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Vernichtet als "unwertes Leben": Bundestag erkennt Betroffene erstmals als Naziopfer an

rtnews by rtnews
31/01/2025
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Hunderttausende Behinderte, Kranke und “Arbeitsscheue” haben die Nazis in Vernichtungsanstalten getötet. Doch erst jetzt erkannte der Bundestag die Opfer als solche an – und definierte diese Gräuel der deutschen Faschisten als Verbrechen. Lehren für die Gegenwart zog die Politik aber nicht.

Von Susan Bonath

In dieser Woche präsentierte das Parlament in Berlin wohl eins der ungeheuerlichsten Paradebeispiele für die Verlogenheit und Heuchelei der deutschen Politik: Am 29. Januar 2025 stellte der Bundestag erstmals “fest, dass die Opfer der NS-‘Euthanasie’ und die Opfer von Zwangssterilisationen als Verfolgte des NS-Regimes anzuerkennen sind” – fast acht Jahrzehnte nach der Befreiung vom Faschismus.

Vergast, vergiftet, verhungert

Dabei ist seit langem bekannt, dass die Nazis etwa 300.000 Menschen, darunter mindestens 5.000 Kinder, mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen in den als “Heilanstalten” getarnten Vernichtungslagern ermordet hatten. Allein rund 70.000 Betroffene töteten sie im Rahmen der sogenannten “Aktion T4”, benannt nach der Zentrale in der Berliner Tiergartenstraße Nummer 4. Die meisten Opfer vergasten NS-Ärzte mit Kohlenmonoxid, andere vergifteten sie oder ließen sie einfach verhungern.

“Aussortierte” Kinder nutzten die Nazis für medizinische Experimente oder gaben ihnen sofort tödliche Dosen Morphium oder des Medikaments Luminal, ein Barbiturat, das heute zur Narkoseeinleitung und Epilepsiebehandlung eingesetzt wird. Einer der wenigen aktenkundig aufgearbeiteten Fälle ist der des 1944 mittels Injektion einer giftigen Medikamentendosis ermordeten 14-jährigen Ernst Lossa. 

“Lebensunwert” in der Nachkriegs-BRD

Ideologisch beriefen sich die Nazis auf die schon vorher erdachte sozialdarwinistische “eugenische Lehre” von “lebensunwertem Leben”. Öffentlich fantasierten sie von einem “schönen Tod”, der für ihre Opfer eine “Erlösung” sei. Trotz vieler Dokumente und Zeugenaussagen über brutale Qualen der Ermordeten hielt sich diese Propaganda auch nach dem Ende des Faschismus in der demokratischen Bundesrepublik.

So sprach das Landgericht Frankfurt am Main 1967 drei Ärzte frei, die an der Vergasung von Kranken mitgewirkt hatten. Zur Begründung führte es an, die Angeklagten seien “davon ausgegangen, dass sie nur bei der Tötung von Geisteskranken ohne natürlichen Lebenswillen mitwirkten”. Sie hätten “annehmen müssen, dass deren Tötung erlaubt war”. An anderer Stelle erklärten die Richter sogar, dass die Vergasung als Tötungsmethode “nicht grausam” im Sinn des Strafrechts gewesen sei. Viele Täter konnten im Westen ihre Karrieren fortsetzen.

“Westlich-demokratische” Nazigesetze

Denn anders als in der sowjetischen Besatzungszone und späteren DDR blieben nicht nur Personen, sondern auch Nazigesetze wie jenes “zur Verhütung erbkranken Nachwuchses” noch jahrelang erhalten. Auch rund 400.000 Überlebende von Zwangssterilisationen erkannte die deutsche Politik deshalb nicht als Opfer des Faschismus an. Etwa 1961 argumentierte der Bundestagsausschuss für Wiedergutmachung, dass es schließlich um ein “Gesundheitsgesetz” der Nazis gehe, und dies kein Verbrechen sein könne.

Der Gutachter Hans Nachtsheim, auf den sich der Bundestag damals berief, war sogar an medizinischen Menschenversuchen unter den Nazis beteiligt – auch an Kindern in sogenannten “Heilanstalten”. Im Ausschuss faselte man von einem “Kulturvolk”, das “auf Dauer heute nicht auf Eugenik verzichten”, könne.

