Seit einiger Zeit ist ChatGPT in aller Munde: Mit der Anwendung ist es möglich, mithilfe von Künstlicher Intelligenz umfangreiche und teilweise auch recht sinnvolle Antworten auf Textaufgaben zu liefern. Der “Textroboter” kann unter anderem in verschiedenen Sprachen Fragen beantworten, Texte zusammenfassen und bewerten, Gedichte oder auch Computerprogramme schreiben, Texte übersetzen oder Multiple-Choice-Tests erstellen. Das Programm ist in der Lage, auch Zusammenhänge zwischen aufeinanderfolgenden Texteingaben zu berücksichtigen, sodass der Eindruck einer Unterhaltung entsteht.
Wie nun aus einem Leitfaden zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz, den das nordrhein-westfälische Schulministerium am Donnerstag in Düsseldorf veröffentlicht hat, hervorgeht, soll die Arbeit mit Textrobotern an Nordrhein-Westfalens Schulen nicht kategorisch verboten werden. Schüler, die zur Erledigung ihrer Aufgaben Künstliche Intelligenz nutzen, müssen dies aber angeben. Wenn das nicht erfolgt oder wahrheitswidrig verneint wird, wird dies als Verwendung unzulässiger Hilfsmittel und als Täuschungsversuch gewertet.
Solche Fälle hätten dann, den einschlägigen Prüfungsordnungen und Vorschriften entsprechend, die gleichen Konsequenzen wie alle anderen Täuschungen oder Unregelmäßigkeiten, erläutert der Leitfaden. Auch wenn es sich nicht um Plagiate im eigentlichen Sinne handele, gehe es hier um eine Täuschung über die Autorenschaft. Aufgaben sollten bereits präventiv möglichst so gestellt werden, dass sie nicht ausschließlich mithilfe von KI erledigt werden könnten.
Einerseits könne KI dazu beitragen, Sprach-, Schreib- und Beurteilungskompetenzen individuell zu fördern, erläuterte das Schulministerium. So könne der Textroboter ChatGPT etwa Texte strukturieren, Formulierungs- ebenso wie Korrekturvorschläge anbieten und Schreibprozesse durch direkte Rückmeldungen steuern. Auf der anderen Seite könnten auf diese Weise erstellte Texte aber auch Falschaussagen enthalten und Vorurteile reproduzieren.
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