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"Vollzugsmöglichkeiten oder Bußgeld" – Interne Emails der "AG Impfpflicht" freigeklagt

rtnews by rtnews
18/10/2025
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Der Bloggerin Aya Velázquez gelang im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes, die Zusendung internen E-Mail-Verkehrs der regierungsinternen sogenannten “AG Impfpflicht” einzuklagen. Wie zuvor bereits die “RKI-Files” offenbaren auch diese Unterlagen die skrupellose Gedankenwelt im Regierungsviertel in der Zeit der “Coronakrise”.

Eine Analyse von Bernhard Loyen

Ein weiteres wichtiges, dabei 987 Seiten umfassendes Mosaikstück, in der weiterhin seitens der Politik hartnäckig verweigerten “Corona-Aufarbeitung”, wird dank der Hartnäckigkeit der Bloggerin und Journalistin Aya Velázquez interessierten Bürgern zur Verfügung gestellt. Nach finaler Zusendung des Materials veröffentlichte Velázquez am 17. Oktober umgehend alle Dokumente zur freien Sichtung und Analyse. Aufgrund der Fülle von erkenntnisreichen und möglichen neuen brisanten Informationen wird, ähnlich der Frühphase zu Beginn nach Veröffentlichung der RKI-Files, die “Schwarmhartnäckigkeit” in den sozialen Medien erste Auswertungen in den nächsten Tagen und Wochen präsentieren.

Die Bloggerin informiert zu der Brisanz des Materials:

“Im Februar 2025 kam durch die Protokolle des RKI-Krisenstabs die Existenz eines weiteren Gremiums ans Tageslicht: Die sogenannte ‘AG Impfpflicht’. Es handelte sich hierbei um eine interministerielle Arbeitsgruppe, die im Winter 2022 den Gesetzesentwurf zu einer allgemeinen Impfpflicht vorbereitete. Sie bestand aus Abgeordneten der damaligen Regierungsfraktionen SPD, Grüne und FDP, unter der Federführung des damaligen Gesundheitsministers Karl Lauterbach.”

Velázquez gelangte durch das Informationsfreiheitsgesetz (IfG-Anfrage) an das Material, um diesbezüglicher Ereignisse zu berichten:

“Seit Februar 2025 läuft meine IFG-Anfrage zu den Dokumenten der ‘AG Impfpflicht’. Weil das RKI darauf nicht reagierte, reichte ich Klage beim Verwaltungsgericht Berlin ein. Vor wenigen Tagen wurde mir seitens des RKI ein Datensatz von 987 PDF-Seiten, E-Mails und E-Mail-Anhängen ausgehändigt. Laut RKI seien E-Mails, jedoch keine Sitzungsprotokolle oder sonstiges Material zur ‘AG Impfpflicht’ vorhanden.”

Eine ausführliche Sichtung nimmt Zeit und vor allem Geduld in Anspruch. Durch eine erste Stichwortsuche offenbaren sich jedoch umgehend ähnliche Abgründe aus der totalitären Gedankenwelt im Regierungsapparat der Jahre 2020 bis 2022, samt zuarbeitenden Personen aus Politik und Wissenschaft. So findet sich ab Seite 86 – ausgehend der E-Mail-Anfrage seitens der Politik an das BMG und Bundesministerium der Justiz (BMJ) – das im Folgenden beschriebene Planungsszenario zur tiefgreifenden, beabsichtigten Willkürmanipulation der Bürger. Angedacht wurde dieses seitens sieben Grünen-Abgeordneten im Bundestag, unter hysterischer Führung eines Janosch Dahmen. 

