
Heute wurde vor dem Landgericht in Pilsen der Prozess um die Auslieferung des Rechtsaußen-Aktivisten Marla-Svenja Liebich eröffnet. Nachdem Liebich wegen Volksverhetzung und anderer Straftaten zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt worden war, weigerte er sich im August 2025, die Haft im Frauengefängnis der JVA Chemnitz anzutreten, und tauchte unter. Im April 2026 verhaftete die tschechische Polizei Liebich schließlich auf der Grundlage eines Europäischen Haftbefehls.
Vor der Änderung seines Geschlechtseintrags war der gebürtige Sachsen-Anhalter unter dem Namen Sven Liebich bekannt. Sein Anspruch, als Frau zu gelten und in einem Frauengefängnis untergebracht zu werden, hatte zu heftigen Diskussionen in Deutschland geführt. Deutsche Behörden versuchen Medienberichten zufolge derzeit, die Namens- und Geschlechtsänderung Liebichs in den amtlichen Registern rückgängig zu machen.
Zum Gerichtstermin in Pilsen erschien Liebich persönlich, mit rot geschminkten Lippen und roten Fingernägeln und in ein Oberteil mit Leoparden-Print gekleidet. Dazu Gesichtsmaske und Schnauzer. Auf Liebichs Oberarm: ein sternförmiges Symbol, das an den in der NS-Zeit zur Stigmatisierung rassisch Verfolgter dienenden Judenstern erinnert.
Liebichs deutscher Anwalt war vor dem tschechischen Gericht nicht zugelassen, eine tschechische Anwältin übernahm den Fall. Marla-Svenja Liebich verweigert die Auslieferung nach Deutschland, weil er befürchtet, dort in einem Männergefängnis eingesperrt zu werden. Er sei aber eine Frau. Angesichts seines Bekanntheitsgrades habe er in Deutschland Diskriminierung zu befürchten.
Liebich beteuerte gegenüber dem tschechischen Gericht, er habe in Deutschland das Schlimmste zu erwarten, einer Auslieferung könne er deshalb nicht zustimmen: “Das kann ich nicht, weil ich im Gefängnis getötet würde.” Medienberichten zufolge sitzt der Deutsche in Pilsen in Einzelhaft und ist von den männlichen Mitgefangenen abgeschirmt.
Nach zwei Stunden Verhandlung entschied das Pilsener Landgericht ohne Angabe von Gründen, die Verhandlung auf den 1. Juni zu verschieben. Liebich bleibt also vorerst in tschechischer Haft. Sollte sich das Landgericht dann für eine Auslieferung nach Deutschland entscheiden, kann der Deutsche noch eine Beschwerde einlegen. Sein Fall käme dann vor das Oberlandesgericht in Prag.
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