“Arbeitsscheue” gestern und heute

Die deutschen Faschisten inhaftierten, sterilisierten und töteten nach ihrem “Erbgesundheitsgesetz” aber nicht nur Behinderte und Kranke, sondern auch Menschen, die sie als “asozial” oder “arbeitsscheu” einstuften. Nicht wenige von ihnen wurden in die KZs deportiert und durch harte Zwangsarbeit vernichtet. Besonders erwähnt wurde dies in der Bundestagsdebatte nicht. Kein Wunder: Die Parallelen zur heutigen Rhetorik und Praxis sind bemerkenswert.

Laut eines Erlasses von 1938 galten unter den Nazis Menschen als “asozial und arbeitsscheu”, die “nachweisbar in zwei Fällen die ihnen angebotenen Arbeitsplätze ohne berechtigten Grund abgelehnt oder die Arbeit aufgenommen, aber nach kurzer Zeit ohne stichhaltigen Grund wieder aufgegeben” hätten. Sie wurden anfangs mit Geldkürzungen sanktioniert, später in Arbeits- und Konzentrationslager verschleppt.

Im Zweiten Sozialgesetzbuch, dem Bürgergeldbezieher unterstehen, ist auch heute von “Pflichtverletzungen” die Rede. Danach können Jobcenter Betroffenen die Existenzsicherung kürzen oder streichen, wenn diese einen Termin versäumen, sich “weigern, eine zumutbare Arbeit, Ausbildung (…) aufzunehmen, fortzuführen oder deren Anbahnung durch ihr Verhalten verhindern”, überdies wenn sie “eine zumutbare Maßnahme oder Eingliederung in Arbeit nicht antreten, abbrechen oder Anlass für den Abbruch gegeben haben”.

Sozialdarwinismus als Systemkonstante

Wohl nicht zuletzt wegen der verblüffenden Ähnlichkeiten blieb eine weitergehende Reflexion aus. Stattdessen arbeiteten sich der gemeinsame Antrag der Parteien CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen oberflächlich an einer “völkischen” und “verbrecherischen Naziideologie” ab, die sie als singuläres Ereignis so weit von sich wegschoben, als wären die Faschisten wie Aliens über Deutschland hergefallen.

Denn Reflexion würde bedeuten, Konsequenzen im heutigen Umgang mit Arbeitslosen und Behinderten zu ziehen. Letztere werden heute in Behindertenwerkstätten für einen Stundenlohn von 1,46 Euro ausgebeutet.

Dafür müssen viele Betroffene keineswegs nur vermeintlich “zusätzliche Arbeiten” leisten. Behinderte werden zuweilen für die Reinigung oder Grünanlagenpflege eingesetzt und arbeiten auch für Unternehmen. 2013 flog ein Skandal in Cuxhaven auf: Eine Werkstatt ließ Betroffene für das Hungersalär Teile für die Rüstungsindustrie montieren. 

Die Politik verschweigt es geflissentlich: Das Ein- und Aussortieren von Menschen nach wirtschaftlicher Verwertbarkeit ist eine systemische Konstante. Nicht grundlos werden Lohnabhängige von Unternehmen und ihren Verbänden ganz offen als “Humankapital” tituliert und sortiert.

Die deutschen Faschisten trieben das freilich auf eine mörderische Stufe. Doch hört man heutigen Politikern und Medien dabei zu, wenn sie etwa den totalen Entzug der Lebensgrundlage für – oftmals psychisch oder physisch kranke – vermeintlich “faule” Sozialleistungsbezieher fordern, wird klar: Verschwunden ist dieser Sozialdarwinismus keineswegs – er ist vielmehr Wesenskern der imperialistischen Hackordnung.

Mehr zum Thema – Wie sowjetische Militärärzte Hunderttausenden Deutschen das Leben retteten



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Tags: alsBetroffeneBundestagerkenntErstmalsLebenquotNaziopferquotunwertesvernichtet
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