Der Politiker Marcel Luthe (Freie Wähler) machte zuletzt bundesweit von sich reden, indem er vor Gericht die Freigabe der Akten zur Berliner Chaos-Wahl erstritt. Nun klagt Luthe, der auch Vorsitzender der “Good Governance Gewerkschaft” ist, nach eigenem Bekunden mit einem neuen Anliegen: Er will die Freigabe der Akten zu Angela Merkel erwirken, die das DDR-Ministerium für Staatssicherheit (MfS) über die damalige FDJ-Aktivistin und spätere Bundeskanzlerin angelegt hatte.
Dass es eine Stasi-Akte zu Angela Merkel gibt, hatte die inzwischen aufgelöste Stasi-Unterlagenbehörde offiziell bestätigt. Sie verweigerte jedoch all die Jahre die Freigabe der Unterlagen für die öffentliche Auswertung. Es handele sich um keine “Täter-Akte”, weshalb es ohne Zustimmung der Betroffenen kein Recht der Öffentlichkeit auf Freigabe der Akte gebe. Die Zustimmung hatte Merkel bislang immer verweigert.
Gegenüber dem Nordkurier begründet Luthe seine Forderung so:
“Es ist gesetzlich geregelt, dass derartige Akten auch ohne Zustimmung der Betroffenen herauszugeben sind, wenn sie Personen der Zeitgeschichte, Inhaber politischer Funktionen oder Amtsträger betreffen, soweit diese ihre zeitgeschichtliche Rolle, Funktions- oder Amtsausübung betreffen.”
Bei Merkel sei dies “ganz klar” der Fall, ergänzt der Politiker:
“Durch ihre Funktion als Sekretär für Agitation und Propaganda in der FDJ-Leitung am DDR-Zentralinstitut für Physikalische Chemie ist Frau Merkel im Zeitraum der Ausübung dieser Funktion zugleich als Inhaber politischer Funktionen und Amtsträger zu betrachten. Sollte es Unterlagen aus dieser Zeit geben, die ihre damalige Funktions- oder Amtsausübung betreffen, sind mir diese deshalb ebenfalls vorzulegen. Im Herbst 1989 schloss sich Frau Merkel dann plötzlich der neu gegründeten DDR-Oppositionspartei ‘Demokratischer Aufbruch’ (DA) an, wo sie für den damaligen Parteivorsitzenden Wolfgang Schnur tätig war, der kurz darauf als IM enttarnt wurde.”
Bislang waren alle Versuche, den Zugang zu Merkel betreffenden MfS-Akten gerichtlich zu erreichen, erfolglos. Zuletzt hatte das Bundesarchiv, das die Akten seit Auflösung der Stasi-Unterlagenbehörde im Jahr 2021 aufbewahrt und verwaltet, die Ablehnung mit Nachteilen für das “Wohl des Bundes” begründet. Deshalb muss nach derzeitiger Gesetzeslage das Bundesverwaltungsgericht zunächst über die Freigabe der Akten an das Verwaltungsgericht Berlin entscheiden, bevor letzteres ein Urteil in der Hauptsache fällen kann.
Die Gerüchte, wonach Angela Merkel inoffizielle Mitarbeiterin des DDR-Ministeriums für Staatssicherheit gewesen sei, halten sich seit Jahren hartnäckig. Zugeschrieben wird ihr dabei der Deckname “IM Erika”. Merkel bestritt die Vorwürfe stets, weigert sich jedoch zugleich, in die Veröffentlichung der sie betreffenden Dokumente einzuwilligen.
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