Ein polnisches Gericht hat die Auslieferung eines ukrainischen Mannes nach Deutschland blockiert, der im Verdacht steht, an dem Anschlag auf die Nord-Stream-Pipeline im Jahr 2022 beteiligt gewesen zu sein.
Damit kommen zunächst beide Hauptverdächtigen nicht in Deutschland vor Gericht: Schon am Mittwoch hatte Italien die Auslieferung eines weiteren Ukrainers, der mutmaßlich in den Fall der Nord-Stream-Sprengung verwickelt sein soll, gestoppt.
Der in Polen inhaftierte Verdächtige Wladimir Schurawlew wurde am 30. September aufgrund eines deutschen Haftbefehls in der Nähe von Warschau festgenommen. Die deutsche Staatsanwaltschaft beschreibt ihn als ausgebildeten Taucher und wirft ihm vor, Teil einer Gruppe gewesen zu sein, die vor drei Jahren Sprengstoff an den Pipelines nahe der dänischen Insel Bornholm platzierte.
Führende Vertreter Polens machen kein Geheimnis daraus, dass sie nicht nur gegen eine Auslieferung an deutsche Gerichte sind, sondern auch den Anschlag als solchen positiv sehen. Regierungschef Donald Tusk sagte kürzlich, es liege nicht im Interesse seines Landes, den Mann anzuklagen oder an einen anderen Staat auszuliefern.
Am Mittwochabend schlug das dem Präsidenten Karol Nawrocki unterstellte Nationale Sicherheitsbüro BBN in die gleiche Kerbe: “Es liegt im vitalen Interesse des polnischen Staates, dass die mutmaßlichen Urheber der Beschädigungen von Nord Stream 1 und 2 einer Strafverfolgung wegen dieser Tat entgehen”, erklärte die Behörde laut Nachrichtenagentur PAP.
Auch Anwalt Schurawlews, Tymoteusz Paprocki hatte vor der Anhörung gesagt: “Mein Mandant bekennt sich nicht schuldig, er hat kein Verbrechen gegen Deutschland begangen und er versteht nicht, warum diese Anschuldigungen von deutscher Seite erhoben wurden.” Er sagte auch, er würde argumentieren, dass kein Ukrainer wegen Handlungen gegen Russland angeklagt werden sollte.
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