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Berliner Hamas-Prozess: Eine Farce mit Wunschurteil (Teil 1)

rtnews by rtnews
29/03/2026
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Über ein Jahr lang standen vier Männer in Berlin vor Gericht, die im Dezember 2023 als angebliche Hamas-Mitglieder verhaftet wurden. Die Leitmedien tun so, als sei dieses Verfahren ordentlich verlaufen. In Wirklichkeit sprach es jeder Rechtsstaatlichkeit Hohn.

Von Dagmar Henn

Inzwischen liegt der große RAF-Prozess in Stuttgart-Stammheim beinahe 50 Jahre zurück; da kann man den heutigen Juristen und Medienvertretern kaum mehr einen Vorwurf machen, dass sie davon nichts mehr wissen. Dass ihnen nicht mehr bewusst ist, wie sehr damals bereits die Einführung des Straftatbestands “Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation” als Bruch wahrgenommen wurde. Oder mit wie viel Aufmerksamkeit der Prozess damals begleitet wurde, Tag für Tag.

Zwei der Anwälte, Otto Schily und Hans-Christian Ströbele, machten anschließend politische Karriere. Filme und Bücher berichten von dem Verfahren, das damals die ganze Republik in Bann hielt. Und jede juristische Auseinandersetzung wurde mit höchster Aufmerksamkeit verfolgt.

Davon kann beim eben beendeten Hamas-Prozess am Berliner Kammergericht nicht die Rede sein. Dank der ausführlichen Aufzeichnungen der Prozessbeobachterin Katrin Wohlgemuth ist belegt, dass das Interesse der Presse nur den ersten und den letzten Tag der Verhandlungen betraf. Dem Prozess selbst zu folgen oder gar eine kritische Sicht auf die Vorhaltungen zu entwickeln, war anscheinend nicht so wichtig.

Katrin Wohlgemuth hat übrigens bis auf einen alle 50 Verhandlungstage verfolgt; ihr Protokoll verzeichnet nicht nur den Ablauf, sondern auch, wie diese Erfahrung mit ihren Erwartungen an Rechtsprechung und Wahrheitsfindung kollidierte, und was diese Kollision in ihr auslöste. Nüchtern beobachtet, nicht gefühlig; aber mit einem feinen Gespür dafür, was dieses Vorgehen eigentlich für die Gesellschaft und ihre Menschlichkeit bedeutet. Es wäre sehr zu hoffen, dass diese Aufzeichnungen auch im heutigen Deutschland noch einen Verlag finden.

Aber fassen wir erst einmal die Rohdaten zusammen. Im Dezember 2023 wurden vier Männer festgenommen, drei in Deutschland, einer in den Niederlanden, wegen des Vorwurfs, Mitglieder der Hamas zu sein, die vermeintlich Terroranschläge in Europa plante. Im Januar 2025 begann der Prozess; am 25. März wurden die Urteile gesprochen – zwischen fünf und sieben Jahren Haft hatte die Staatsanwaltschaft gefordert, zwischen vier und sechs Jahren lagen am Ende die Urteile. Die wahre Beute war aber wohl, dass nun ein deutsches Gericht Angeklagte als vermeintliche Hamas-Mitglieder wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt hat. Das wird erst einmal all die anderen Verfahren erleichtern, wie all jene wegen der Parole “From the River to the Sea”.

“Die Hamas ist unzweifelhaft eine Terrororganisation”, wird die vorsitzende Richterin quer durch die Medien zitiert. Wenn man allerdings den Ablauf des Verfahrens betrachtet, zweifelt man nicht nur an der Einstufung der Hamas oder der Schuld der Angeklagten, man zweifelt mindestens ebenso sehr an der Qualifikation der beteiligten Richter.

Selbst wenn man die ganze Anklage mit viel gutem Willen betrachtet, war sie bestenfalls löchrig. Das ganze Verfahren beruhte auf einer Reihe von Behauptungen. Die erste davon, dass die Hamas beschlossen habe, Terrorakte in Europa zu begehen, hat, so legen es die Aussagen im Verfahren nahe, ihren Ursprung wohl in den Reihen des israelischen Geheimdienstes Mossad.

