Bundesweit sorgte der mutmaßliche “Angriff” auf zwei Mädchen in Grevesmühlen für Empörung, zahlreiche Mainstream-Medien berichteten am Wochenende groß über den Fall. Das Boulevard-Blatt Bild titelte beispielsweise: “20 Jugendliche verprügeln Mädchen aus Ghana”. Auch die Politprominenz meldete sich schnell zu Wort: Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) hatte noch am Freitag den “brutalen Angriff” verurteilt und auf X/Twitter gefordert:
“Wir dürfen nicht zulassen, dass Hass und Hetze unsere Gesellschaft vergiften und Gewalt unsere Kinder bedroht.”
Grünen-Politikerin Katrin Göring-Eckardt schrieb auf X/Twitter:
“Was in #Grevesmühlen passiert ist, zeugt von niederstem Menschenhass. Die Täter haben jeden Funken Menschlichkeit verloren. Wo immer es zu Rassismus kommt braucht es den Aufstand der Anständigen: Schweigt nicht, hört nicht weg – holt Hilfe, schreitet ein!”
Auch Innenminister Christian Pegel (SPD) verurteilte die Tat sofort medienwirksam. Das Problem: Es handelte sich um eine Falschmeldung.
Bereits am Montag relativierten die Beamten die ursprüngliche Meldung. Demnach wurde den Mädchen laut Nordkurier nicht ins Gesicht getreten:
“Nach derzeitigem Ermittlungsstand hat das achtjährige Mädchen keine körperlichen Verletzungen erlitten, die auf die in der Erstmeldung geschilderte Tathandlung hindeuten.”
Weiterhin schrieben die Polizeibeamten:
“Der Sachverhalt stellt sich derzeit so dar, dass die Achtjährige mit ihrem Roller an einem Jugendlichen vorbeifahren wollte. Dieser versperrte dem Mädchen offenbar mit seinem ausgestreckten Bein den Weg und traf sie mit seiner Fußspitze.”
Nach Angaben der Polizei habe sich zu diesem Zeitpunkt “eine größere Gruppe Jugendlicher in dem Bereich aufgehalten”. Die beiden Kinder, die hier geboren wurden und deren Eltern aus Ghana stammen, hätten sich daraufhin “verängstigt und weinend an ihre Eltern gewandt”. Die Eltern der Mädchen wollten die Jugendlichen laut Polizei “im Anschluss zur Rede stellen, woraufhin es zu verbalen und körperlichen Auseinandersetzungen kam. Dabei wurden auch fremdenfeindliche Beleidigungen geäußert”. Aufnahmen der Auseinandersetzung wurden bereits vielfach in den Sozialen Medien geteilt.
Nun erfolgt die nächste Wende: Die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern hat laut einem Bericht der Jungen Freiheit ein Ermittlungsverfahren gegen einen Ghanaer eingeleitet, dessen Tochter laut seinen Schilderungen von einer Gruppe Jugendlicher ins Gesicht getreten worden sein soll, was sich später jedoch als falsch heraus stellte. Die Pressesprecherin der zuständigen Polizeidirektion Rostock, Dörte Lembke, sagte der Zeitung:
“Fakt ist, das Kind wurde nicht getreten.”
Weiterhin sagte sie:
“Gegen den Vater wird ermittelt wegen des Verdachts der Körperverletzung.”
Erst habe es eine verbale und dann eine körperliche Auseinandersetzung gegeben, bei der der Ghanaer leicht verletzt wurde.
“Dies werten wir als gefährliche Körperverletzung nach Paragraph 224 Strafgesetzbuch, weil es sich um eine gemeinschaftlich durchgeführte Tat handelt. Darüber hinaus gab es eine Gegenanzeige gegen den Vater, wegen einer einfachen Körperverletzung.”
Insgesamt ermittelt die Polizei jetzt wegen “Beleidigung, gefährlicher und einfacher Körperverletzung und des Verdachts der Volksverhetzung”. Wegen Landfriedensbruch werde dagegen nun nicht mehr ermittelt. Die Pressesprecherin bestätigte auch, dass die angeblich angegriffene Tochter medizinisch behandelt worden sei.
“Kinder kommen bei einem solchen Geschehen, aber auch bei einem Unfall grundsätzlich ins Krankenhaus“, betonte Lembke.
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