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Medien: Bundesregierung soll 2024 IGH-Aussage mit Israel abgestimmt haben

rtnews by rtnews
04/11/2025
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Nicaragua hat im Vorjahr Deutschland vor dem Internationalen Gerichtshof vorgeworfen, durch Waffenlieferungen Israels Genozid im Gazastreifen zu unterstützen. Medien berichten nun über Absprachen zwischen Tel Aviv und Berlin. So soll in Teilen “im Einvernehmen” entschieden worden sein, was im IGH-Verfahren offengelegt wird.

Der Internationale Gerichtshof in Den Haag (IGH) lehnte es am 30. April 2024 ab, vorläufige Maßnahmen gegen Deutschland wegen der militärischen Unterstützung Israels im eskalierenden Gaza-Krieg zu erlassen (RT DE berichtete). Nicaragua hatte zuvor dem politischen Berlin vorgeworfen, unter anderem durch andauernde Waffenlieferungen an Israel “Beihilfe zum Völkermord” an den Palästinensern zu leisten. Das Boulevardmagazin Stern und das US-Nachrichtenportal Drop Site News berichten in einer kooperativen Recherche, dass die damalige Ampelregierung womöglich ihre IGH-Aussage mit der Netanjahu-Administration abgestimmt habe, “wie aus internen Dokumenten des Bundesverteidigungsministeriums hervorgeht“. 

In der deutschen Politik gilt seit Jahrzehnten die nicht in Gesetzen formulierte “Staatsräson”, dies als allgemeingültiges politisches Konzept gegenüber Israel, was wiederum regelmäßig zur Begründung außenpolitischer Entscheidungen argumentativ herangezogen wird. Das politische Berlin ist nachweislich einer der treuesten Verbündeten Israels und nach den Vereinigten Staaten zweitgrößter Waffenexporteur Richtung Tel Aviv.

Die Ex-Ampelregierung musste sich im Vorjahr vor dem IGH, dem höchsten Gericht der Vereinten Nationen, verantworten, nachdem Nicaragua eine Klage eingereicht hatte. Erinnernd fasst der DSN-Artikel zusammen:

“Deutschland erklärte, dass im Jahr 2023 keine Kriegswaffen der Bundeswehr an Israel geliefert worden seien. Die offiziellen Dokumente, die im Rahmen einer Klage unter Berufung auf das Recht auf Information nach deutschem Presserecht vorgelegt wurden, werfen Fragen hinsichtlich der Vollständigkeit dieser Aussagen vor dem IGH auf.” 

Am 2. Juni dieses Jahres heißt es themenbezogen auf der Webseite des Deutschen Bundestags:

“Im Zeitraum vom 7. Oktober 2023 bis zum 13. Mai 2025 sind Einzelausfuhrgenehmigungen für die endgültige Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Israel im Gesamtwert von 485.103.796 Euro erteilt worden.”

Bezugnehmend auf die Realität von rund 500 Millionen Euro militärischer Unterstützung im Gaza-Krieg wird in dem Stern-Artikel berichtet:

“Während kommerzielle Exportgenehmigungen von Rüstungsgütern in den Zuständigkeitsbereich des Wirtschaftsministeriums fallen, unterstehen direkte Lieferungen aus den Beständen der Bundeswehr – sogenannte Länderabgaben – dem Verteidigungsministerium.”

Bei der IGH-Anhörung im Vorjahr, nach der Kritik seitens des Vertreters aus Nicaragua zur “mutmaßlichen Lieferung von 10.000 Schuss 120-Millimeter-Präzisionsmunition für israelische Panzer aus Bundeswehrbeständen”, erklärte demnach eine deutsche Vertreterin vor Gericht, dass diese angesprochene Lieferung “noch geprüft werde” und demnach “keine Genehmigung erteilt wurde”. Weiter erklärte die ungenannte Prozessbeteiligte wörtlich:

“Die einzigen Gegenstände, die die deutsche Bundeswehr an Israel liefert, sind medizinische Hilfsgüter und Helme.”

Den beiden Redaktionen liegt diesbezüglicher Aussagen eine Stellungnahme des Verteidigungsministeriums an das Verwaltungsgericht Köln vom 29. Januar 2025 vor, dies in Verbindung mit Inhalten aus dem “halbjährlich vom Wirtschaftsministerium erstellten ‘Rüstungsexportbericht'”. Dazu heißt es beim Stern:

“Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom 26. Mai 2025 bestätigt […], dass die Aussage Deutschlands, es seien nur ‘Sanitätsmaterial und Helme’ aus Bundeswehrbeständen geliefert worden, ‘nach Angaben der Antragsgegnerin [des Bundesverteidigungsministeriums] im Einvernehmen mit dem Staat Israel’ erfolgte.”

Der DSN-Artikel ergänzt zudem:

“In einem weiteren Schreiben desselben Ministeriums vom 15. Januar 2025 heißt es, dass die in der Klage angeforderten ‘differenzierten Informationen zu Exporten der Bundeswehr im Verfahren vor dem IGH nicht offengelegt wurden’.”

Ein weiteres Schreiben des Verteidigungsministeriums vom 23. Juli 2025 bezieht sich demnach auf “eine ‘Vertraulichkeitsvereinbarung’ mit Israel”.

Angaben zu Länderabgaben an Israel, so das Verteidigungsministerium, könnten dabei aus “Gründen der vertraglich vereinbarten Vertraulichkeit” nicht offenbart werden. Die Offenlegung solcher Informationen könne “das Vertrauen zwischen Deutschland und Israel erheblich beeinträchtigen”.

Das “Europäische Zentrum für Verfassungs- und Menschenrechte (ECCHR)” äußerte sich demnach besorgt über das nachweisliche Vorgehen Berlins. Dazu heißt es:

“Wenn die deutsche Regierung erklärt, dass ‘Informationen über Lieferungen der Bundeswehr nur in Absprache mit Israel an den IGH weitergegeben wurden’, so das ECCHR in einer Stellungnahme gegenüber Drop Site und Stern, scheint es ‘möglich, dass die genannten Güter letztlich nicht die einzigen waren, die verschickt wurden, sondern nur die einzigen, die offengelegt wurden’.” 

Für Matthias Goldmann, Professor für Internationales Recht an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht, wäre dies laut den Artikeln ein “politischer Skandal” und “ein Affront gegen ein internationales Gericht”. Goldmann erklärte in einem Antwortschreiben:

“Sollte Deutschland vor dem IGH tatsächlich ‘unvollständige oder falsche Angaben gemacht haben’, würde dies ‘die deutschen Doppelstandards in aller Deutlichkeit offenbaren und damit die Glaubwürdigkeit Deutschlands und den Einsatz für die regelbasierte Weltordnung infrage stellen‘.”

Das Auswärtige Amt lehnte auf Anfrage der beiden Redaktionen eine Stellungnahme zu den in Den Haag gemachten Angaben ab.

Mehr zum Thema – Rüstungskooperation: Lässt Rheinmetall Drohnen in Gaza testen?



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Tags: abgestimmtBundesregierunghabenIGHAussageIsraelMedienmitsoll
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