Selbst wenn man ausblendet, dass der Mossad nicht notwendigerweise die Wahrheit erzählt, weil er ebenso sehr politisches Instrument ist wie Nachrichtendienst, und in seinem Vorgehen selbst eher einer Terrororganisation gleicht (man denke an die Pageranschläge im Libanon, die Kinder und andere Unbeteiligte verstümmelten und töteten) – das Urteil wurde immerhin über zwei Jahre nach der Festnahme gesprochen; in diesem Zeitraum haben die Fakten eigentlich längst belegt, ob diese Behauptung zutraf oder nicht. Nachdem es in Europa keine Welle von Terroranschlägen gab, zu denen sich die Hamas bekannt hat, oder die ihr auch nur zugeschrieben wurden, sollte man davon ausgehen, dass vernunftbegabte Menschen diesen Punkt als widerlegt zu den Akten nehmen. Mitnichten. Das Urteil behandelt diese Behauptung so, als sei sie nach wie vor valide.

Die nächste Behauptung bezieht sich auf einen Mann im Libanon, Khalil Al Kharraz, mit dem alle Angeklagten mehr oder weniger verwandt waren. Die Anklage behauptet, er sei ein hochrangiger Kommandeur der Kassam-Brigaden gewesen, also des militärischen Arms der Hamas. Belege dafür? Eigentlich nur die Tatsache, dass bei seiner Beerdigung eine Reihe von Männern mit grünen Baseballmützen den Sarg getragen hat. Die allerdings nicht so aussehen wie Männer auf anderen Begräbnissen, bei denen es um bekannte Kommandeure ging – die sind nämlich üblicherweise vermummt. Eine Bestätigung durch die Hamas, dass Al Kharraz, der in einem palästinensischen Flüchtlingslager im Libanon lebte, einen Rang in ihrem militärischen Arm hatte, gibt es nicht. Was verwundert, denn es ist in dieser Umgebung keine Schande, ganz im Gegenteil, und wird gerade bei jenen, die durch israelische Angriffe umkommen, stolz verkündet, wenn auch manchmal mit Verzögerung.

Die Anwesenheit eines der Angeklagten bei dieser Beerdigung dient als Beleg dafür, dass Al Kharraz den vier Männern Anweisungen erteilt haben soll, Anschläge vorzubereiten. Obwohl bei allen vier Handys und Rechner beschlagnahmt und sie teilweise schon vor der Festnahme abgehört wurden, wurde kein Beweis dafür vorgelegt. Es gibt keine Anschlagspläne, die irgendwo verzeichnet wurden; das Höchste der Gefühle sind Geodaten aus Polen oder aus Malmö und von der israelischen Botschaft, die auch nur belegen, dass sich jemand das mal angesehen hat.

Was die vier mit Terror in Verbindung bringen soll, sind vermeintliche Waffendepots, von denen genau eines tatsächlich existierte – in Bulgarien. Dieses wurde von einem der Verdächtigen aufgesucht; im Verfahren beschreibt ein BKA-Zeuge: “Die gefundene Munition passte nicht alles zu den gefundenen Waffen und war zum Teil auch unbrauchbar. Der Schalldämpfer passte ebenfalls zu keiner der Waffen.” Sie hätten die Waffen zu einem Händler zurückverfolgt, der sie zuvor – protokolliert – in Anwesenheit eines Polizisten durch einen Waffenmeister hatte unbrauchbar machen lassen. Genauere Angaben zu dieser Deaktivierung konnte er nicht machen.

Diese Waffen hat also einer der Angeklagten ausgegraben, fotografiert und wieder eingegraben. Die Anklage bestand zwar darauf, man habe zumindest einen Teil dieser Waffen wieder brauchbar machen können; das allerdings sind Fähigkeiten, für die man genauere Kenntnisse benötigt, und es wurde im Verfahren nicht nur nicht nachgewiesen, sondern nicht einmal danach gefragt, ob einer der vier diese Kenntnisse überhaupt besitze.

Die übrigen angeblichen Waffenlager in einem Wald in Polen und in Dänemark wurden nie gefunden. Nicht von den Angeklagten, die angeblich mehrmals nach Polen gefahren sein sollen, um sie zu suchen, noch von den Ermittlern. Dennoch wird weiterhin vorausgesetzt, dass es sie gibt und dass die Fahrten, die aus Handydaten und Überwachungskameras rekonstruiert wurden, der Suche nach diesen Waffenlagern dienen mussten.

