Die FDP war lange verdächtig still, während das Bundesinnenministerium unter der sozialdemokratischen Juristin Nancy Faeser ein Gesetz nach dem anderen auf den Weg brachte, das unter dem Vorwand der “wehrhaften Demokratie” in Grundrechte eingreift. Zur geplanten Genehmigung geheimer Durchsuchungen hat sich jetzt jedoch Bundesjustizminister Marco Buschmann zu Wort gemeldet und Faeser nach ihrer Niederlage gegen Compact die nächste zugefügt. Er erklärte in der Bild:
“Es wird keine Befugnisse zum heimlichen Schnüffeln in Wohnungen geben. Im Staat des Grundgesetzes machen wir so etwas nicht. Das wäre ein absoluter Tabubruch. Als Verfassungsminister lehne ich solche Ideen ab. Sollte jemand das ernsthaft vorschlagen wollen, wird ein solcher Vorschlag weder das Kabinett passieren, noch wird es eine Mehrheit im Parlamend dafür geben.”
Faeser hatte vor, dem BKA Durchsuchungen von Wohnungen in Abwesenheit des Betroffenen zu erlauben sowie Spähsoftware auf Computern und Smartphones zu installieren. Die Betroffenen würden über die Durchsuchung nicht einmal mehr informiert.
Ihren Angaben nach sei Voraussetzung dafür ein mutmaßlicher terroristischer Anschlag. Allerdings lehrte bereits die Erfahrung mit den Anti-Terror-Gesetzen Ende der 1970er-Jahre, dass derartige Definitionen sehr großzügig ausgelegt werden können. Der Gesetzentwurf ist noch nicht veröffentlicht, aber nach Medienberichten lautet die Voraussetzung, dass “ein Anschlag des internationalen Terrorismus geplant ist, der den Staat, das Leben oder die Freiheit von Bürgern oder Sachen von allgemeinem Interesse bedroht”.
Das wirkliche Problem derartiger Durchsuchungen besteht darin, dass die Platzierung gefälschter Beweise unter einer derartigen Regelung möglich wäre. Ohnehin finden selbst die meisten gerichtlich abgesegneten Hausdurchsuchungen in Deutschland statt, ohne dass die eigentlich zum Schutz der Betroffenen erforderlichen Vorgaben gegeben sind, da die Zuziehung eines neutralen Zeugen gesetzlich zwar möglich, aber nicht verpflichtend ist. Auch von der Möglichkeit, mit der Begründung “Gefahr im Verzug” auf eine gerichtliche Prüfung zu verzichten, wird gerne Gebrauch gemacht.
FDP-Justizminister Buschmann steht derzeit unter dem Druck miserabler Umfragewerte für seine Partei.
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