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"Aufklärung statt Unterwürfigkeit" – Wissenschaftsteam fordert Neuausrichtung für RKI und PEI

rtnews by rtnews
24/09/2024
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Eine Wissenschaftsgruppe teilte in offenen Briefen ihre Bedenken gegen das Agieren seitens des RKI und des PEI in der Corona-Krise mit. Nun fordern die Wissenschaftler eine inhaltliche Neugestaltung der Institute, damit zukünftig eine “Abhängigkeit von politischen Befehlen oder Industrieinteressen” vermieden wird.

In mehreren Beiträgen berichtete RT im Verlauf der “Corona-Krise” über die kritischen Anliegen von fünf Wissenschaftlern unterschiedlicher Spezifikationen, die sich in offenen Briefen in der Berliner Zeitung über das Vorgehen und Agieren des Robert Koch-Instituts (RKI) und des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) hinterfragend positionierten (Artikel aus den Jahren 2022, 2023 und 2024). In einem aktuellen Artikel erklärt nun die Gruppe erneut kritisch, dass für sie in der Nachbetrachtung und Aufarbeitung ein “radikaler Neuanfang” beider Institute notwendig sei, dies unter dem ersten Resümee: “Aufklärung statt Unterwürfigkeit”. Die Gruppe fordert, dass “über juristische Konsequenzen für die rechtlich Verantwortlichen” diskutiert werden muss.

Die Berliner Zeitung gibt erneut den fünf Wissenschaftlern im Rahmen eines Gastbeitrags die Chance, ihren Blick auf die politisch initiierte “Corona-Pandemie” zu präsentieren. Der erste Beitrag, in Form der Dokumentation eines “offenen Briefes”, erfolgte im Februar 2022. Der Artikel präsentierte ein Schreiben an das PEI, der Titel lautete: “Qualität des Impfstoffs: Chemiker stellen Fragen an das Paul-Ehrlich-Institut”.

Rund zweieinhalb Jahre später, nach mehr als aufschlussreichen Erkenntnissen aus den sogenannten “RKI-Files”, formuliert die Wissenschaftsgruppe ihren Blick zu den nun verfügbaren Realitäten der Arbeit seitens des RKI und des PEI, beides dabei Bundesoberbehörden im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Einleitend heißt es in der Wahrnehmung:

“Die geleakten Dateien des Robert Koch-Instituts (RKI) haben gezeigt, dass das RKI wissenschaftliche Erkenntnisse verschwiegen und dringend benötigte Daten erst gar nicht erhoben hat. Wir Wissenschaftler staunen, wie einfach und vollständig hier der Geist der Aufklärung durch Unterwürfigkeit verdrängt werden konnte. Wie kommen wir zu dieser Einschätzung?” 

Die folgenden Darlegungen unterstellen klar formuliert beiden Instituten ein “wissenschaftliches Versagen”. Ein Vorwurf lautet, dass das RKI “während der ‘Pandemie’ nicht sauber gearbeitet” hat. Diese Behauptung sei vielen kritischen Bürgern “schon seit längerem bewusst”. Als Beispiele werden unter anderem genannt:

“Das RKI unter Professor Lothar Wielers Leitung hat es anscheinend vermieden, Daten für einen Vergleich zwischen Geimpften und Ungeimpften zu erheben. Es wäre doch äußerst wichtig zu erfahren, getrennt nach Altersgruppen und Anzahl der persönlichen Impfungen, ob sich Geimpfte wirklich weniger häufig anstecken als Ungeimpfte, ob eine Covid-Erkrankung auch nach der dritten, vierten und fünften mRNA-Impfung einen harmloseren Verlauf zeigt und wie es mit dem allgemeinen Gesundheitszustand und der Stabilität des Immunsystems bei Geimpften und Ungeimpften im Vergleich aussieht.”

