Sachsens Landeswahlleiter hat das vorläufige Endergebnis der Landtagswahl korrigiert. Wegen eines Softwarefehlers sei eine falsche Sitzzuteilung veröffentlicht worden, hieß es in einer Pressemitteilung am Montagvormittag. Die Grünen und die SPD bekommen demnach je einen Sitz mehr, die CDU und die AfD einen Sitz weniger.
Die CDU erhält somit nun 41 Sitze, die AfD 40, das BSW 15, die SPD zehn, die Grünen sieben, die Linke sechs und die Freien Wähler weiterhin einen Sitz.
Hat eine Partei mehr als ein Drittel der vorhandenen Stimmen, kann sie gewisse parlamentarische Vorgänge stoppen. Mit der jetzt nicht mehr existenten “Sperrminorität” für die AfD hätten bestimmte Landesgesetze, die mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit aller Abgeordneter entschieden werden müssen, nicht ohne die AfD-Parlamentarier zustande kommen können. Auch die Wahl von Landesverfassungsrichtern erfordert in Sachsen eine Zwei-Drittel-Mehrheit.
Am Montagmorgen gab es erste Zweifel an der korrekten Sitzverteilung nach der Wahl im Sächsischen Landtag, berichtete die Leipziger Volkszeitung. Mehrere Parteien und Experten von Wahlrecht.de gingen davon aus, dass sich der Landeswahlleiter bei der neuen Sitzverteilung im Landtag verrechnet haben könnte. Die angegebene Stimmenanzahl bei den Parteien müsste nach dem Sitzverteilungsverfahren Sainte-Laguë eine andere Sitzverteilung im Landtag ergeben – bei der die AfD eben keine Sperrminorität hat.
Eine Sprecherin der Landeswahlleitung teilte daraufhin zunächst mit, dass der Wahlleiter das Ergebnis überprüfen werde. Später bestätigte sich das Versehen: “Aufgrund eines Softwarefehlers wurde heute Nacht eine falsche Sitzzuteilung nach dem vorläufigen Ergebnis veröffentlicht”, heißt es in einem Statement.
Weder die AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag noch die AfD-Spitzenpolitiker auf Bundesebene haben die Fehlerkorrektur bei der Sitzzuteilung bislang kommentiert. Auf der Webseite der AfD-Fraktion zählt die Partei selbst 40 Kandidaten, die in den Landtag gewählt worden sind.
In Sachsen lag die Wahlbeteiligung bei 74,4 Prozent. Die CDU erhielt 31,9 Prozent der Stimmen (minus 0,2 Prozent im Vergleich zu den Wahlen 2019), die AfD 30,6 Prozent (plus 3,1 Prozent), das BSW 11,8 Prozent und die SPD 7,3 Prozent (minus 0,4 Prozent).
Eine absolute Mehrheit wird ab 61 Stimmen erreicht. Da die Grünen (5,1 Prozent) desaströs 3,5 Prozent Stimmenanteil in der Wählergunst eingebüßt haben, erreicht die bisherige Regierung aus CDU, SPD und Grüne keine Mehrheit mehr. Die CDU unter Michael Kretschmer lehnt eine Zusammenarbeit mit der AfD kategorisch ab. Daraus ergibt sich:
- Koalition aus CDU, SPD und BSW = 66 Sitze
- Koalition aus CDU, BSW und Grüne = 63 Sitze
- Vierer-Koalition aus CDU, SPD, Grünen (= 58 Sitze) und der Partei Die Linke, nach Einzug der Linken durch die Grundmandatsklausel
Im benachbarten Thüringen hat die AfD die Wahlen mit 32,8 Prozent der Stimmen gewonnen. Die AfD beanspruchte daraufhin den Regierungsauftrag für sich und zeigte sich offen für eine Koalition mit der CDU. Bundeskanzler Scholz forderte in Thüringen und Sachsen “stabile Regierungen ohne Rechtsextremisten”. Die AfD-Parteichefin Alice Weidel kritisierte die Brandmauer gegen ihre Partei als “undemokratisch”.
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