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Neues vom "Faktenchecker": Verfassungsschutz gut, AfD böse

rtnews by rtnews
08/05/2025
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Weil die AfD sagt, die Klassifizierung als “gesichert rechtsextrem” sei undemokratisch, wie das ganze Verfahren, muss die ARD natürlich wieder einmal ihre “Faktenchecker” aktivieren. Diesmal zwar ohne pflanzenförmige Sprengstoffe, aber trotzdem doof.

Von Dagmar Henn

Nein, es muss nicht überraschen, dass die ARD mal wieder ihre berüchtigten Faktenchecker in die Spur schickt, um den Verfassungsschutz zu schützen. Auch wenn das irgendwie wieder als Zirkelschluss endet. Aber dazu später.

Schon die Überschrift ist hübsch: “Wie die AfD den Verfassungsschutz diskreditiert”. Das ist im Kern dasselbe wie bei dieser “Delegitimierung des Staates”: Diskreditieren bedeutet herabwürdigen, schlechtmachen, die Glaubwürdigkeit nehmen. Das kann aber niemand so gut wie eben dieser Verfassungsschutz selbst.

Aber gut, tun wir so, als besäße der Verfassungsschutz Glaubwürdigkeit, und ignorieren, dass diese Bundesbehörde erst im letzten Jahr in Gestalt ihrer Beobachtungen zu ihrem ehemaligen Chef, Hans-Georg Maaßen, ein Musterbeispiel für unglaubwürdige Konstrukte geliefert hat. Ignorieren wir, dass die Einführung der neuen Kategorie “Delegitimierung des Staates” ein Manöver war, um die legitimen Proteste gegen die Corona-Maßnahmen irgendwie zu Beobachtungsobjekten zu machen, übrigens ein klarer Fall politischer Steuerung.

Die es, das will der ARD-Faktenchecker vermitteln, gar nicht gibt.

“Während das Bundesinnenministerium die Dienst- und Fachaufsicht über das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat, unterliegt seine Arbeit außerdem unter anderem der parlamentarischen Kontrolle des Bundestags und wird im Zweifel von Gerichten überprüft.”

Und dann wird noch ein Verwaltungsrechtler zitiert: “Ich halte es für fernliegend, dass eine politische Einflussnahme erfolgt ist ‒ die AfD liefert keinerlei Belege für ihre Behauptung.”

Nun ist der deutsche Verfassungsschutz ein Konstrukt, das sich schon immer auch gegen politische Gegner richtete, und nicht nur auf Aufklärung realer innerer Gefahren wie Terrorismus. Ein Konstrukt übrigens, das in dieser Art auch in Westeuropa eine Ausnahme ist, ein Relikt des Kalten Krieges, das aber in der letzten Legislaturperiode mit zusätzlichen Machtmitteln versehen wurde.

Der zitierte Verwaltungsrechtler Markus Ogorek ist Professor an einer Universität, aber er müsste wissen, dass das Innenministerium immer eine sehr politische Behörde ist, und dass die “Dienst- und Fachaufsicht” der Weg ist, auf dem üblicherweise die “politische Einflussnahme” erfolgt. Klar, das kann auch im Hinterzimmer passieren, und es gibt viele weitere Methoden, mit denen sichergestellt wird, das ein solcher Apparat das gewünschte Ergebnis produziert, wie die Einstellungskriterien beispielsweise, aber letztlich ist die Behörde nun einmal dem Innenministerium unterstellt, und das sagt, wo es langgeht. Die letzte Entscheidungsgewalt hatte in den letzten Jahren immer Frau Faeser.

Das ist beispielsweise beim Bundesnachrichtendienst anders. Wäre der Auslandsnachrichtendienst ähnlich konstruiert wie der Verfassungsschutz, müsste er dem Auswärtigen Amt unterstehen ‒ tut er aber nicht, der BND untersteht direkt dem Bundeskanzler. Was zwar die politische Einflussnahme nicht ausschließt, aber schon allein bezogen auf bürokratische Nickeligkeiten weit mehr Unabhängigkeit garantiert.

Ja, und dann gab es eben diesen Vorfall mit Hans-Georg Maaßen, der es als Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz wagte, seiner Chefin Angela Merkel öffentlich zu widersprechen, und daraufhin sehr schnell pensioniert wurde. Da kann man dann erst mal davon ausgehen, dass da keiner mehr widerspricht. Auch dann nicht, wenn so etwas wie “Delegitimierung des Staates” erfunden wird.