Der Artikel erinnert an eine weiterhin existierende RKI-Formulierung auf der Webseite der Bundesbehörde:

“Strikte Ehrlichkeit in Hinsicht auf die eigenen und die Beiträge anderer zu wahren und einen kritischen Diskurs in der wissenschaftlichen Gemeinschaft zuzulassen und zu fördern.”

Die RKI-Protokolle hätten demgegenüber belegt, dass das RKI “diesem Anspruch nach außen überhaupt nicht nachgekommen ist”. Der Vorwurf der Wissenschaftskollegen lautet daher, dass es dem RKI sehr wohl in der Darstellung und den Erklärungen bewusst war, dass “die sogenannte Impfung nicht vor Übertagung schützt, trotzdem ist man gegen die Bezeichnung ‘Pandemie der Ungeimpften’ nicht vorgegangen”, so die Kritik. Die nicht nachvollziehbare Strategie des Schweigens fände sich nachweislich als Zitat in den RKI-Files:

“Sagt Minister [Jens Spahn] bei jeder Pressekonferenz, vermutlich bewusst, kann eher nicht korrigiert werden.” 

Der Vorwurf lautet daher:

“Wenn also der Vorgesetzte etwas sagt, dann zählt die gute wissenschaftliche Praxis nicht, obwohl man weiß, dass er Unwahrheiten verbreitet – wodurch letztlich eine tiefe Spaltung der Gesellschaft herbeigeführt wurde!”

“Aus den gleichen Gründen” sei wohl daher unterstellend auch seitens des Instituts geschwiegen worden, sich “kritisch zu 2G- oder 3G-Regeln, oder zu Maskenpflicht bzw. Schulschließungen zu äußern”, dies mit dem Wissen des “Kenntnisstandes im RKI”. 

Es stelle sich daher die dringende Frage im Blickfeld der “Corona-Aufarbeitung”, ob “hier überhaupt von einer wissenschaftlichen Behörde gesprochen werden kann, denn die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis gelten nicht nur für die interne Diskussion, sondern gerade auch für die Kommunikation nach außen”.

Die unmissverständlich formulierte Kritik, das “moralische Versagen”, richtet sich im Artikel mehrheitlich an das RKI und damit an die verantwortliche Phase des Leiters Lothar Wieler, mittlerweile abgelöst von seinem damaligen Stellvertreter Lars Schaade. Führung und Mitarbeiter des RKIs “mögen sich auf das Weisungsrecht des Ministers berufen”, so der Vorwurf, jedoch, “die Autoren dieses Artikels, können dieses Argument nicht nachvollziehen”, so die Wissenschaftskollegen. Ein weiterer Vorwurf an das RKI und das PEI lautet:

“Was nützt es, wenn man wissenschaftliche Erkenntnisse erarbeitet, die von der Politik ignoriert werden und diese dann entgegen besseren Wissens auch noch in offiziellen Statements vermeintlich auf ‘der Wissenschaft’ basierend verkündet. Hier wurde doch in grober Art und Weise gegen die eigenen Aufgaben verstoßen.”

Ein erstes Resümee laute daher in der laufenden Aufarbeitungsphase der “Corona-Jahre”:

“Wir fragen uns: Wer trägt die Verantwortung? Niemand im Öffentlichen Dienst muss rechtswidrige Anweisungen befolgen: Es gibt im öffentlichen Dienst ein Remonstrationsrecht!”

Diese diesbezüglichen Regeln für Beamten seien sogar “noch strenger, denn aus dem Beamtenrecht ergeben sich besondere Pflichten”, um weiter zu erklären:

“Das Remonstrationsrecht des Beamten wird ergänzt durch die Remonstrationspflicht in den Fällen, in denen der Vorgesetzte – im Fall des RKI der Bundesgesundheitsminister – rechtswidrige Weisungen erteilt. In diesem Fall kehrt sich die Pflicht zur Umsetzung von Weisungen in die Pflicht um, Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer Weisung gegenüber dem Vorgesetzten geltend zu machen.”

