Im März hatte Khan die Festnahme des russischen Präsidenten Wladimir Putin und der Kinderrechtsbeauftragten Maria Lwowa-Belowa wegen des mutmaßlichen Kriegsverbrechens der “unrechtmäßigen Deportation und Verbringung” von Kindern aus den “besetzten Gebieten der Ukraine” nach Russland beantragt.
Der IStGH war aufgrund von Behauptungen der Regierung in Kiew tätig geworden, wonach die Evakuierung von Kindern aus zivilen Gebieten, die von ukrainischen Streitkräften beschossen wurden, durch Russland einer gewaltsamen Verbringung der Bevölkerung gleichkomme, die nach der Vierten Genfer Konvention als Verbrechen definiert ist.
Moskau ist nicht Vertragspartei des Römischen Statuts
Drei Tage nach Khans Ankündigung am 20. März leitete das russische Untersuchungskomitee ein Ermittlungsverfahren gegen den Staatsanwalt sowie gegen die drei IStGH-Richter Tomoko Akane, Rosario Salvatore Aitala und Sergio Gerardo Ugalde Godínez ein, die den Haftbefehl genehmigt hatten.
Die Ermittlungen konzentrieren sich auf die Artikel 299 und 360 des russischen Strafgesetzbuchs, das heißt die Erhebung von Strafanzeigen gegen Personen, die bekanntermaßen unschuldig sind, und die Vorbereitung eines Anschlags auf einen Vertreter eines ausländischen Staates, der internationalen Schutz genießt, um die internationalen Beziehungen zu erschweren.
Moskau hat die IStGH-Haftbefehle gegen Putin und Lwowa-Belowa als null und nichtig zurückgewiesen, da Russland nicht Vertragspartei des Römischen Statuts ist, auf dessen Grundlage der Gerichtshof arbeitet. Gleiches gilt für die USA, China, Indien und mehrere Dutzend anderer Länder.
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