Zum Thema: “Fragestellungen Allgemeine Impfpflicht” heißt es am 28. Januar 2021 im Rahmen “Gesundheitspolitische Fragen an das BMG” gerichtet (Seite 89): 

“Rechtliche und Innenpolitische Fragen in Zusammenarbeit mit bzw. an BMJ und BMI: Hinsichtlich der beabsichtigten Ausgestaltung [im Rahmen einer Impfpflicht] als Ordnungswidrigkeit:

  • a) Woran sollte die Ordnungswidrigkeit geknüpft werden (z. B. Statusdelikt, Unterlassungsdelikt)? Was wären die Vor- und Nachteile? -> BMJ
  • b) Welche weiteren Vollzugsmöglichkeiten nach erfolgtem Bußgeldbescheid und jenseits einer Erzwingungshaft kommen für die Durchsetzung der Impfpflicht in Betracht? -> BMI, ggf. BMJ
  • c) Inwieweit kann das Bußgeld in Abhängigkeit von der Einkommenshöhe ausgestaltet werden? -> BMJ
  • d) Inwieweit kann gesetzlich ausgeschlossen werden, dass Bußgelder im Falle der Nichtbegleichung als letzten Schritt Haft nach sich ziehen? -> BMJ
  • e) Wie häufig müsste bzw. dürfte ein Bußgeld verhängt werden, ist dies nur einmal angezeigt oder auch mehrmals möglich oder geboten? -> BMJ” 

“Erzwingungshaft”? Das ist die erneute Bestätigung einer Eskalationspolitik als Ultima Ratio – unter Einsatz der verbalen Nebelgranate – des vermeintlichen “Gesundheitsschutzes” für die Bevölkerung. Der Begriff findet sich in dem Material genau 68 Mal in der Formulierung. Die beabsichtigte und planstabsmäßige Eruierung der Nötigung Abermillionen Bürger auf allen nur erdenklichen Gesellschaftsebenen wird erneut bestätigt. Dies in Verbindung mit erweiterten Kontrollinstanzen im öffentlichen Leben, final teilrealisiert durch die Gängelung im Rahmen der sogenannten 2G- und 3G-Vorschriften. So heißt es vorab vorfühlend:

“Inwieweit ist es rechtlich möglich, Dritte zu verpflichten, den Zugang zu Orten, für welche diese Verantwortung tragen, im Hinblick auf die Einhaltung der Impfpflicht zu kontrollieren? a) Soweit notwendig, bitte differenzieren nach den Teilgruppen. Zu diesen Dritten zählen beispielsweise öffentliche Stellen (Bürgerämter, Universitäten, Kultur und Sport), Veranstalter jeglicher Art, Einrichtung.”

Final hierzu die Frage, “inwieweit” es möglich sei, dass “diese Dritten den Zugang nicht nur kontrollieren, sondern bei Verstoß auch eine Anzeige/Meldung an die jeweilige Bußgeldstelle vorzunehmen haben?”, wobei unwillige Bürger damit in der Öffentlichkeit vorab theoretisierend spürbar gemaßregelt, konditioniert und erniedrigt werden sollten. 

Das veröffentlichte Material umfasst den Zeitraum vom 13. Dezember 2021 bis zum 5. April 2022, also zwei Tage vor der Abstimmung im Bundestag. Wäre dann eine Impfpflicht am 7. April 2022 final im Berliner Reichstag verabschiedet worden, und hätte sich daraufhin die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten für die nötigende, unfreiwillige Gesundheitsmanipulation aller Menschen im Land entschieden, möchte man nicht nur eine Sekunde Gedanken daran verschwenden, welche Folgedynamiken sich gesamtgesellschaftlich ergeben hätten. Laut “COVID-19 Impfdashboard” waren statistisch, unabhängig einer Dunkelziffer, 18,4 Millionen Menschen “nicht geimpft”. Dies entsprach 22,1 Prozent der Bevölkerung.

Wäre die Dystopie von Massenverhaftungen, durch gesetzlich vorgegebene Erzwingungshaft Realität geworden? Die Dystopie von surrealen “Massenimpfungen” in vormaligen Dönerbuden, auf Supermarkt-Parkplätzen oder im Rahmen von “Aktionswochen”-Events wie im Berliner Zoo, war sehr vielen Menschen vermittelbar. Wäre die Bundeswehr zum “Einsatz im Inneren” gekommen, also gegen die Bevölkerung? Velázquez erarbeitete bereits aus dem Material folgende Realität:

“Jens Spahn hatte während der Corona-Zeit die Unterabteilung ‘Gesundheitssicherheit’ zu einer richtigen Abteilung ausgebaut – die höchste Leitungsebene im BMG. Zum Leiter der Abteilung 6 wurde während der Corona-Jahre von Spahn der Bundeswehrgeneral Hans-Ulrich Holtherm eingesetzt.”

