Dmitri Medwedew, stellvertretender Vorsitzende des Sicherheitsrates Rußlands, hat sich, wie TASS meldet, angesichts der offenkundig bestialischen Folter und Ermordung russischer Kriegsgefangener in der Ukraine zur möglichen Bestrafung der Täter geäußert.
Medwedew stellte fest, die strafrechtliche Ahndung bestünde aus zwei Elementen: Der Strafe einerseits und den Bedingungen für eine Besserung und Umerziehung des Täters andererseits. Nur die Todesstrafe sei aus offensichtlichen Gründen eine reine, absolute Strafe, “nach dem seit alttestamentarischen Zeiten bekannten Prinzip ‘Leben für Leben'”.
“Die ukrainischen Bastarde, die die russischen Soldaten erschossen haben, sollten keine andere Strafe als die reine Strafe erhalten. Auch wenn es Jahre dauert, sie zu finden”,
unterstrich Medwedew.
Das russische Ermittlungskomitee hat ein Strafverfahren wegen der Massenerschießung gefangener russischer Soldaten durch Vertreter der ukrainischen Streitkräfte eingeleitet. Der Pressedienst des Ermittlungskomitees erklärte am Freitag, dass der Grund für die Eröffnung des Verfahrens ein Video sei, das zeige, wie das ukrainische Militär mindestens 11 unbewaffnete russische Soldaten erschieße, die auf dem Gebiet der Volksrepublik Lugansk gefangen genommen worden seien.
Es sei ein Strafverfahren nach Artikel 105 Teil 2 (“Mord an zwei oder mehr Personen, begangen von einer Gruppe von Personen im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer dienstlichen Pflichten”) und Artikel 356 Teil 1 des Strafgesetzbuchs der Russischen Föderation (“Grausame Behandlung von Kriegsgefangenen, Einsatz verbotener Mittel und Methoden in einem bewaffneten Konflikt”) eingeleitet worden.
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