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Thüringer Verfassungsschutz fordert Geheimschutzüberprüfung nach AfD-Anwesenheit in Sankt Petersburg

rtnews by rtnews
06/06/2026
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Mehrere AfD-Politiker haben sich während ihres Aufenthalts beim Wirtschaftsforum in Sankt Petersburg für eine Wiederaufnahme der Beziehungen zwischen Deutschland und Russland ausgesprochen. Der Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes, Stephan Kramer, fordert nun eine “Überprüfung der Geheimschutzpraxis” im Bundestag.

Der außenpolitische Sprecher der Alternative für Deutschland (AfD), Markus Frohnmaier, hat sich beim Wirtschaftsforum in St. Petersburg mit Kirill Dmitrijew, einem der wichtigsten Berater des russischen Präsidenten Wladimir Putin, sowie mit dem Chef des Energiekonzerns Gazprom getroffen. Stephan Kramer, Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes, erkennt nun “ein erhebliches Abschöpfungs- und Einflussnahme-Risiko” bei dem Bundestagsabgeordneten und fordert rein auf Frohnmaier bezogen Konsequenzen “ohne das freie Mandat unverhältnismäßig einzuschränken”.

Die Anreise von mehreren AfD-Bundestagsabgeordneten beim jüngsten Internationalen Wirtschaftsforum in Sankt Petersburg (SPIEF) sorgte für medienpolitische Reaktionen in Deutschland. Der Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes, Stephan Kramer, fordert im Gespräch mit dem Handelsblatt jetzt “eine Überprüfung der Geheimschutzpraxis im Bundestag”, wobei er sich dabei jedoch nur auf den “St. Petersburger Auftritt des AfD-Abgeordneten Markus Frohnmaier” bezieht. 

Die diesbezügliche Wahrnehmung Kramers lautet:

“Die Kontakte Markus Frohnmaiers in das Umfeld des Kremls begründen keinen Beweis für Geheimnisverrat, aber ein erhebliches Abschöpfungs- und Einflussnahme-Risiko. Der Bundestag sollte deshalb prüfen, wie geheimhaltungsbedürftige Informationen in Ausschüssen risikoorientiert besser geschützt werden können, ohne das freie Mandat unverhältnismäßig einzuschränken.”

Das Social-Media-Team der CSU-Bundestagsfraktion reagierte auf die Anwesenheit der AfD-Kollegen in St. Petersburg mit einer Abbildung von Frohnmeier sowie Jörg Urban, Petr Bystron (EU-Abgeordneter) und Steffen Kotré, mit dem X-Kommentar:

“Die AfD zeigt, wo sie wirklich steht! Vier AfD-Politiker, darunter der außenpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion Markus Frohnmaier, reisen zu Putins Wirtschaftsforum nach St. Petersburg. Putin nutzt das Forum gezielt für seine Kriegs-Propaganda.”

Frohnmaier kritisierte bei seinem Panelauftritt das politische Agieren Berlins im Ukraine-Konflikt, um auf Deutsch zu erklären, dass “es nicht im deutschen nationalen Interesse ist, sich in fremde Kriege zu involvieren”, so der stellvertretende Vorsitzende der AfD-Fraktion im Bundestag. Seine Partei strebe eine Normalisierung des Verhältnisses von Deutschland zu Russland an, “weil wir glauben, dass deutsch-russische Beziehungen wichtig sind. Und da muss man auch nicht immer einer Meinung sein.”

Der Verfassungschef von Thüringen erklärte in Bezug auf Frohmaiers Äußerungen sowie dessen Treffen gegenüber der Handelsblatt-Redaktion, dass die genutzten Kontakte “zu sanktionierten kremlnahen Akteuren” unmittelbar auch das Risiko “einer sogenannten ‘Anbahnung’ beinhalten würden”. Dies bedeutet für Kramer, dass durch solche Treffen “Kontakte aufgebaut werden, die später für politische Instrumentalisierung oder Informationsgewinnung genutzt werden könnten”.

Bundestagsabgeordnete gelten nach dem Verständnis des Geheimdienstchefs “kraft ihres Mandats als sogenannte ‘geborene Geheimnisträger'”, so der Handelsblatt-Artikel zitierend, um weiter Kramers Sorge auszuführen:

“Der Verfassungsschutzchef verwies zugleich auf die Grenzen des staatlichen Geheimschutzes. Eine Sicherheitsüberprüfung wie bei Beamten sei demnach für Mitglieder von Verfassungsorganen wie dem Bundestag grundsätzlich ausgeschlossen, erklärte Kramer. ‘Das schützt das freie Mandat, schafft aber eine Lücke, wenn Abgeordnete enge Kontakte zu Akteuren gegnerischer Nachrichtendienst- und Einflussstrukturen unbeabsichtigt oder wie vorliegend beabsichtigt pflegen’.”

Kramer führte weiter aus, dass “bei Geheimnisverrat strafrechtliche Sanktionen drohten”. Zudem hätten Bundestagsabgeordnete “nicht automatisch grenzenlos Zugang zu eingestuften Informationen”, so der BMI-Mitarbeiter unter Hinweis auf besondere Regeln etwa im Parlamentarischen Kontrollgremium.

Das Bundestagsgremium ist dabei für die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes zuständig und überwacht den Bundesnachrichtendienst (BND), den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV).

Es besteht aus seitens der Parteien vorgeschlagenen, bestätigten und dann gewählten Mitgliedern. Dem Gremium gehören formal neun Abgeordnete an. Die für die AfD vorgesehenen zwei Sitze sind derzeit unbesetzt, da die Wunschkandidaten von der Bundestagskonkurrenz regelmäßig abgelehnt und nicht gewählt wurden.

Mehr zum Thema – SPIEF 2026: Deutsche nehmen wieder offiziell an russischem Wirtschaftsforum teil



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Tags: AfDAnwesenheitfordertGeheimschutzüberprüfungnachPetersburgSanktThüringerVerfassungsschutz
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