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Krankenhäuser sollen gesunden − Neues Gesetzespaket beschlossen, aber auch kritisiert

rtnews by rtnews
02/12/2022
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Im Bundestag wurde am Freitag ein Gesetz zur Entlastung der Kranken­hauspflege beschlossen, wobei Union und Linke dagegen stimmten und die AfD sich enthielt. Damit sollen die bekannten Probleme der Fallpauschalen und im Bereich Personal angegangen werden.

Dass das Gesundheitswesen als wichtiger Bereich der Daseinsvorsorge nicht auf Profit getrimmt und dem ökonomischen Wettbewerb ausgesetzt werden solle, haben Pfleger und Schwestern, Patienten und Angestellte sowie Leiharbeitnehmer in Kliniken und Arbeitnehmervertreter seit langem gefordert. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe warnte vor einem Zusammenbruch des Pflegesystems wegen Fachkräftemangels. “Wenn wir nicht schnell grundlegende Reformen bekommen, kann man die pflegerische Versorgung in Deutschland nicht mehr aufrechterhalten”, sagte die Vorsitzende Christel Bienstein dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Aktuell fehlten 200.000 Vollzeitkräfte. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft erklärte, die knappe Personaldecke sei Folge einer Politik, Kliniken unter wirtschaftlichen Druck zu setzen. Dies habe letztlich nur mit Personaleinsparungen realisiert werden können.

Am Freitag hat der Bundestag das sogenannte Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP beschlossen, das diesen Forderungen und Bedenken Rechnung tragen soll. Nach Aussage von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) soll das Gesetzespaket die Krankenhäuser in Deutschland stärker von wirtschaftlichem Druck lösen: “Nicht mehr ökonomischer Zwang, sondern medizinische Notwendigkeit soll künftig in den Kliniken über die Behandlung entscheiden.” Die Krankenhäuser verlangten eine umfassender gesicherte Finanzierung, Vertreter der Pflegeberufe dringende Lösungen gegen Fachkräftenot.

In der Finanzierung der Krankenhäuser sei eine neue Priorisierung notwendig, so Lauterbach:

“Wir haben das Gleichgewicht verloren zwischen Medizin und Ökonomie.” 

Das jetzige System betone “billig und Menge”. Man könne in Krankenhäusern aber nicht mit den gleichen Regeln vorgehen wie im Lebensmitteldiscounter. Von der Opposition kam Kritik. Der gesundheitspolitische Sprecher der Union, Tino Sorge (CDU), sprach von einem “Krankenhaus-Belastungsgesetz”. Mit starren Personalvorgaben würden Pflegekräften neue Daumenschrauben angesetzt. Bei geplanten Tagesbehandlungen seien Haftungsfragen ungeklärt. Die Union votierte wie auch die Linke gegen die Pläne, die AfD enthielt sich. Von der Linken kam vor allem der Verweis auf den Koalitionsvertrag, in dem es passendere Vorschläge für das Personalproblem gegeben habe.

Das Gesetz betrifft kurzfristig vor allem zwei Bereiche, die Pädiatrie, also die Kinderheilkunde, und die Geburtshilfe, die aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds in den Jahren 2023 und 2024 jeweils 270 Millionen Euro zur Finanzierung der Pädiatrie erhalten. Ferner sollen ebenfalls für die Jahre 2023 und 2024 jeweils 108 Millionen Euro zur Finanzierung der Geburtshilfe aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds bereitgestellt werden. Es dürfe nicht sein, dass auf dem Rücken von Kindern, Pflegekräften und Hebammen Gewinne gemacht werden, sagte Lauterbach. “Das wollen wir nicht weiter hinnehmen.”

Um das Netz der Kliniken mit Geburtshilfeabteilungen zu erhalten, sollen die Länder zusätzliches Geld bekommen − und zwar jeweils 120 Millionen Euro für 2023 und 2024. Zudem sollen Personalkosten für Hebammen ab 2025 umfassender abgesichert werden. “Jede Hebamme, die im Krankenhaus arbeitet, wird voll finanziert”, sagte Lauterbach.

