Die russische Staatsduma hat am Dienstag in der zweiten und dritten Lesung das Gesetz zum Verbot der Adoption oder Pflegschaft russischer Minderjähriger von Bürgern aus bestimmten Ländern verabschiedet. Das Verbot betrifft nämlich die Menschen aus den Staaten, in denen die Geschlechtsumwandlung erlaubt ist.
Wie der Duma-Vorsitzende Wjatscheslaw Wolodin auf Telegram berichtete, gibt es in zehn europäischen Staaten, und zwar in Österreich, Estland, Deutschland, Island, Italien, Luxemburg, Malta, Norwegen, Slowenien und der Schweiz, keine Altersgrenze für die Umwandlung des Geschlechts. In einigen Ländern sei ein Mindestalter bestimmt worden, beispielsweise ab zwölf Jahren in Spanien und ab 16 Jahren in Belgien.
Hierbei ruft Wolodin in Erinnerung, dass Ausländer seit dem Jahr 1993 insgesamt 102.403 Kinder aus Russland adoptiert haben. Es sei daher äußerst wichtig, jeden Versuch zu einer Geschlechtsumwandlung bei der Adoption russischer Kinder ins Ausland auszuschließen.
Außerdem verabschiedete das Parlament das Verbot der Propaganda der freiwilligen Kinderlosigkeit, der sogenannten Childfree-Bewegung. Somit sollte die Verbreitung entsprechender Informationen zu diesem Thema im Internet, in den Medien, Filmen und der Werbung begrenzt werden. Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit Geldstrafen rechnen – bis zu 400.000 Rubel für Personen und bis zu fünf Millionen Rubel für Organisationen (umgerechnet etwa 3.800 beziehungsweise 48.000 Euro).
Der Duma-Vorsitzende bekräftigte die verabschiedeten Gesetze in einer Erklärung auf Telegram wie folgt:
“Es geht darum, die Mitbürger, vor allem die junge Generation, vor Informationen zu schützen, die in den Medien verbreitet werden und sich negativ auf die Persönlichkeitsbildung auswirken. Diese Gesetzentwürfe sollen die Menschen, ihre Gesundheit und Sicherheit schützen. Es muss alles getan werden, um sicherzustellen, dass die nächsten Generationen auf der Grundlage traditioneller Familienwerte aufwachsen.”
Die beiden Gesetze müssen nun im Föderationsrat, dem Oberhaus des russischen Parlaments, genehmigt und dann vom Präsidenten unterzeichnet werden.
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