Am Donnerstag gab Brüssel Medienberichten zufolge eine Erklärung ab, dass für die türkische Ferienfluggesellschaft Southwind Airlines ein sofortiges Start-, Lande- und Überflugverbot in der EU gilt. Der Verband der Reiseveranstalter Russlands (ATOR) teilte dazu mit, dass aufgrund des Flugverbots für Southwind Airlines sämtliche Flüge von dem russischen Gebiet Kaliningrad nach Antalya in der Türkei gestrichen worden seien.
Das russische Reisebüro PEGAS Touristik will demzufolge Kunden, die Touren mit Southwind-Charterflügen gebucht hätten, eine volle Rückerstattung oder einen Flug über Moskau und Sankt Petersburg anbieten. Wie es heißt, werden auch weitere alternative Reiseoptionen geprüft.
Mit seiner Entscheidung soll Brüssel auf eine Untersuchung der finnischen Verkehrsbehörde Traficom reagiert haben. Diese sei zu dem Schluss gekommen, dass Southwind Airlines und ihre Führung angeblich “mit russischen Akteuren verbunden sind”.
Die tatsächliche Leitung der Fluggesellschaft befinde sich nicht in der Türkei, wie es das bilaterale Luftverkehrsabkommen verlange, teilte Focus am Donnerstag unter Bezugnahme auf Traficom mit. Daher sei der Flugbetrieb nach der EU-Sanktionsverordnung mit Bezug auf Russland nicht zulässig.
Die große Frage sei nun, wie sich nach der finnischen Entscheidung vier andere europäische Länder verhalten werden, hieß es im Focus-Bericht. Denn Southwind Airlines steuere in diesem Sommer Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart sowie Zürich in der Schweiz an. Außerdem seien Ziele in Griechenland und im Vereinigten Königreich in den Flugplan aufgenommen. Neben 18 Zielen in Russland bediene die Fluggesellschaft auch Destinationen in Iran, Israel und Kasachstan.
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