Trotz des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts im Eilverfahren, der Nancy Faesers Verbot des Nachrichtenmagazins Compact – vorläufig zumindest – aufhob und mit deutlichen Worten die Unverhältnismäßigkeit der Maßnahme kritisierte, hält die Bundesinnenministerin an dem Vorhaben fest. Es sei “ein ganz normaler Vorgang in einem Rechtsstaat, dass man vor Gericht mal bestätigt wird”, sagte sie bei einem Termin in Berlin. Jetzt habe man “mal” verloren.
Mit diesen Worten wird die Sozialdemokratin von diversen deutschen Medien zitiert, unter anderem von der Tagesschau. Weiter heißt es in den Berichten, die Innenministerin sehe trotz des Gerichtsentscheids keinen Anlass für eine Kurskorrektur. “Das Grundgesetz sieht ja das Instrument des Vereinsverbots ausdrücklich vor, um die Demokratie vor Verfassungsfeinden zu schützen”, zitiert die Tagesschau Faeser.
Dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts versucht die Innenministerin dabei Gutes für sich abzugewinnen. Das Gericht habe die Rechtsauffassung des Innenministeriums bestätigt, dass das Vereinsverbot ein mögliches Instrument sei, meinte Faeser heute. Das Bundesinnenministerium halte deshalb mit Blick auf das Hauptsacheverfahren an seiner Auffassung fest.
Faeser hatte die das Nachrichtenmagazin herausgebende GmbH am 16. Juli nach vereinsrechtlichen Regeln verboten. Compact sei ein “zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene”, heißt es in der Begründung der Verbotsverfügung.
Mit der vorläufigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts kann das Compact-Magazin unter Auflagen vorerst wieder erscheinen. Die August-Ausgabe sei vor dem Verbot in Druck gegangen und fertig produziert, erklärte Chefredakteur Jürgen Elsässer unmittelbar nach Bekanntwerden der Gerichtsentscheidung. Die Hefte würden “in Kürze ausgeliefert”.
Mehr zum Thema – “Böse Klatsche”: Faeser nach “Compact”-Niederlage in der Kritik