Ein weiterer zentraler Punkte des Gesetzes ist die sogenannte tagesstationäre Behandlung. Krankenhäuser können demnach in geeigneten Fällen anstelle einer vollstationären Behandlung eine ambulante Behandlung ohne Übernachtung erbringen. Das soll tagsüber mehr Kapazitäten beim knappen Pflegepersonal schaffen, wenn Nachtschichten nicht mehr besetzt werden müssen. Vor allem für ältere Menschen entfalle so auch das oft problematische Gewöhnen an die neue Umgebung. Ansteckungsrisiken würden verringert, heißt es im Entwurf. Möglich sein sollen Tagesbehandlungen nur mit Einwilligung der Patienten. Medizinisch dürften sie für komplexe oder risikoreiche Behandlungen nicht in Betracht kommen. Lieber im Krankenhaus bleiben sollten Patienten auch, wenn zu Hause eine Versorgung über Nacht nicht gesichert ist. Generell geht es um Klinikaufenthalte von mindestens sechs Stunden. Wenn nach der ersten Aufnahme weitere Fahrtkosten anfallen, müssen Patienten sie selbst bezahlen.

Das Gesetz soll daneben bisherige finanzielle Anreize beseitigen, die zu höher vergüteten Klinikaufenthalten führen, obwohl es auch ambulant und ohne Unterbringung gehen würde. Für bestimmte Behandlungen soll daher eine “sektorengleiche” Vergütung eingeführt werden, die zwischen dem ambulanten und stationären Niveau liegt.

Für bessere Bedingungen bei den oft überbelasteten Pflegekräften soll ein neues Instrument zur Personalbemessung kommen − in Anlehnung an eine von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), dem Deutschen Pflegerat (DPR) und der Gewerkschaft Verdi entwickelte Pflegepersonalregelung PPR 2.0. Vorgesehen ist eine schrittweise Einführung, beginnend mit einer Testphase ab 1. Januar 2023. Ab 2025 soll die Personalbemessung dann scharf gestellt und auch sanktioniert werden.

Auch sollen Transformationsstrategien zur Digitalisierung im Krankenhausbereich gezielter umgesetzt und Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) stärker verbreitet werden.

Die Techniker Krankenkasse kritisierte, das Instrument löse kein einziges Problem in der Pflege − im Gegenteil. Vorstandschef Jens Baas sagte der Deutschen Presse-Agentur: “Statt neuer Kolleginnen und Kollegen wird die geplante Pflegepersonalbemessung den Pflegekräften jede Menge zusätzlichen Bürokratieaufwand bescheren.” Auch der Bundesrat hatte vor einer übermäßigen Bürokratisierung gewarnt und forderte einen flexiblen Einsatz der Pflegekräfte im Krankenhaus.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz monierte, Verbände erweckten den Eindruck, dass das Kliniksystem vor dem Kollaps stehe. Die immer gleiche Lösung laute mehr Geld, mehr Personal − aber so einfach sei es nicht. Die Zahl der behandelten Patienten sei zuletzt gesunken, die der ärztlichen und pflegerischen Beschäftigten gestiegen. Deshalb sei die Frage berechtigt, wie viele Probleme hausgemacht sind, sagte Vorstand Eugen Brysch. Nach wie vor gebe es “keine funktionierende Prozesssteuerung”, die Patienten durch die Therapieangebote lenke.

Das Ministerium sieht das Gesetzespaket als erste “kleine” Krankenhausreform − eine große will Lauterbach am kommenden Dienstag vorstellen. Erklärtes Ziel ist die “Überwindung” des generellen Finanzierungssystems über Pauschalen für Behandlungsfälle. Es habe sich mittlerweile so verselbstständigt, dass es zulasten der Qualität der Versorgung gehe, argumentierte Lauterbach bereits kürzlich. Das liege an einem “Hamsterrad-Effekt”: Nur mit einer Steigerung der Fallzahl könnten Kliniken das Budget halten oder erhöhen. Und es machten Kliniken Gewinn, die für Leistungen möglichst wenig Geld ausgaben − höherer Aufwand bedeute dagegen tendenziell Verluste.

Mehr zum Thema – Milliardendefizit der Kranken- und Pflegekassen: Verbraucherschützer fordern gerechte Kostenteilung





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Tags: aberauchbeschlossenGesetzespaketgesundenKrankenhäuserkritisiertneuessollen
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