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ZDF und ARD: Höhere Zwangsgebühren – jetzt per Verfassungsgericht?

rtnews by rtnews
19/11/2024
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Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird von vielen Deutschen seit Jahren gemieden – zahlen müssen sie für ihn trotzdem. Jetzt wollen ARD und ZDF mit einer Klage beim Bundesverfassungsgericht für 2025 eine Erhöhung um 58 Cent durchsetzen.

Die Rundfunkgebühren, davon sind ARD und ZDF überzeugt, müssen auf 18,94 Euro monatlich erhöht werden. Weil die eigentlich für solche Beschlüsse zuständige Ministerpräsidentenkonferenz bei ihrer letzten Sitzung im Oktober keinen derartigen Beschluss fasste, versuchen die beiden Sendergruppen jetzt über eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht die Erhöhung möglichst noch zum Jahresanfang 2025 zu erreichen.

Eigentlich soll der Bedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) festgestellt werden, der die Sender ihren Bedarf mitteilen. Die Mitglieder dieser Kommission werden von den Regierungschefs der Länder ernannt und kommen überwiegend von den Rechnungshöfen der Länder oder aus Wirtschaftsprüfungsunternehmen. Das Ergebnis der KEF wird der Ministerpräsidentenkonferenz vorgelegt und dann von dieser beschlossen. In ihrem letzten Bericht im Februar hatte sie eine Erhöhung von 58 Cent pro Monat empfohlen.

Die letzte Erhöhung des Rundfunkbeitrags erfolgte im Sommer 2021. Damals stieg er von 17,50 Euro monatlich auf die aktuellen 18,36 Euro. Bereits diese Erhöhung erfolgte erst nach einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht, weil damals Sachsen-Anhalt einer Erhöhung nicht zustimmte. Derzeit sind es gleich vier Bundesländer, die sich gegen eine Erhöhung stemmen: Sachsen-Anhalt, Bayern, Brandenburg und Niedersachsen.

Die Gebühren, die für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk erhoben werden, sind schon lange umstritten. Das verschärfte sich, als 2010 von den Rundfunkgebühren, die davon abhingen, ob überhaupt ein Gerät zum Empfang vorhanden war, auf den haushaltsbezogenen Rundfunkbeitrag umgestellt wurde.

Die ursprüngliche Begründung für die Errichtung öffentlich-rechtlicher Sender lautete, unabhängige Information zu sichern, die keiner direkten staatlichen Kontrolle unterstünde. Dazu diente auch das komplexe Konstrukt der Rundfunkräte, die die Sendeanstalten kontrollieren und eigentlich alle gesellschaftlich relevanten Gruppen abbilden sollten. In der Praxis ist die Kontrollwirkung der Rundfunkräte allerdings minimal, was sich unter anderem daran zeigt, dass seit Jahren angekündigte Reformen insbesondere der gewaltigen Spitzengehälter der Senderchefs nach wie vor nicht umgesetzt werden können.

Der Intendant des ZDF, Dr. Norbert Himmler, betont in der Erklärung seines Senders, die unabhängige Berichterstattung sei nur mit unabhängiger Finanzierung möglich.

“Der Blick auf die Krisenherde der Welt und die wachsende Verunsicherung auch in Deutschland zeigt einmal mehr, wie wertvoll der öffentlich-rechtliche Rundfunk als Garant verlässlicher Informationen für die Gesellschaft ist.”

Bisher ist es einzig die Finanzierung durch den Rundfunkbeitrag, die die öffentlich-rechtlichen Sender vor wirtschaftlichen Konsequenzen normierter Berichterstattung schützt, die die kommerzielle Konkurrenz längst erreicht haben – sämtliche Leitmedien klagen über fallende Auflagen, und manche von ihnen haben bereits angekündigt, die gedruckte Ausgabe aus Kostengründen einzustellen oder erhielten Subventionen, sei es vom Staat oder von privaten Stiftungen. Sollte die Klage der Rundfunkanstalten erfolgreich sein, dürfte es sich daher um eine vorübergehende Rettung handeln, denn die Kritik weiter Teile der Öffentlichkeit dürfte damit nur noch weiter zunehmen, auch wenn sie in den Sendern selbst nicht abgebildet wird.

Mehr zum Thema – Panik beim Regierungsfunk – Diffamierung der AfD hat auch finanzielle Hintergründe



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Tags: ARDhöhereJetztundVerfassungsgerichtZDFZwangsgebühren
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