Die Farbattacke seitens der Aktivisten der “Letzten Generation” auf das Wahrzeichen der Hauptstadt sorgte mehrheitlich für Kritik und Unverständnis. Mitglieder der destruktiven Chaotengruppe hatten am 17. September alle Säulen des Brandenburger Tors mit einer speziell angemischten Farbe besprüht. Die Polizei nahm unmittelbar 14 Klimaaktivisten fest.
Nach Wochen der vorsichtigen Reinigungsmaßnahmen, stetig steigenden Kosten und der fortdauernden Ungewissheit, ob die gesamte Farbe aus dem historischen Sandstein entfernt werden kann, findet Berlins Finanzsenator Stefan Evers (CDU) nun eindeutige Worte. So verkündete er unmissverständlich in der Sendung “RTL Direkt”:
“Wir werden diese Kriminellen zur Rechenschaft ziehen. Für die Kosten ihrer Straftaten müssen sie persönlich geradestehen.”
In einem Artikel der Berliner Zeitung zeigt der Finanzsenator zudem den Weg auf, den die landeseigene Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) und der Berliner Senat nun final einschlagen wollen. So fordert Evers seitens der ermittelnden Justiz:
“Neben dem Strafrecht, bei dem es um den Tatbestand der Sachbeschädigung gehen wird, solle auch zivilrechtlich gegen die Aktivisten vorgegangen werden.”
Ein Paragraf 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) würde eine “sogenannte Verschuldenshaftung aufgrund einer ‘unerlaubten Handlung’ vorsehen”. Darüber würde, wie in dem Fall der “Letzten Generation”, “der Weg in die Privatinsolvenz nicht offen stehen”, so Evers erläuternd.
Nach Angaben der BIM gegenüber der Berliner Zeitung sind etwa 80 Prozent der Farbbeschädigungen am Wahrzeichen mittlerweile beseitigt. Der Wasseranteil der Farbe habe jedoch dafür gesorgt, dass “das Gemisch tiefer eingedrungen ist als zunächst angenommen”, so eine Sprecherin darlegend. Weiter heißt es:
“So oder so werden die Arbeiten noch mehrere Wochen dauern und die Kosten entsprechend steigen.”
Die beteiligten und erkennungsdienstlich bekannten Täter dürfen nun “in jedem Fall aber mit einer sechsstelligen Summe” rechnen, die ihnen seitens der Stadt zugestellt wird. Diese Summe ergebe sich aus der “Kombination aus verschiedenen Verfahren, die angewendet werden müssen”, dem “Einsatz von Lasertechnik” und der Tatsache, dass das Tor “für die Arbeiten stellenweise eingerüstet werden musste”.
Als eine weitere Reaktion auf die seit Wochen andauernden Nötigungen, durch die mehrheitlich destruktiven Straßenblockierungen im Stadtgebiet, erwägt die schwarz-rote Koalition in Berlin “auch die Kompetenzen der Polizei in deren Vorgehen gegen die Klima-Kleber zu erweitern”, so der Artikel der Berliner Zeitung informierend. Demnach sind auch Änderungen beim sogenannten Präventivgewahrsam geplant.
Zurzeit beträgt die Höchstdauer in Berlin zwei Tage. Künftig sollen jedoch Menschen, “von denen schwere Straftaten erwartet werden, auf Beschluss eines Richters bis zu fünf Tage eingesperrt werden können”. Ziel sei es, dass “die Klimaaktivisten künftig einfacher als bisher vorbeugend eingesperrt werden” können.
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