Um in diesem Winter die Folgen einer möglichen Energieknappheit für die Bevölkerung abzumildern, sollte aus Sicht des Grünen-Innenpolitikers Leon Eckert jetzt schon mehr passieren. “Generell wäre es wichtig, einen Überblick zu haben über die Notstromversorgung, die es für einzelne staatliche Einrichtungen gibt, nicht nur für Krankenhäuser und Feuerwehren, sondern zum Beispiel auch für Rathäuser”, sagte Eckert der dpa. Bisher sei dieses Wissen nur lokal bei den Verantwortlichen in den Landkreisen vorhanden.
Der Bundestagsabgeordnete, der in seiner Fraktion Berichterstatter für Bevölkerungsschutz ist, sagte:
“Sollte zu einer verminderten Verfügbarkeit von Gas beispielsweise noch eine Kältewelle kommen, bräuchte es womöglich tatsächlich sogenannte Wärmeinseln in den Rathäusern.”
Auch eine Strommangelsituation in einzelnen Regionen könne im Fall einer Kältewelle nicht ausgeschlossen werden, wenn plötzlich viele Menschen, deren Häuser oder Wohnungen mit Gas beheizt werden, Geräte zum Heizen benutzen, die mit Strom betrieben werden. “Denn dann könnte es durchaus zu einer Überlastung kommen.” Hier lohne vielleicht ein Blick auf die Energiekrise, die der US-Bundesstaat Texas im Februar 2021 erlebt hatte.
Der Bund trägt bisher vor allem die Verantwortung für die Zivilverteidigung, etwa im Krieg – der Katastrophenschutz ist dagegen Ländersache. Für eine Änderung der Verteilung der Zuständigkeiten wäre laut einer Einschätzung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages eine Grundgesetzänderung notwendig. Aus den Ländern waren dazu jedoch zuletzt eher kritische Töne zu hören gewesen. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) verwies in diesem Zusammenhang auf das neue Gemeinsame Kompetenzzentrum von Bund und Ländern beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK).
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(rt/dpa)