Das Amtsgericht Niebüll hat zwei Frauen, die auf Sylt als “Klimaprotest” ein Privatflugzeug mit oranger Farbe bedeckt hatten, zu sieben beziehungsweise sechs Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Die beiden waren zusammen mit weiteren Aktivisten auf den Flugplatz eingedrungen und hatten an dem fast komplett mit Farbe bedeckten Flugzeug einen Sachschaden von einer Million Euro verursacht. Zwei weitere Teilnehmer wurden zu Geldstrafen verurteilt.
Eine der beiden Angeklagten war bereits wegen eines Farbangriffs auf das Brandenburger Tor verurteilt, was die Haftzeit beinahe auf acht Monate erhöht hätte. Da der Tatvorwurf in diesem Fall nur auf gemeinschaftliche Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch lautete, sind diese Strafen vergleichsweise hoch – in anderen Fällen, in denen es wegen Protesten von Klimaaktivisten zu Haftstrafen kam, handelte es sich in der Regel um Widerstand gegen die Staatsgewalt.
Die Verteidigung hatte Freispruch beantragt und sich, wie schon in anderen derartigen Verfahren, darauf berufen, es ginge immerhin um Gefahrenabwehr. Der dringliche Klimaschutz sei mit anderen Mitteln nicht zu erreichen. Eine Argumentation, die die Richterin nicht überzeugte: es gebe, so sagte sie nach Presseberichten in der Urteilsbegründung, andere Mittel, sich politisch einzubringen und Klimaschutzziele zu erreichen. Das Gericht habe nicht den Eindruck, dass der Ernst der Lage von der Politik bisher verkannt werde.
Alle beteiligten rechnen sich der Letzten Generation zu und waren bereits an anderen derartigen Aktivitäten beteiligt. In letzter Zeit kommt es, nachdem diese “Klimaproteste” lange Zeit vergleichsweise milde geahndet wurden, zunehmend zu Haftstrafen. Womöglich ist die Tatsache, dass Geldstrafen ohnehin aus dem Spendenaufkommen der Letzten Generation übernommen werden (die nach wie vor ungehindert tätig sein kann), inzwischen zu den Gerichten vorgedrungen; außerdem handelt es sich vielfach um “Berufsaktivisten”, die für ihre Prostesthandlungen entgolten werden.
Bei Umfragen zu dieser Art der Proteste ergab sich wiederholt eine deutliche Mehrheit für eine härtere Bestrafung der Aktivisten. Bei einer Umfrage von Infratest vom Juni 2023 fanden einzig die Anhänger der Grünen mit 43 Prozent die rechtliche Verfolgung zu hart (damals ging es um Verkehrsblockaden), die Anhänger aller anderen Parteien fanden sie mit deutlichen Mehrheiten zwischen 56 und 81 Prozent nicht hart genug. Bei einer weiteren Umfrage im Herbst desselben Jahres befürworteten sogar 53 Prozent der Grünen-Anhänger Haftstrafen für Klimakleber-Sitzblockaden, mit einem Höchstwert von 94 Prozent bei den Anhängern der Freien Wähler.
Bezogen auf den Sylter Vorfall ist die juristische Auseinandersetzung aber noch nicht beendet. Ein zivilrechtlicher Schadensersatzprozess steht noch bevor.
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