Es geht um die Krankenkassenbeiträge, die der Bund für die Bezieher von Bürgergeld zahlt. 133,17 Euro werden monatlich als Beitrag überwiesen. Die gesetzlichen Krankenkassen betonen, dass sie dabei auf Kosten sitzenbleiben. Zehn Milliarden Euro betrage die Differenz pro Jahr. Diesen Betrag will der GKV, der Verband der gesetzlichen Krankenversicherungen, jetzt beim Bund einklagen.
Damit ein solcher Beschluss des Verbands möglich ist, müssen beide Seiten zustimmen, die Beschäftigtenvertreter und auch die Vertreter der Arbeitgeberseite. Dass diese Voraussetzung gegeben ist, zeigte sich auch auf der Pressekonferenz. Dabei war das Hauptargument der Arbeitgebervertreterin Dr. Susanne Wagemann, dass durch die zusätzliche Belastung der gesetzlichen Krankenkasse die Beiträge und damit auch die Arbeitskosten steigen. Der Versichertenvertreter Uwe Klemens betonte indes, die 59 Millionen Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung müssten eine Aufgabe finanzieren, für die alle 84 Millionen Bürger einstehen sollten.
Bereits 2016 hatten die Krankenkassen ein Forschungsinstitut beauftragt, die tatsächlich erforderliche Beitragshöhe, damals noch für das ALG II, zu ermitteln. Das Ergebnis war, dass die Zahlungen durch den Bund die Ausgaben nur zu 38 Prozent decken und tatsächlich eine Beitragspauschale von 275,31 Euro erforderlich wäre. Eine Wiederholung dieser Berechnung für das Jahr 2022 ergab einen Beitrag von 311,45 Euro.
Bei den Empfängern von Grundsicherung im Alter ist das übrigens anders – da ersetzen die Kommunen die tatsächlich entstehenden Kosten. Und bei privat versicherten Beziehern von Bürgergeld wird, das monieren die Krankenkassen besonders, sogar ein Betrag von bis zu 471,32 Euro monatlich vom Bund übernommen.
Eine Anpassung der Pauschale war den Krankenkassen bereits mehrfach zugesichert worden; so im Koalitionsvertrag der letzten Regierung Merkel, aber ebenso in jenem der Ampelkoalition. Geschehen ist allerdings dennoch nichts. Dafür erhöhte sich die Zahl der Bürgergeldbezieher durch die Flüchtlinge aus der Ukraine noch einmal signifikant, und damit auch das Defizit.
Bezahlen müssen dieses Defizit dann übrigens alle gesetzlich Versicherten, während all jene, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, also auch alle Bundestagsabgeordneten und Beamten, an diesen Kosten nicht beteiligt werden.
Die Deckungslücke, so wird es in der Klage heißen, sei ein rechtswidriger Eingriff in das Recht der Sozialversicherungsträger zu organisatorischer und finanzieller Selbständigkeit und ein Verstoß gegen die Zweckbindung von Sozialversicherungsbeiträgen, die nicht zur Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben verwendet werden dürften.
Die Klage des GKV wird nun gegen den Zuweisungsbescheid des Bundesamts für Soziale Sicherung für 2026 eingereicht werden, der in den nächsten Wochen erstellt werden wird. Zuständig für die Klage wird das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen sein.
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