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NRW: Blechen für den Rettungswagen

rtnews by rtnews
11/12/2025
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Mehr als 250 Euro sollen künftig die Essener Bürger abdrücken, wenn sie einen Krankenwagen benötigen ‒ so viel wird vermutlich demnächst durch die Erstattung der Kassen nicht abgedeckt. Andere Städte in NRW planen Vergleichbares.

Ausgelöst haben den Streit die Krankenkassen. Es gäbe zu viele Leerfahrten, monierten sie, also Einsätze, bei denen am Ende gar keine Kranken zu transportieren wären. Und die Kassen dürften diese Kosten gar nicht übernehmen.

Üblicherweise wird ein Krankentransport zwischen den Krankenkassen und den Kommunen abgerechnet. Wenn nun die Kassen die Gesamtsumme der Leerfahrten, die ungefähr 25 Prozent ausmachen sollen, nicht mehr zahlen, bleiben die Kommunen auf diesen Kosten sitzen. Nachdem diese aber dafür gar kein Geld zur Verfügung haben, erstellen sie dann Gebührenbescheide für die Kranken.

Die Stadt Essen ist die erste, die das durchgerechnet und bereits angekündigt hat: Ein Krankenwagen koste die Patienten künftig 267 Euro Eigenanteil, ein Krankentransport etwa zur Dialyse 62 Euro. Der Krankenwageneinsatz kostet dort 1.020 Euro ‒ die “Zuzahlung” deckt also genau den Anteil der Leerfahrten. Wuppertal hat gerade beschlossen, welchen Betrag es den Krankenkassen in Rechnung stellen wird, und kam auf 546 Euro, falls im Wagen kein Notarzt ist ‒ mit Notarzt 994 Euro. Auch Wuppertal hat angekündigt, die von den Kassen nicht übernommene Differenz an die Patienten weiterzureichen. Minden, Kleve, Gelsenkirchen, Rhein-Sieg-Kreis ‒ quer durch NRW werden derartige Beschlüsse gefasst.

Völlig unklar ist jedoch, was geschehen soll, wenn die Patienten diese “Zuzahlung” gar nicht leisten können. Für viele Städte im Ruhrgebiet ein überaus relevantes Problem, besonders für Gelsenkirchen, wo 25 Prozent der Erwachsenen Bürgergeld beziehen, was theoretisch bedeutet, die Stadt würde auf jedem vierten Fall sitzenbleiben oder mit dem Versuch, das Geld dort einzutreiben, wo es nicht ist, noch höhere Kosten verursachen.

Der Städtetag NRW rechnet damit, dass die von den Krankenkassen nicht mehr übernommenen Kosten im Jahr mindestens 250 Millionen Euro betragen werden. Das Gesundheitsministerium von Nordrhein-Westfalen hat schon erklärt, es sehe “bislang keine Möglichkeit, den Kommunen zu helfen”. Es gebe keine rechtliche Handhabe, die Krankenkassen zur Kostenübernahme für die Fehlfahrten zu verpflichten.

Die Krankenkassen, denen Milliardendefizite drohen, versuchen derzeit, Beitragserhöhungen zu vermeiden, indem sie zusätzlich auferlegte Kosten abwehren. Vor kurzem haben sie den Bund auf Übernahme der vollen Kosten für die Versicherung von Bürgergeldbeziehern verklagt, für die sie bisher zehn Milliarden hätten zuschießen müssen, weil der monatlich gezahlte Pauschalbeitrag von 133 Euro pro Person nur etwa ein Drittel der Kosten abdecke.

Diese Kosten nur den gesetzlich Krankenversicherten aufzuerlegen, die (meist besser verdienenden) Privatversicherten, insbesondere die Beamten, aber außen vor zu lassen, ist ein rechtlich fragwürdiger Schritt, der aber einem Muster entspricht, das sich auch in Bezug auf die Rentenversicherung immer wieder finden ließ. So werden beispielsweise auch die Renten für das DDR-Gebiet aus der Rentenversicherung der Beschäftigten bezahlt und nicht aus dem Steueraufkommen, zu dem auch beispielsweise die Angehörigen der freien Berufe beitragen.

Nach Angaben der Krankenkassen beträgt der Anteil der versicherungsfremden Leistungen bei ihnen 19,5 Prozent der Gesamtausgaben, was bei 306 Milliarden Euro Ausgaben jährlich über 60 Milliarden sind. Insofern wird das Urteil zur Frage der Beitragspauschale im Bürgergeld Wirkungen haben, die über den unmittelbaren Bereich hinausgehen, wenn es dann ergeht.

Bereits in zwei Koalitionsverträgen vergangener Regierungen war zugesagt worden, die Unterdeckung der Krankenversicherung im ALG II zu beenden. Im Aktuellen findet sich nicht einmal mehr das Versprechen. “Wir erwarten einen Grundsatzbeschluss des Bundesverfassungsgerichts”, erklärte Florian Lanz vom Spitzenverband der Krankenkassen.

Wie die Schlacht um die Patienten in NRW und die Krankenwagenfahrten ausgeht, ist noch unklar. Im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung beim Bürgergeld dürften sich die Kassen eher unnachgiebig zeigen ‒ die Kommunen aber haben keinerlei finanziellen Spielraum. Die einzige derzeit vorstellbare Lösung wäre eine Kostenübernahme durch das Bundesland.

Mehr zum Thema ‒ Kosten für Bürgergeldempfänger explodieren: Krankenkassen verklagen Bund



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Tags: blechendenfürNRWRettungswagen
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