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Rheinland-Pfalz: Bis zu 2.500 Euro Geldstrafen für ungeimpfte Pfleger ab Juni

rtnews by rtnews
11/05/2022
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Im Juni will das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises (RPK) damit beginnen, gegen ungeimpfte Pflegekräfte Geldstrafen zu verhängen – das berichtet der SWR. Seit Mitte März gilt für Mitarbeitende in Krankenhäusern oder Altenheimen eine Corona-Impfpflicht.

In der Region um Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer wurden dem zuständigen Gesundheitsamt mittlerweile mehr als 800 ungeimpfte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Pflege gemeldet. So der Stand in der ersten Maiwoche.

Nach eigenen Angaben fordert das Gesundheitsamt noch einmal jeden von ihnen auf, einen Impfnachweis vorzulegen. Sonst drohen Geldstrafen von bis zu 2.500 Euro und ein Berufsverbot. Cornelia Barnewald, Sprecherin des Gesundheitsamts RPK betonte:

“Wir sind in einer Zwickmühle. Einerseits müssen wir das das Gesetz ausführen, andererseits würden wir gern Personal halten.”

Daher sei es dem Gesundheitsamt wichtig, noch einmal “auf die Menschen und Einrichtungen zuzugehen”, sagte Barnewald. Schließlich hätten ja bereits vor der Corona-Krise Pflegekräfte gefehlt.

Die Sorge, dass die ungeimpften Pflegekräfte sich umorientieren könnten, ist nicht unbegründet. Noch seien die Reaktionen aber nicht absehbar, so die Sprecherin weiter.

Das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises versuche gerade sein Personal aufzustocken, um die Bußgeldvergabe bewältigen zu können. Die Ausschreibungen liefen, aber es melde sich kaum jemand darauf.

Erst letzte Woche hatte eine Charité-Studie eine massive Untererfassung schwerer Impfkomplikationen aufgezeigt.

Mehr zum Thema – Pflege-Impfpflicht: Karlsruhe wies zahlreiche Verfassungsbeschwerden von Betroffenen ab

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Tags: bisEurofürGeldstrafenJuniPflegerRheinlandPfalzUngeimpfte
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Comments 1

  1. Carolin says:
    3 Jahren ago

    Das Gesetz lässt den Gesundheitsämtern fast unermesslichen Spielraum.

    Zitat aus § 73 IfSG:
    (2) Die Ordnungswidrigkeit kann [!!!] in den Fällen des Absatzes 1a Nummer 7a bis 7h […] mit einer Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro […] geahndet werden.

    Es handelt sich hierbei um eine Kann-Regelung, und keine Muss-Regelung. Ein Gesundheitsamt hat also die Möglichkeit, die Nichtvorlage des Nachweises einfach ohne irgendwelche Konsequenzen zu akzeptieren, keine Geldbuße zu vergeben, kein Zwangsgeld und auch kein Betretungs- oder Beschäftigungsverbot. Und trotzdem wurde das Gesetz erfüllt, denn es wurde ja kontrolliert und von einer Sanktion abgesehen.

    Wo ist da die “Zwickmühle”???

    Antworten

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