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RKI: Hartnäckige Transparenz-Verweigerung kostete 749.000 Euro

rtnews by rtnews
10/02/2026
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Das Online-Portal “Multipolar” erkämpfte dank Ausdauer und ausreichender Eigenfinanzierung die wegweisende Freiklage der sogenannten “RKI-Protokolle”. Das Robert Koch-Institut ist eine Einrichtung der Bundesregierung. Nun belegt eine “Tagesspiegel”-Anfrage: Die Verweigerungshaltung vor der Freigabe kostete die Steuerzahler sehr viel Geld.

Eine Anfrage des Berliner Tagesspiegels (TS) spiegelt exemplarisch die mutwillige Verweigerungshaltung verantwortlicher staatlicher Akteure in der nachweislich rein politisch initiierten “Corona-Krise”. Das Robert Koch-Institut (RKI) in Berlin – unter damaliger Führung von Lothar Wieler – hat laut Beantwortung “im Zusammenhang mit Transparenzansprüchen von Bürgern und Journalisten rund 749.000 Euro für anwaltliche Beratung ausgegeben”, so die erkenntnisreiche Mitteilung des Tagesspiegels.

“Mehr als tausend Passagen geschwärzt: Multipolar veröffentlicht freigeklagte RKI-Protokolle im Original”, so die wegweisende Information durch den Journalisten Paul Schreyer am 20. März 2024.

Rund zwei Jahre später berichtet der Berliner Tagesspiegel zum Thema der weiterhin schleppenden “Corona-Aufarbeitung” in Deutschland, ausgehend der andauernden Verschleierung und Verweigerungshaltung seitens der Politik, dass eine Anfrage an das Robert Koch-Institut (RKI) in Berlin eine mehr als erkenntnisreiche Beantwortung erhielt. So heißt es:

“Um möglichst wenig aus ihrem Innenleben preiszugeben, ließ sich das Robert-Koch-Institut von Spitzenjuristen beraten und machte aus den Kosten lange ein Geheimnis. Das RKI in Berlin hat im Zusammenhang mit Transparenzansprüchen von Bürgern und Journalisten in der Coronapandemie insgesamt rund 749.000 Euro für anwaltliche Beratung ausgegeben.”

Die Multipolar-Redaktion hatte dabei bereits einen ersten Antrag im Mai 2021 gestellt. Was folgte, war die Strategie David gegen Goliath. Bundesbehörde gegen private Journalisten. Das RKI stellte dabei in seiner Eigenschaft als “Bundesinstitut für Infektionskrankheiten” eine selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Der TS-Artikel erklärt zum Verlauf der juristischen Multipolar-Kämpfe:

“Mithilfe der Kanzleien sollte beschränkt oder verhindert werden, dass die Infektionsschutzbehörde umfassend über interne Vorgänge aus der Zeit der Pandemiebewältigung informieren muss. Vor Gericht ging es dabei unter anderem um die Freigabe der Protokolle des RKI-Krisenstabs, die später als ‘RKI-Files’ Schlagzeilen machten.”

Bereits sehr früh, mit Beginn der restriktiven Maßnahmenpolitik im Jahr 2020, kritisierten aufmerksame Bürger die enge Verflechtung einer fraglichen, aggressiven kooperativen Melange zwischen der Bundesregierung, der wissenschaftlichen Arbeit des Instituts und zuarbeitenden Medien, etwa durch die koordinierte willkürliche Heraufstufung der “Corona-Gefährdungslage” im Zeitraum März und April 2020.

Ausschlaggebend für die nun bekannt gewordene Großsumme war laut TS-Artikel das Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts vom September des Vorjahres, das laut Beschluss Bundesbehörden dazu verpflichtet, “seine Anwaltskosten offenzulegen”. So heißt es zu den Hintergründen der überlieferten Gesamtsumme:

“Demnach hat das Institut 650.489 Euro Honorar für Beratung und Vertretung in verschiedenen gerichtlichen Verfahren bezahlt, in denen die Behörde dazu verpflichtet werden sollte, auf Grundlage des presserechtlichen Auskunftsanspruchs oder des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) Zugang zu amtlichen Informationen zu ermöglichen.”

Zudem fielen “98.025 Euro” an, die laut RKI-Beantwortung “für laufende anwaltliche Beratung, etwa bei Presseanfragen” beglichen werden mussten.

Die beauftragte berlinansässige Kanzlei Raue erhielt laut RKI-Angaben für insgesamt zu betreuende “neun Gerichtsverfahren allein 626.606 Euro”, dies ergäbe “im Schnitt also fast 70.000 Euro für jeden Prozess”. Dies bestätigt auch der Multipolar-Artikel aus dem Jahr 2024 auch zum Thema der mutwilligen Transparenz-Verzögerung:

“Nach Nichtbeantwortung und Klageerhebung folgte ein langes Tauziehen unserer Rechtsanwälte der Kanzlei Partsch und Partner mit den Anwälten des RKI der Kanzlei Raue. Nach dem Austausch zahlreicher Schriftsätze beider Seiten mit dem Verwaltungsgericht Berlin ermahnte dieses im Februar 2023 die gegnerische Seite, mit der Bearbeitung zu einem Ende zu kommen (…)”

Eine weitere TS-Information lautet:

“Die Kanzlei wird auch regelmäßig vom Bundeskanzleramt und vom Bundesnachrichtendienst beschäftigt, um Informationsansprüche abzuwehren.” 

Laut Multipolar-Information kostete das Portal die Verfahren gegen das RKI zum Zeitpunkt April 2024 “etwa 15.000 Euro”.

Am 11. Januar 2023 verkündete zuvor bereits die Pressestelle des Robert Koch-Instituts auf seiner Website in einer Pressemitteilung den Rückzug “eines der prominentesten Gesichter während der Corona-Krise in Deutschland”, so RT DE berichtend. Weiter hieß es in der Mitteilung, dass EX-RKI-Chef Lothar Wieler nach sieben Jahren Tätigkeit “auf eigenen Wunsch sein Amt als Präsident des RKI zum 1. April 2023 niederlegen werde, um sich neuen Aufgaben in Forschung und Lehre zu widmen”.

Nach seinem Ausscheiden wechselte Wieler an das Hasso-Plattner-Institut (HPI) in Potsdam und wurde dort vollkommen unbelastet Sprecher des neu geschaffenen “Clusters Digital Health“, in dem es um die “Digitalisierung von Medizin und Gesundheitswesen” geht.

Mehr zum Thema – Urteil: Nachgewiesenes AstraZeneca-Impfopfer erhält trotz Hirnschaden kein Schmerzensgeld

 



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Tags: EuroHartnäckigekosteteRKITransparenzVerweigerung
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