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Russlands oberster Verfassungsrichter: Todesstrafe unter gegenwärtiger Verfassung unmöglich

rtnews by rtnews
29/11/2022
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Trotz Ausscheiden aus dem Europarat und damit der Europäischen Menschenrechtskonvention kann die Todesstrafe in Russland nicht angewandt werden, erklärt der Vorsitzende des russischen Verfassungsgerichts. Ihre Wiedereinführung sei unter geltender Verfassung unmöglich.

Eine Anwendung der Todesstrafe sei in Russland nur im Fall einer Änderung der geltenden Verfassung möglich. Dies erklärte der Vorsitzende des Verfassungsgerichts der Russischen Föderation Waleri Sorkin. Während der 10. gesamtrussischen Richterkonferenz, die vom Fernsender Rossija 24 übertragen wurde, sagte er:

“Nur eine Verfassungsänderung kann Grundlage für eine Wiedereinführung der Todesstrafe sein.”

Artikel 20 des Zweiten Kapitels der russischen Verfassung garantiert jedem ein Recht auf Leben. Die Todesstrafe könne bis zu ihrer Abschaffung in Ausnahmefällen für besonders schwere Verbrechen gegen das Leben verhängt werden. Das russische Strafgesetzbuch listet zwar die Todesstrafe als Strafmaßnahme auf, allerdings hatte Russlands Verfassungsgericht im Jahre 1999 ein Moratorium auf ihre Anwendung angeordnet.

Sorkin erklärte, dass die russische Verfassung derart aufgebaut sei, dass eine Änderung des Artikels 20 des Zweiten Kapitels de facto die Annahme einer neuen Verfassung erfordern würde. In Bezug auf die Todesstrafe verwies er neben dem Beschluss des Verfassungsgerichts von 1999 auf einen weiteren Beschluss aus dem Jahre 2009. Demzufolge bestehe in Russland “eine verfassungsrechtliche Lage, in deren Rahmen die Bürger Russlands ein Recht erhielten, nicht zu einer Todesstrafe verurteilt zu werden”. Sorkin hob hervor, dass die genannten Beschlüsse befolgt werden müssen. Russlands Ausscheiden aus dem Europarat und damit auch aus der Europäischen Menschenrechtskonvention sei hierbei unerheblich.

Der Vorsitzende des Verfassungsgerichts fügte hinzu, dass er in seinem Auftritt eine “konsolidierte Position” der anderen Verfassungsrichter geäußert habe.

Eine mögliche Wiedereinführung der Todesstrafe hatte zuvor der stellvertretende Vorsitzende des russischen Sicherheitsrats Dmitri Medwedew angesprochen und dabei auf die Aussetzung von Russlands Mitgliedschaft in Europa verwiesen. Damals erklärte der Leiter des Komitees für Verfassungsgesetzgebung Andrei Klischas, dass eine Rückkehr zur Todesstrafe unter der geltenden Verfassung unmöglich sei.

Die öffentliche Debatte um eine Wiedereinführung der Todesstrafe wurde unter anderem durch Veröffentlichungen von Hinrichtungsvideos russischer Kriegsgefangener durch ukrainische Truppen befeuert. Der Pressesprecher des russischen Präsidenten Dmitri Peskow erklärte indessen, dass es im Kreml keine Diskussionen über eine Wiedereinführung der Todesstrafe gebe.

Mehr zum Thema – Medwedew: Mörder russischer Kriegsgefangener verdienen Strafe nach dem Prinzip “Leben für Leben”



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Tags: gegenwärtigerObersterRusslandsTodesstrafeunmöglichunterVerfassungVerfassungsrichter
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