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So wichtig wie das tägliche Brot? Wirtschaftsjuristin meint, Rundfunkbeitrag ist grundgesetzwidrig

rtnews by rtnews
04/05/2023
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Der Rundfunkbeitrag zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Medien steht bereits seit längerem in der Kritik. Eine Wirtschaftsjuristin aus Kassel kommt in ihrer Doktorarbeit zu dem Schluss, dass er gegen das Grundgesetz verstößt. Die Gründe dafür sieht sie in der Art der Finanzierung.

Die Kasseler Wirtschaftsjuristin Michelle Michel kommt in ihrer Doktorarbeit zu dem Schluss, dass der Rundfunkbeitrag, über den unter anderem die Medienkonzerne ARD und ZDF finanziert werden, gegen das Grundgesetz verstößt. Die Art der Finanzierung der sogenannten öffentlich-rechtlichen, faktischen Staatsmedien mittels eines Beitrags (und nicht über Steuern wie in anderen Ländern üblich) steht bei Kritikern bereits seit Langem als “Zwangsgebühr” in Verruf.

Das Hauptargument: Die Berichterstattung sei einseitig bis propagandistisch, was sich insbesondere an gesellschaftlichen Reizthemen wie Flüchtlingskrise, Corona-Politik oder Russlandberichterstattung offenbare.

Die so finanzierten Medienhäuser kämen ihrem formalen Anspruch der Abbildung eines breiten Meinungsspektrums in der Realität nicht nach. Vielmehr würden Menschen mit “abweichenden” politischen und gesellschaftlichen Ansichten obendrein gezwungen, für etwas zu bezahlen, das sich gegen ihre ureigenen gesellschaftlichen Interessen oder persönlichen Einstellungen richte. Michel geht in einem Interview mit der Hessisch/Niedersächsischen Allgemeinen (HNA) auf diese Kritik ein und meint:

“Es gibt Statistiken, die zeigen, dass die Inhalte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht ausreichend sind hinsichtlich der Meinungsvielfalt.”

Jedoch sei sie “keine Medienwissenschaftlerin, die das beurteilen kann”, vielmehr gehe es ihr “allein um die Finanzierung”. So stünden dem Staat verfassungsrechtlich grundsätzlich Steuern, Beiträge, Gebühren und Sonderabgaben als Finanzierungsvarianten zur Verfügung.

Hier hatte einst Ex-Bundesverfassungsrichter Paul Kirchhof den Rundfunkbeitrag mit der Kurtaxe verglichen, die man als Urlauber auch dann bezahlt, wenn man nicht in den Kurpark geht. Mit dem Rundfunkbeitrag zahle man entsprechend für das Recht auf Empfang, unabhängig davon, ob man dieses Recht in Anspruch nimmt oder nicht.

Bei Beiträgen, Gebühren und auch Sonderabgaben bedarf es laut Michel jedoch immer einer “besonderen individuellen Begründung”, warum der Steuerpflichtige mit einer zusätzlichen Abgabe belastet wird. Dies sei der Fall etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen oder eben bei der Kurtaxe.

Es müsse sozusagen immer einen individuellen Vorteil geben, der sich aus der Inanspruchnahme (oder der Möglichkeit der Inanspruchnahme) einer öffentlichen Leistung ergibt. Ein solcher individueller Vorteil fehle jedoch beim Rundfunkbeitrag, denn hier gehe es eben nicht um individuelle Interessen, sondern um Interessen der Allgemeinheit. Michel führt aus:

“Dass es einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk gibt, der die Meinungsvielfalt sichert, liegt jedoch nicht nur im individuellen Interesse, sondern gerade im Interesse der Allgemeinheit. Denn wie gefährlich es ist, wenn sich Menschen nur über ganz bestimmte Kanäle informieren und dann mit einem bestimmten Weltbild auf die Straße gehen, haben wir in den vergangenen Jahren gesehen.”

Insofern könne der öffentlich-rechtliche Rundfunk nur über Steuern finanziert werden, nicht über Beiträge, Gebühren oder Sonderabgaben, so Michel. Und weiter:

“Eine Finanzierung über Steuern wäre (…) der einzige verfassungsrechtlich zulässige Weg, den auch das Bundesverfassungsgericht in vergangenen Rechtsprechungen vorgezeichnet hat. Die Richter sind der Meinung, dass ein Beitrag immer einer besonderen Begründung bedarf. Gibt es die nicht, ist der Beitrag verfassungswidrig. In einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Stromerzeugung heißt es, dass diese so wichtig sei wie das tägliche Brot. Dann könne das Finanzinstrument nur die Steuer sein. Das sehe ich hier auch so.”

