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"Königreich": Die Rechtsextremen in der Regierung brauchen den Popanz

rtnews by rtnews
13/05/2025
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Es klingt ein wenig wie Rollator-Putsch 2.0, nur dass dieses Mal erst gar nicht die Rede von Umsturz und Sturm auf den Reichstag ist. Jedenfalls weckt die ganze Show rund um den Verein “Königreich Deutschland” reihenweise Erinnerungen an andere aufgeblasene Mücken.

Von Dagmar Henn

Wer immer glaubte, mit dem Ausscheiden von Nancy Faeser aus dem Amt der Innenministerin kehre wieder Vernunft ein, wurde jetzt schnell eines Besseren belehrt. Der neue Innenminister Alexander Dobrindt setzt erneut Hunderte von Polizisten in Marsch, wie damals gegen die Beteiligten am “Rollator-Putsch”, der sich inzwischen langsam in quälend langwierigen Verfahren als die Luftblase erweist, nach der er für kühlere Köpfe von Anfang an aussah.

Dieses Mal ist es also ein Verein namens “Königreich Deutschland”. Der ebenfalls das reichlich nichtssagende Etikett “Reichsbürger” trägt. Bei unzähligen Durchsuchungen ging es vor allem um die Beschlagnahmung des Vereinsvermögens. Nur – die Vorwürfe gäben lediglich eine Grundlage für ganz gewöhnliche Strafverfahren, die Erklärung des Bundesinnenministeriums dazu klingt aber, als wäre diese Truppe zutiefst staatsgefährdend. Obwohl nicht einmal in dieser Erklärung von Gewalttaten oder Umsturzversuchen die Rede ist, oder von bewaffneten Einheiten oder Ähnlichem.

Nun, die Staatlichkeit der Bundesrepublik scheint aus sehr dünnem Glas zu bestehen und schon durch leiseste Erschütterungen bedroht zu sein. Man erhält den Eindruck, würde dieses Personal es mit einer Truppe wie der RAF zu tun bekommen, säße es wimmernd unter dem Schreibtisch. Aber werfen wir mal einen genaueren Blick auf die ministerielle Erklärung.

“Zweck und Tätigkeit des Vereins laufen den Strafgesetzen zuwider und richten sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung sowie den Gedanken der Völkerverständigung.”

Das mit den Strafgesetzen, das mag sein oder nicht. Doch selbst, wenn man annimmt, dass alle angedeuteten Straftaten real wären, so fragt man sich dann doch – warum dieser mit nach Polizeiangaben vergleichsweise kleine Verein mit etwa tausend Mitgliedern, und nicht die etwa dreimal größere Scientology-Sekte, der man ebenfalls nicht nachsagen kann, sonderlich viel mit der “verfassungsmäßigen Ordnung” zu tun zu haben? Wenn der Polizei schon mal langweilig ist …

Ein paar Sätze werden in der Erklärung auch Minister Dobrindt persönlich zugeschrieben:

“Die Mitglieder dieser Vereinigung haben einen ‘Gegenstaat’ in unserem Land geschaffen und wirtschaftskriminelle Strukturen aufgebaut. So untergraben sie beharrlich die Rechtsordnung und das Gewaltmonopol der Bundesrepublik. Dabei untermauern sie ihren vermeintlichen Herrschaftsanspruch durch antisemitische Verschwörungserzählungen. Das kann in unserem Rechtsstaat nicht geduldet werden. Wir gehen entschlossen gegen diejenigen vor, die unsere freiheitliche demokratische Grundordnung angreifen.“

Das ist schon mal ein interessanter Punkt. Dass die Verschwörungstheorien “antisemitisch” sind, scheint entscheidend zu sein. Verschwörungstheorien gibt es nämlich viele; auch wenn man all jene beiseitelässt, die die Leitmedien frei Haus liefern, in Gestalt “russischer Sabotage” und ähnlicher Märchen – die Legende von Scientology beruht, soweit ich weiß, darauf, dass außerirdische Seelen auf der Erde gefangen sind; eine Science-Fiktion-Version der Katharer, allerdings gekreuzt mit massivem Erwerbstrieb.