Ach, und die Sache mit der Kontrolle… die AfD beispielsweise soll in der Kontrollkommission des Bundestags gar nicht mehr vertreten sein. Außerdem bekommt auch diese Kommission nicht einfach zu Gesicht, was sie gern sehen würde. Sie sieht einen winzigen Ausschnitt der gesamten Arbeit, und wenn diese Kommission so gut funktionieren würde, wären der Republik eine ganze Reihe von Skandalen erspart geblieben.

Wie war das noch, damals, beim ersten Verbotsverfahren gegen die NPD? Das scheiterte daran, dass so viele Verfassungsschutzinformanten in den Vorständen saßen, dass nicht mehr feststellbar war, welche Aussagen und Handlungen der Partei zuzuschreiben waren und welche dem Verfassungsschutz. Deutet das auf eine funktionierende parlamentarische Aufsicht?

Die Krönung des Ganzen ist dann die Sache mit der Klage. Das funktioniert wie Radio Eriwan: Im Prinzip ja, aber. Klar, an sich kann man klagen. Der Anwalt Rolf Gössner hat das beispielsweise mal getan (wozu ich gerne entsprechende Artikel verlinken würde, wären sie nicht der Zensur von Telepolis zum Opfer gefallen). Er wurde, stellte sich heraus, während seiner ganzen Tätigkeit als Rechtsanwalt observiert, 40 Jahre lang, sogar mit Manndeckung. 15 Jahre dauerte sein Verfahren, bis im Dezember 2020 das Bundesverwaltungsgericht endgültig feststellte, dass diese Überwachung illegal war. In dieser Zeit kamen mehr als 2.000 Seiten Akten über ihn zustande. In den Teilen, die er freigeklagt bekam, konnte er dann nachlesen, mit wem er vor zwanzig Jahren an welchem Tag in welchem Lokal Kaffee trinken war.

Immerhin, Gössner war Anwalt, was sicher mit dazu beigetragen hat, die lange Durststrecke bis zum Bundesverwaltungsgericht durchzuhalten. Gewöhnliche Bürger stoßen da schnell an die Grenze ihrer Möglichkeiten. Erst recht, wenn die freundliche Behörde währenddessen von ihren Rechten Gebrauch macht, Bank und Vermieter und Arbeitgeber und sonstnochwen zu informieren. Im Prinzip ja, aber…

Auch die AfD könne schließlich klagen, so der Experte. “Vor diesem Hintergrund zu behaupten, man habe keine Handhabe und sei sozusagen wehrlos gegenüber dem Inlandsnachrichtendienst, stimmt nicht.” Man kann sich auch mit einer Nagelschere durch eine Betonwand arbeiten.

Und ist es nicht schön, dass der Verfassungsschutz den Bürgern die Welt vorsortiert, wenn, so Ogorek, der Schutz der Verfassung eigentlich die Aufgabe aller sei? “Dem Gesetzgeber war klar, dass die Öffentlichkeit nur dann wehrhaft für unseren Staat eintreten kann, wenn sie angemessen über Bedrohungen für Demokratie und Rechtsstaat informiert wird.”

Die Behörde “informiert” also, damit die Bürger wissen, wie sie die Verfassung zu schützen haben? Als wären die Staatsbürger selbst vollkommen blind und unfähig, von sich aus zu erkennen, was womöglich Demokratie und Rechtsstaat bedroht? Eine der größten Bedrohungen für Demokratie und Rechtsstaat war zuletzt eine gewisse Nancy Faeser, aber von der stand im ganzen dicken Verfassungsschutzbericht nur das Vorwort, als Bedrohung wurde sie nicht genannt.

Egal. Ogorek ist im Vergleich zum zweiten Experten, Joe Düker, wirklich ein ehrenhafter Mann. Düker gehört zum “Center für Monitoring, Analyse und Strategie” (CeMAS), mitgegründet von Pia Lamberty und finanziert von der Oligarchenfamilie Reimann ‒ eine dieser halbgeheimdienstlichen Strukturen, die in ihrer Selbstdarstellung schreibt: “CeMAS bündelt jahrelange interdisziplinäre Expertise zu den Themen Verschwörungsideologien, Desinformation, Antisemitismus und Rechtsextremismus.“ Düker selbst ist so geheim, von ihm gibt es nicht einmal ein Foto auf der Webseite.

