Wegen Verstößen gegen die EU-Sanktionen auf Ausfuhren nach Russland ist ein deutscher Geschäftsmann verhaftet worden. Wie die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe heute mitteilte, wurde Ulli S. bei seiner Ankunft auf dem Flughafen Frankfurt von Beamten des Zollfahndungsamts Stuttgart festgesetzt.
Der Beschuldigte wurde demnach seit dem 10. August auf Grundlage eines europäischen Haftbefehls in Frankreich inhaftiert und von dort zur Strafverfolgung nach Deutschland überstellt.
Ihm wird vorgeworfen, in mehreren Fällen gewerbsmäßig gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen zu haben. Den Angaben zufolge war S. Geschäftsführer eines Unternehmens in Baden-Württemberg, das Werkzeugmaschinen herstellte und vertrieb. Er habe dabei “langjährige Geschäftsbeziehungen zu russischen Waffenproduzenten” gepflegt.
Im Frühjahr 2015 – nachdem die EU-Sanktionen gegen Russland wegen der aus westlicher Sicht “völkerrechtswidrigen Annexion der ukrainischen Halbinsel Krim 2014” vollzogen worden waren – habe er mit einem russischen Waffenproduzenten drei Verträge über die Lieferung von sechs Werkzeugmaschinen samt Zubehör geschlossen, die zur Produktion von Scharfschützengewehren benötigt worden seien.
Den EU-Sanktionen zufolge ist nicht nur die Lieferung von Rüstungsgütern an Russland, sondern auch die Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (“dual use”) untersagt.
S. wurde den Angaben zufolge gestern dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und in Vollzug gesetzt hat.
Mehr zum Thema – Frust an der Ostsee über Wirtschaftsminister: Café “Habeck’s” auf Rügen hat sich umbenannt