Übrigens, in Bayern, das Dobrindt gut kennen sollte, gibt es bis heute Vereine, in denen sich Anhänger von König Ludwig II. sammeln, die fest davon überzeugt sind, dass dieser auf preußische Anweisung ermordet wurde, um das Königreich Bayern zu unterwerfen. Sind die jetzt auch unter Beobachtung des Verfassungsschutzes?

Interessant ist das Argument, der verbotene Verein habe “die Rechtsordnung und das Gewaltmonopol” untergraben. Warum? Weil das selbst proklamierte “Königreich Deutschland aggressiv eigene Staatlichkeit” reklamiert habe und durch eigene Gesetze, eigene Rechtsprechung “das Gewaltmonopol der Bundesrepublik” infrage gestellt habe.

Das ist wie üblich eine Argumentation für juristisch Ahnungslose. Eigene Regeln aufzustellen, ist das grundsätzliche Recht jeder Vereinigung, und neben dem bürgerlichen Recht gibt es unzählige Spezialrechte. Die Satzungen von Vereinen und Parteien beispielsweise. Andere Vereinigungen wie die beiden großen Kirchen besitzen eine komplette innere Rechtsordnung. Auch interne Gerichtsbarkeiten sind absolut üblich. Mehr noch – und Dobrindt weiß das genau – im Falle einer internen Streitigkeit innerhalb einer Vereinigung mit eigenem Recht sind in der Mehrzahl der Fälle staatliche Gerichte erst dann zuständig, wenn der Rechtsweg gemäß dem internen Recht erschöpft ist.

Jeder Kleingartenverein hat beispielsweise Regeln, die für Außenstehende befremdlich wirken, weil sie vorschreiben, wie viel Beet sein muss, wie hoch der Zaun sein darf oder welche Pflanzen nicht erwünscht sind, und diese Regeln haben innerhalb der Mitgliedschaft Gesetzesqualität. Was auch damit zu tun hat, dass das staatliche Recht, das den Meisten die Regel scheint, in Wirklichkeit die Ausnahme ist, und eine vergleichsweise neue Entwicklung, die erst mit dem Nationalstaat aufkam, während zuvor das gruppenbezogene Recht die Norm war. Mittelalterliche Universitäten waren beispielsweise eigene Gemeinschaften mit voller eigener Rechtlichkeit, und die Geschichte ist voll von Auseinandersetzungen zwischen den Städten, die sie beheimateten, und den Alma Mater, eben den Gemeinschaften der Lehrenden und Studierenden, weil die Städte nicht das Recht hatten, Angehörige der Universitäten vor Gericht zu stellen.

Was bedeutet, wenn eine Gruppe von Personen sich zusammenschließt und aus freiem Willen in diesem Zusammenschluss einer Reihe absurder Regeln unterwirft, wie Kartoffeln nur montags und mit den Fingern zu speisen, und Strafen verhängt, wenn diese Regeln nicht eingehalten werden, ist das nicht grundsätzlich rechtswidrig. Es ist auch nicht per se ein Verstoß gegen das staatliche Gewaltmonopol, sonst gäbe es dieses tausendfach. Es ist schließlich in Deutschland auch legal, einem Schweigeorden beizutreten. Die Grenze ist zum einen der freie Wille, also ob die Beteiligten ohne Zwang und bei klarem Bewusstsein die betreffenden Regeln für sich angenommen haben, und zum anderen die Frage von Eigen- oder Fremdgefährdung.

Was nicht heißt, dass diese Truppe jetzt sympathisch oder nützlich wäre; es heißt nur, dass die Grenzen des Zulässigen anders verlaufen, als das Innenministerium das darstellt. Und so ganz stimmt nicht einmal die Ablehnung der vorhandenen staatlichen Ordnung, denn, da der Verein “Liegenschaften” besitzen soll, der Verein und nicht dessen Vorsitzender, muss er eine juristische Person sein, also eingetragen. So wie die Inbesitznahme von Liegenschaften auch voraussetzt, eine Eintragung im Grundbuch vorzunehmen.

