Es war eine von vielen Straßenblockaden der “Letzten Generation”: Am 24. Oktober 2022 klebten sich Klimaaktivisten am Wiener Praterstern fest. Die Polizei rückte routiniert an – und alarmierte vorsorglich die Rettung. Eine der Aktivistinnen zog sich beim Lösen von der Straße leichte Verletzungen an drei Fingern zu. Desinfektionsmittel und ein Pflaster – das war alles, was es brauchte.
Da die junge Frau keine gültige Sozialversicherung hatte, stellte die Stadt Wien ihr die Kosten für den Rettungseinsatz in Rechnung: 709 Euro. Doch die Aktivistin wehrte sich juristisch dagegen – mit Erfolg.
Zunächst gab das Bundesfinanzgericht der Stadt Recht: Der Rettungsdienst habe aufgrund der Alarmierung von einem medizinisch notwendigen Einsatz ausgehen dürfen. Doch der Fall landete vor dem Verwaltungsgerichtshof – und dort fiel das Urteil anders aus.
Laut Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetz (WRKG) dürfen Rettungseinsätze nur verrechnet werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind – etwa wenn eine Person erheblich verletzt ist oder sich in Lebensgefahr befindet. Diese Bedingungen lagen hier nicht vor. Leichte Kratzer an den Fingern fallen nicht darunter.
Stadt Wien muss zahlen
Das bedeutet: Die Rettung hätte gar nicht kommen müssen, die Rechnung war unzulässig. Stattdessen muss die Stadt Wien nun der Klimakleberin die Kosten für den Rechtsstreit ersetzen – stolze 1.106,40 Euro. Damit wird ein simpler Einsatz mit Pflaster und Desinfektionsmittel für die Stadt Wien teurer als gedacht.
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