morast der Despotie steckt, als viele glauben wollen, will ich aber auch nicht verschweigen. Sonst wäre ich nicht im Exil. Und darum: Ja, es kann in den nächsten Monaten durchaus geschehen, dass im Nachkriegsdeutschland zum dritten Mal eine Partei verboten wird. Ich rate, dies überaus ernst zu nehmen.
Mehr zum Thema – § 140 StGB oder: Wie die deutsche Justiz zum Repressionsapparat verkommen konnte