Während einer Sitzung am Donnerstag hat die Staatsduma, das Unterhaus des russischen Parlaments, in den zweiten und dritten Lesungen ein Gesetz über die Staatsprache verabschiedet. Demnach dürfen keine Fremdwörter verwendet werden, es sei denn, sie haben keine allgemein gebräuchlichen Varianten in der russischen Sprache.
Mit dem Gesetz hat man unter anderem vor, den Schutz der russischen Sprache als Staatssprache in ganz Russland zu verbessern sowie die Einhaltung der Normen der Literatursprache durch Beamte, Behörden, Organisationen und Bürger zu kontrollieren.
In der Endredaktion des Gesetzes zählen die Parlamentarier die Bereiche, wo die russische Sprache als Staatssprache mit Rücksicht auf die neuen Regeln zu verwenden ist. Diese umfassen Informationen für Verbraucher von Waren und Dienstleistungen sowie Bildung, staatliche und kommunale Informationssysteme. Falls Texte auf Fremdsprachen trotzdem vorkommen, sollen sie mit entsprechenden Texten auf Russisch versehen werden. Die beiden Varianten sollen auf gleiche Weise platziert und technisch ausgestaltet werden – mit Schriften gleicher Größe, Farbe und von gleichem Typ.
Außerdem werden solche Begriffe eingeführt, wie normative Wörterbücher, Grammatiken und Nachschlagwerke, wo die Normen der russischen Gegenwartsprache und die Liste der zulässigen Fremdwörter aufgeführt werden. Die erste Lesung des Gesetzes hatte die Staatsduma bereits am 13. Dezember 2022 verabschiedet.
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