Dieser Hilfsschlapphut erklärt nun, die AfD folge einer ganz bösen Strategie, wenn sie das Vorgehen als undemokratisch und rechtswidrig beschreibe:

“Hier wird eine Täter-Opfer-Umkehr betrieben. Die AfD, die als rechtsextremistisch eingestuft wurde, stellt sich als eine Organisation dar, die Opfer einer undemokratischen oder gar antidemokratischen Handlung geworden ist.”

Das erinnert ein klein wenig an den alten Satz, nur weil jemand ein Paranoiker ist, belegt das nicht, dass er nicht verfolgt wird. Interessanterweise weicht Düker einer wirklichen Bewertung aus, ob dieses Vorgehen nun undemokratisch, die AfD also in diesem Zusammenhang tatsächlich Opfer ist.

Ja, und dann wird es wirklich hübsch. Die Verwendung des Begriffs “Geheimdienst” sei ein Versuch der AfD, den Verfassungsschutz zu diffamieren. Dieser sei nämlich nur ein Nachrichtendienst.

Ein hübsches Spiel mit Begriffen. Ja, der Verfassungsschutz hat an sich keine eigene Exekutivgewalt ‒ das war eine der Konsequenzen aus der Erfahrung mit Reichsssicherheitshauptamt und Gestapo. Allerdings ist er mitnichten noch ein reiner Nachrichtendienst. Man könnte sogar sagen, dass diese “Ich-ruf-alle-an”-Geschichte, die unter Faeser eingeführt wurde, ihn sogar nicht nur mit strafverfolgender, sondern mit strafender Macht versehen hat, außerhalb jeder rechtlichen Überprüfung (weisen Sie einmal nach, dass Ihre Bank Ihr Konto gekündigt hat, weil der Verfassungsschutz angerufen hat).

Die Trennung zwischen Geheim- und Nachrichtendienst ist, nebenbei, etwas, über das sich im Grunde nur Leute einen Kopf machen, die mit diesem Milieu vertraut sind. Und es stellte sich immer die Frage, wie wahrhaftig die Behauptung, es handele sich in Deutschland nur um Nachrichtendienste, tatsächlich ist. Schließlich arbeitet gerade der Verfassungsschutz viel mit Agents Provocateurs, beobachtet eben nicht nur, sondern steuert, und da ist man, wenn man an solche Gruppen wie die NSU denkt, schon tief im geheimdienstlichen Bereich. Man kann es glauben, dass der BND im Gegensatz zur CIA keine Abteilung für “wet jobs”, also Mordaufträge, besitzt ‒ man muss es aber nicht. Letztlich haben Nachrichten- wie Geheimdienste vor allem eines gemein: Sie erzählen nie die ganze Wahrheit über sich selbst.

Übrigens: Gössner erhielt, als er nach einem weiteren Prozess die Akten über die Beobachtung freigeklagt hatte, erst einmal 40 Aktenordner mit geschwärzten Seiten. Es brauchte weitere Verfahren, bis dann endlich etwas lesbar war. Hätte er nicht fünfzehn Jahre lang seine Klage weiterverfolgt, hätte er nie erfahren, in welchem Ausmaß er überwacht wurde.

Das wird in Deutschland nach wie vor gewaltig unterschätzt. Ebenso, wie die Auswirkungen, die das Handeln eines solchen Dienstes langfristig auf die Demokratie in Deutschland hat. Die nämlich durch stetig wiederholte Ausführungen, was alles verfassungsfeindlich sei, nicht geschützt wird, sondern erstickt. Nur, dass die Behörde, die diese Definitionen liefert, nun auch noch von mit Zwangsgebühren bezahlten “Faktencheckern” ohne jeden Hauch einer kritischen Gesinnung schöngeredet wird.

Mehr zum Thema ‒ Akteneinsicht? Geheimdienste und die ‘Delegitimierung des Staates’ am Beispiel einer Polit-Bloggerin



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Tags: AfDbösegutneuesquotFaktencheckerquotVerfassungsschutzvom
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