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Ulmer Messerangreifer: Vorbestraft, ausreisepflichtig

rtnews by rtnews
16/01/2026
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Es dauert jedes Mal etwas, bis bei derartigen Angriffen weitere Details bekannt werden. Aber auch der Ulmer Angriff vom Mittwoch hätte eigentlich gar nicht stattfinden dürfen, weil der Täter wieder einmal längst nicht mehr im Land hätte sein dürfen.

Der Täter, der in Ulm in einem Media-Markt drei Mitarbeiter verletzte, einen davon lebensgefährlich, hat genau die Vorgeschichte, die Pessimisten bei ihm erwartet hätten.

Mittwochmittag hatte der Mann aus bisher unbekannten Gründen drei Mitarbeiter des Marktes mit einem Messer angegriffen; danach war er aus dem Geschäft geflohen. Als er in der Umgebung des Marktes von der Polizei gestellt wurde, griff er auch diese mit dem Messer an und wurde daraufhin durch einen Schuss schwer verletzt. Wie eines seiner Opfer befindet er sich in intensivmedizinischer Behandlung und ist nach Angaben der Polizei noch nicht vernehmungsfähig. Das Amtsgericht Ulm hat gegen ihn inzwischen Haftbefehl wegen versuchten Mordes erlassen.

Der 29-jährige Eritreer kam vor neun Jahren nach Deutschland. Seitdem verbrachte er nach Angaben des Justizministeriums Baden-Württemberg vier Jahre in Haft – wegen vorsätzlicher Körperverletzung, versuchter und vollendeter gefährlicher Körperverletzung und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte. Geldstrafen erhielt er vermutlich wegen Drogenhandels und Sachbeschädigung. Von August 2020 bis Mai 2024 war er in Bayern, vom 7. Juli bis 11. Dezember 2025 in Baden-Württemberg inhaftiert.

Der Mann hatte nach seiner Einreise einen Asylantrag gestellt, der zuerst erfolgreich war, aber sein Schutzstatus wurde vermutlich wegen seiner Straftaten im September 2023 widerrufen. Seitdem war er im Prinzip ausreisepflichtig. Da aber nach Eritrea keine Abschiebungen stattfinden, weil das Land sich weigert, seine Staatsangehörigen zurückzunehmen, war er nach wie vor im Land.

Eine Eigenschaft, die er mit anderen Tätern teilt, wie beispielsweise dem Iraker, der im vergangenen August in Friedland eine 16-Jährige vor einen Zug gestoßen hat. Auch dieser war ausreisepflichtig. In diesem Fall wird es zu keinem Prozess kommen – die Staatsanwaltschaft Göttingen wird wegen Schuldunfähigkeit keine Anklage gegen den Mann erheben, sondern Sicherungsverwahrung in der forensischen Psychiatrie fordern. Eine Unterbringung, die mit 300 bis 500 Euro pro Tag etwa das Doppelte des Strafvollzugs kostet, aber dafür vermutlich unbegrenzt erforderlich sein wird.

Ob es im Falle des Ulmer Angriffs zu einem Prozess kommt oder ob auch hier Schuldunfähigkeit erkannt wird, dürfte erst in einigen Monaten feststehen. Aber bereits jetzt steht fest, dass es sich um ein weiteres schweres Gewaltverbrechen handelt, das nicht stattgefunden hätte, wäre der ausreisepflichtige Angreifer tatsächlich ausgereist.

Mehr zum Thema – Ulm: Messerangriff in Einkaufszentrum ‒ Angreifer von Polizei niedergeschossen



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Tags: ausreisepflichtigMesserangreiferUlmerVorbestraft
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