Die Frage der Waffenlager hat übrigens einer der Anwälte in seinem Schlussplädoyer sehr treffend beantwortet (zitiert nach den Aufzeichnungen Wohlgemuths): “Laut ihm ist es bekannt, dass auf der Sonnenallee Waffen einfach zu kaufen sind und die dann nicht verrostet sind und weder eine weite Anreise noch Buddeln nötig wären.”

Nebenbei: Unter den in Berlin bekannten kriminellen Clans finden sich auch Palästinenser, wie der Abou-Chaker-Clan. Allzu kompliziert wäre es für die Angeklagten nicht gewesen, in Berlin selbst an Waffen zu kommen, ganz zu schweigen davon, dass der Zustrom aus der Ukraine das sicher noch erleichtert hat. Und das, was sich im bulgarischen Depot befand, ging nicht über eine – nicht einsatzfähige – Kalaschnikow hinaus. Keine Rede von Mörsern oder Panzerfäusten. Oder von Sprengstoffen. Die man vermutlich auch leichter finden könnte, wenn man mit einem Metalldetektor durch das Oderbruch spaziert.

Der wirklich einzige Grund, warum eine fiktive Auslandszelle der Kassam-Brigaden Altwaffen im Wald ausbuddeln muss, statt sie auf dem Markt zu kaufen, ob auf der Sonnenstraße oder andernorts, wäre, dass ihr das erforderliche Geld fehlt. Ergibt das Sinn, dass die Kassam-Brigaden die Strategie beschließen, Anschläge in Europa zu verüben, sogar eine Gruppe von Männern damit beauftragen, aber deren Bewaffnung und damit die Umsetzbarkeit geplanter Anschläge von dem Zufall abhängig machen, ob sie ein vermeintliches Waffenlager in einem polnischen Wald ausfindig machen? Und warum überhaupt hätte die Hamas oder vielmehr ihr militärischer Arm diese Lager zuvor anlegen sollen?

Das war alles kein Thema im Prozess. Genauso wenig wie das Problem, dass rein digitale Daten eigentlich sehr kritisch betrachtet werden müssen, da sie nun einmal grundsätzlich veränderbar sind. Auch da ist nicht klar, wer die Verdächtigen vor der Festnahme observiert und abgehört hat. War es bereits das BKA? War es der Verfassungsschutz? Und wie wurde, wenn diese Daten weitergereicht wurden, sichergestellt, dass es sich um die Originaldaten handelt?

An einem dieser fünfzig Tage wird eine Regierungsdirektorin vom Bundesamt für Verfassungsschutz befragt, mit Dienstsitz Berlin. Die Referatsgruppenleiterin für Islamismus. Sie vertritt die These der in Europa geplanten Anschläge. Das habe man aus mehreren Quellen. Wie vielen? Weiß sie nicht. Die Zugehörigkeit der Angeklagten zur Hamas komme von mehreren Quellen anderer Dienste. Von welchen?

Sie kann es nicht sagen oder sie weiß es nicht. Die zentrale Behauptung der Anklage, die eine Verurteilung nach dem Paragrafen 129b Strafgesetzbuch überhaupt erst ermöglicht, beruht auf einer unscharfen Aussage einer Verfassungsschützerin, die nicht überprüft werden darf, weil der eigentliche Ursprung der Information geheim ist. Die Behauptung, dass Al Kharraz zu den Kassam-Brigaden gehörte, stammt von einer ausländischen Quelle: “Diese Infos wurden an das BfV herangetragen.” Sie redet immer nur von einem “Partnerdienst”, einer “Fremdquelle”.

Der Trick bei den beiden Paragrafen 129a und 129b zur “terroristischen Vereinigung” ist, dass eine individuelle Beteiligung an einer konkreten Straftat nicht mehr nachgewiesen werden muss. Es genügt die Mitgliedschaft in einer Gruppe. Allerdings: Ist eine Aussage einer Beamtin des Verfassungsschutzes, die sich auf noch weiter entfernte Quellen beruft, die überwiegend nicht einmal ihre eigenen, sondern die eines weiteren, ungenannten Dienstes sind, die allesamt nicht von der Verteidigung ins Kreuzverhör genommen werden können, deren Aussagen nicht auf ihre Stichhaltigkeit und auf mögliche Widersprüche überprüft werden können, ausreichend, um den Angeklagten eine mehrjährige Haftstrafe wegen “Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung” zu verpassen?

Zu Teil 2

Mehr zum Thema – “From the River to the Sea” – zwei Oberlandesgerichte bewerten die Losung



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