Der Artikel formuliert abschließend eine “Forderung nach Aufklärung und Konsequenzen”. Mehr als konträre Betrachtungen erfolgten seitens der Bundespolitik im Januar dieses Jahres, als Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier beiden Behördenleitern, Lothar Wieler (RKI) und Klaus Cichutek (PEI), das Bundesverdienstkreuz verlieh. Steinmeier erklärte in seiner Rede:

“Gerade in der Coronazeit hat sich viel Misstrauen in staatliche Maßnahmen, in politisches Handeln, ja in die demokratische Selbstorganisation unserer Republik artikuliert. Oft bis hin zu absurden Verschwörungserzählungen, zu antidemokratischen Demonstrationen, zu Diskriminierung und Hetze, zu Drohung mit oder auch tatsächlicher Anwendung von Gewalt. Und auch Wissenschaft wurde nicht nur diskreditiert, sondern fundamental in Frage gestellt.

Dabei waren es gerade die Wissenschaftler, die die Politik in dieser Zeit nach bestem Wissen und Gewissen beraten haben. Beraten! Sie haben in der Zeit oft großer Orientierungslosigkeit die Fahne der Aufklärung hochgehalten, das Ethos der vorurteilsfreien Wissenschaft, des vernunftgeleiteten und erfahrungsbasierten Diskurses, der uns befähigt, aus Fehlern zu lernen.”

Die Wissenschaftsgruppe fragt demgegenüber unter anderem in ihrem kritischen Rückblick:

  • In welchem Maß trägt der ehemalige Präsident, Professor Wieler, rechtliche Verantwortung dafür, dass sein Institut gesetzlichen Pflichten nicht nachgekommen ist?
  • Ergeben sich arbeits-, dienst-, zivil- oder strafrechtliche Konsequenzen aus den Verstößen gegen die gute wissenschaftliche Praxis? Wie werden die Verstöße geahndet?
  • Wie kam es zu dieser ängstlichen Unterordnung, zu diesem strikten Gehorsam wider besseren Wissens gegenüber dem Ministerium? Wie ist dieses Verhalten juristisch zu beurteilen?

Die Gruppe sei sich daher sicher, dass “über juristische Konsequenzen für die rechtlich Verantwortlichen” diskutiert werden muss, ausgehend von “gesetzlichen Pflichten”. Weiter heißt es:

“Hier müsste ggf. die Staatsanwaltschaft aktiv werden. Warum passiert das nicht? Hat man Angst vor all den Gerichtsentscheiden, die auf Basis der ‘wissenschaftlichen Erkenntnisse’ des RKI gefällt worden sind und die man jetzt überdenken müsste?”

Aufgrund der nachweislichen Erkenntnisse für interessierte Bürger, sei gegenwärtig “das Vertrauen in diese Behörden gering und das hat seinen Grund”. Es sei nun “endlich Zeit, die letzten Jahre lückenlos aufzuarbeiten”. In der Öffentlichkeit wird zurzeit beklagt, dass “das Vertrauen in die Bundesbehörden wie das RKI oder PEI in der Bevölkerung so gering sei und dass man dieses wieder herstellen müsse”. 

Eine Konsequenz müsste daher lauten, dass Behörden wie das RKI oder auch das PEI zukünftig “unabhängig von Politik und Industriezuwendungen” werden. Diese neuen unabhängigen Behörden dürften dabei “auch von philanthropischen Organisationen kein Geld annehmen dürfen”.

Die fünf Wissenschaftler erkennen abschließend: “Das sollte unserer Gesellschaft ihre Gesundheit wert sein”.  

Mehr zum Thema – “RKI-Files” belegen: Lauterbachs Steckenpferd “Long-COVID” ohne eindeutige Beleggrundlage



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Tags: fordertfürNeuausrichtungPEIquotAufklärungRKIStattundUnterwürfigkeitquotWissenschaftsteam
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