Formal zuständig, also hauptverantwortlich, war zudem in der “AG Impfpflicht” ein Heiko Rottmann-Großner. Zu seiner Person recherchierte die Bloggerin:

“Rottmann-Großner gilt als ein Strippenzieher hinter Lockdowns und Ausgangsbeschränkungen. Er ist Politikwissenschaftler und Major der Reserve der Bundeswehr. In die Politik hochgearbeitet hatte er sich Anfang der 2000er Jahre als Mitarbeiter im Büro der damaligen CDU-Bundestagsabgeordneten Hildegard Müller, einer Ex-Bankerin und engen Merkel-Vertrauten.” 

Was war seine Rolle nach Ende der “Corona-Krise”? Ein Multipolar–Artikel vom 6. September 2023 klärt zum damaligen Wissensstand auf:

“Lothar Wieler hat vor dem Corona-Untersuchungsausschuss des Brandenburger Landtags ausgesagt. Er wurde begleitet vom Ministerialbeamten Heiko Rottmann-Großner, der der Bundesregierung im Februar 2020 die Lockdown-Maßnahmen empfahl. Noch immer ist unklar, auf wessen Geheiß dies geschah.”

Was bereits im Jahr 2023 bekannt war, ist diese Realität:

“Rottmann-Großner ist der Mann, der ein Jahr vor Corona, im Februar 2019, an einer privaten, internationalen Pandemieübung teilgenommen hat und dort mächtigen internationalen Akteuren persönlich begegnet ist, von der Gates Foundation, der Impfallianz Gavi, dem Wellcome Trust, dem World Economic Forum und anderen Institutionen. Er war es dann auch, der ein Jahr später als erster der Bundesregierung auf einer internen Sitzung die Lockdown-Maßnahmen empfohlen hat.” 

Die Berliner Zeitung berichtete zu dem Material der “AG Impfplicht” in einem ersten Kommentar, die Unterlagen seien “ein drohendes Mahnmal dafür, was sich in Deutschland auf keinen Fall wiederholen darf”:

“Nur an vereinzelten Stellen in den Unterlagen der ‘AG Impfpflicht’ wurde kurzzeitig die Erkenntnis geäußert, dass die Rechtfertigung einer allgemeinen Impfpflicht allein auf dem ‘Individualschutz’ möglicherweise verfassungsrechtliche Bedenken aufwerfen könnte, da es problematisch ist, ein Individuum zum Selbstschutz zu zwingen.”

Große Medienunternehmen sehen dabei weiterhin keinerlei Bedarf an einer “Corona-Aufarbeitung”, trotz oder wegen der beeindruckenden Leistung von Journalisten wie Aya Velázquez, Paul Schreyer oder Bastian Barucker. Ein Skandal für sich. 

Der größte Skandal im Land bleibt weiterhin die Tatsache, dass keiner, auch nicht nur einer der bekannten, verantwortlichen – ja, Täter – aus den Reihen der Politik bis dato in der Gegenwart auch nur den Hauch einer juristischen Anklage zu befürchten hat. Die Namen sind bekannt und dokumentiert. Die internen E-Mails der “AG Impfpflicht” werden weiteres Beweismaterial zur Verfügung stellen. 

Der Startschuss für die juristische Aufarbeitung – samt glaubwürdiger Verurteilungen – der drei abgründigen, dunklen Jahre politischer Dystopie, von der gescheiterten Theorie bis hin zur skrupellosen Nötigung, muss endlich ertönen.

Mehr zum Thema – Bild und BioNTech erneut Hand in Hand bei der Werbung für den mRNA-“Piks”



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Tags: BußgeldquotderEMailsfreigeklagtImpfpflichtquotinterneoderquotAGquotVollzugsmöglichkeiten
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