Auch wenn Michel im Interview mit der HNA nicht explizit darauf eingeht, so dürfte mit dem Konstrukt der “Interessen der Allgemeinheit” indirekt auch die Verwirklichung des Anspruchs nach fairer Abbildung eben aller relevanten gesellschaftlichen Positionen und Einstellungen verbunden sein, zumal die Wirtschaftsjuristin ja selbst darauf hinweist, dass dies derzeit nicht gegeben sei. Michel meint:

“Ich bin (…) überzeugt, dass man besser klarmachen muss, für was der öffentlich-rechtliche Rundfunk steht und was es bedeuten würde, wenn er wegbricht. Würde man ihn über den Steuerhaushalt finanzieren, wäre die Akzeptanz mit Sicherheit höher als durch das Abbuchen von 19 Euro jeden Monat.”

Mehr zum Thema – Deutsche “Qualitätsmedien” im dauerhaften Sinkflug



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Tags: BrotdasgrundgesetzwidrigistmeintRundfunkbeitragtäglichewichtigWieWirtschaftsjuristin
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Comments 2

  1. Robert says:
    2 Jahren ago

    Der GEZ Beitrag wurde in der Slowakei, von der konservativen Regierung (AFD Schwesterpartei regiert in Prag), im Dez. 2022 abgeschafft!

    Ebenfalls wurde der GEZ Zwangsbeitrag Anfang 2023 von Macron in Frankreich abgeschafft!
    (war eines seiner Wahlversprechen)

    Nur in Deutschland als einzigem EU Land gibt es noch den staatlichen Propaganda GEZ Rundfunk Zangsbeitrag!

    Nicht nur der Rundfunk Zwangsbeitrag,
    die ganze ARD und das ZDF gehören eigentlich abgeschafft!

    Das bringt uns wieder zum Thema der  gekauften Journalisten, bzw. der gekauften  sog. 4. Gewalt in unserer Linken “möchtegern -Demokratie”.

        
    In Deutschland kauft sich die 1. Gewalt, die Politik (Legislative) ganz einfach,  die 4. Gewalt im Staat, mit staatlichem Steuergeld natürlich,  was als Korruption gilt!  
     
    Deswegen gibt es zu 95 Prozent nur ausschließlich Linke Einheitsbrei –
    staststreue Propaganda – Presse  in Deutschland!  

         
    Keine Gewaltenteilung, bedeutet jedoch  keine Demokratie, höchstens eine “Scheindemokratie” auf dem Papier (für die Masse der Dummen, die das noch glauben).

          

    Wer in Deutschland aufmuckt und journalistisch getreu die Wahrheit berichtet, wird als Nazi beschimpft, verfolgt, oder gleich aus Deutschland vertrieben, siehe z.B. Ken Jebsen.

    Das hat mit Demokratie und Meinungsfreiheit nur noch wenig zu tun.    

        
    Eine AFD Anfrage an die Bundesregierung hatte neulich alles ans Licht gebracht.
        
     Und Julian Reichelt hatte es, ausser der AFD, als einziger freier Journalist, neben  (Corona Kritiker) Boris Reitschuster gleich zu allererst publiziert.
        

    Antworten
  2. Volkmar says:
    2 Jahren ago

    Zum Kommentar von Robert.

      Es stimnt, die konservative Regierung der Skowakei hat die GEZ Gebühr abgeschafft,
    obwohl der GEZ Zwangsbeitrag dort nur 4,64 Euro monatlich  betrug! 
      
    Die Hauptstadt ist aber Pressburg, bzw. Bratislava.

      
    Und ja, eine AFD Anfrage an die Bundesregierung hat die Thematik der gekauften (korrupten) 4. Gewalt im Staate BRD ans Licht gebracht! 
    (die AFD fordert als einzige Partei die Abschaffung des Linken Propaganda GEZ Rundfunks, sogar in ihrem Wahlprogramm)

            
      Julian Reichelt hat viel zu den gekauften Journalisten der BRD veröffentlicht,  siehe
    unter Anderem hier: 

    unser-mitteleuropa.com/achtung-reichelt-40

    Und lest bitte auch:  
             
      Pressefreiheit nur ein Wort – Deutschland einig Propaganda – Land  

    archive.is/O2O8d

    Antworten

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