Der AfD-Politiker Björn Höcke stand erneut vor dem Landgericht Halle, da ihm auch im aktuellen Verfahren die “mutmaßliche Verwendung einer NS-Losung” vorgeworfen wird. Seit Ende Juni sollte juristisch geklärt werden, ob Höcke im Dezember 2023 im thüringischen Gera während seiner Rede die Worte “Alles für Deutschland” genutzt hat. Die zuständige Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe auf Bewährung und eine Geldstrafe. Zudem soll ihm für die Dauer von zwei Jahren die Möglichkeit entzogen werden, öffentliche Ämter zu bekleiden. Das Gericht hielt dagegen eine Geldstrafe von insgesamt 16.900 Euro für ausreichend.
Dem kontrovers wahrgenommenen thüringischen AfD-Chef wird im laufenden Verfahren unterstellt, bei einer Rede im Vorjahr bewusst und wiederholt, die als SA-Parole deklarierten drei Worte “Alles für Deutschland” genutzt zu haben. Am dritten Verhandlungstag wurden laut der Thüringischer Allgemeine zu Beginn alle Beweisanträge der Verteidiger abgelehnt. Dazu heißt es:
“Unter anderem hatten sie gefordert, Gutachter und weitere Zeugen zu hören sowie Literatur und Videos heranzuziehen. Anträgen der Staatsanwaltschaft gab das Gericht statt. Dabei geht es um den X-Account Höckes, mit Blick auf die Zahl der Follower und die Zahl der Aufrufe des Videos von der Veranstaltung, bei der Höcke den Spruch angestimmt haben soll.”
Der MDR erläutert ergänzend, dass Höcke auf der mutmaßlichen Versammlung “den ersten Teil des Slogans “Alles für…” gerufen und das Publikum durch Gesten dazu animiert haben soll, das Wort “Deutschland” zu ergänzen”. Dies mit dem Bewusstsein, dass es sich “bei der Parole um eine verbotene SA-Parole handelte”. Höcke argumentierte vor Gericht, er sei “überrascht gewesen, dass der Spruch aus dem Publikum heraus vollendet wurde”, so der MDR berichtend. Höcke bezeichnete das Verfahren als “Farce” und erwarte daher einen weiteren Schuldspruch gegen seine Person.
Die Staatsanwaltschaft erklärte am Vormittag in ihrem Plädoyer, dass sie eine Bewährungsstrafe für den AfD-Politiker fordere. Höcke soll demnach “zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt werden”, so die Forderung. Die Bewährungszeit solle laut Staatsanwalt Benedikt Bernzen am Montag vor dem Landgericht “bei zwei Jahren liegen”. Zudem solle der Politiker 10.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung, “zum Beispiel die KZ-Gedenkstätte Buchenwald”, zahlen. Die Staatsanwaltschaft forderte laut der Stuttgarter Zeitung außerdem, Höcke “für die Dauer von zwei Jahren abzusprechen, öffentliche Ämter zu bekleiden”.
Die Inhalte des Plädoyers der Verteidigung sind bis dato nicht bekannt. Laut Medienberichten sprach das Landgericht nun erneut den AfD-Politiker wegen “der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen” schuldig und verhängte eine Gesamtgeldstrafe von insgesamt 16.900 Euro.
Höcke war bereits im Mai von dem Landgericht Halle in einem anderen Verfahren wegen desselben Slogans zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 130 Euro verurteilt wurden.
Mehr zum Thema – Prozess um SA-Parole: AfD-Politiker Höcke zu Geldstrafe verurteilt