“Wesensprägend für das ‘Königreich Deutschland’ ist eine dezidierte profitorientierte Ausrichtung: In der Vergangenheit sind ihm von seiner Anhängerschaft erhebliche Summen zum Ankauf von Liegenschaften zugewendet worden, weitere Einnahmen werden z. B. über einschlägige Schulungsangebote im Reichsbürger- und Selbstverwaltermilieu erzielt (etwa Seminare zum ‘Systemausstieg’ oder Prüfungen zu einer ‘KRD-Staatsangehörigkeit’). Über Teilorganisationen (‘Königliche Reichsbank’, ‘Deutsche Heilfürsorge’ u. a.) werden dabei seit Jahren unerlaubte Bank- und Versicherungsgeschäfte betrieben und trotz fortgesetzter Zwangsmaßnahmen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) fortgeführt.”

Seit wann ist eine “dezidierte profitorientierte Ausrichtung” in der Bundesrepublik illegal? Nur gemeinnützige Vereine dürfen nicht profitorientiert sein; ansonsten ist eigentlich nur relevant, ob die Steuererklärung stimmt. Ja, da kann es sich um Betrug verschiedenster Art handeln; es kann aber auch sein, dass die erwähnten Teilorganisationen beispielsweise genossenschaftlich organisiert sind. Ganz gewöhnliche Wirtschaftsstraftaten also, wie sie in Deutschland täglich tausendfach geschehen; ein Grund, dass die Strafverfolgung tätig wird, aber kein Fall für den Staatsschutz.

“Weitere Verstöße gegen Strafgesetze ergeben sich aus dem Verein zurechenbaren Volksverhetzungen, Verunglimpfungen des Staates, Urkundenfälschungen durch Ausgabe eigener Legitimationsdokumente wie auch sonstigen szenespezifischen Ungehorsamsdelikten.”

Das ist ein hübsches neues Wort, “szenespezifisches Ungehorsamsdelikt”. Klingt nach “systematischem Falschparken” oder “gewerbsmäßiger Zechprellerei”. Aber wir wissen ja alle, dass “Volksverhetzung” und “Verunglimpfung des Staates” Meinungsdelikte sind, derer man mittlerweile für nichts beschuldigt wird; was dummerweise eben auch bedeutet, als Argument, warum etwas besonders gefährlich sein soll, sind sie inzwischen gänzlich wertlos.

Ja, es kann sich bei dem Verein “Königreich Deutschland” um eine Art Sekte handeln – kann aber auch sein, dass nicht. In den vergangenen Jahren ist die Liste der mit großem Aufwand betriebenen Strafverfolgung auf letztlich zweifelhafter Grundlage ziemlich lang; angefangen mit den unzähligen Verfahren, mit denen Gegner der Coronamaßnahmen überzogen wurden. Die meisten hätten nie zu einer Strafverfolgung oder zumindest nicht zu einer Strafverfolgung in diesem Ausmaß führen dürfen. Und wenn man die “Reichsbürger” wirklich für ein ernstes politisches Problem hielte, gäbe es eine einfache Gegenmaßnahme: eine echte, ordentliche, per Volksentscheid bestätigte Verfassung. Die fürchtet das politische Berlin aber anscheinend wie der Teufel das Weihwasser.

Das Hauptmotiv für das ganze Spektakel dürfte wieder einmal sein, dass das Thema der gefährlichen Rechtsextremisten regelmäßig aufgefrischt werden muss. Je rechtsextremer die Politik der auf Kriegstüchtigkeit ausgerichteten Bundesregierungen wird, desto größer muss der Popanz aufgebaut werden, der davon ablenken soll. Im Zusammenhang mit dem Auftreten der neuen Regierungsmitglieder wie Verteidigungsminister Johann Wadephul eine nicht leicht zu erfüllende Aufgabe, denn die Bilder nutzen sich ab. Und inzwischen wurde so oft aus voller Kehle “Wolf” geschrien, dass viele spätestens bei “Wo …” schon den Sender wechseln dürften.

Man würde sich und dem Land eine Atempause wünschen, um die ganzen Affären in Ruhe sichten und vernünftig bewerten zu können, und um wenigstens vorübergehend in einen Rechtszustand zurückzukehren, in dem noch klar zwischen Wort und Tat, zwischen Fantasie und Wirklichkeit unterschieden wird und die wüstesten Kriegstreiber schweigen müssten. Aber schon dieses Vereinsverbot belegt, dass eine solche Atempause nicht stattfindet, sondern das gleiche undemokratische Spiel, für das Nancy Faeser so berüchtigt war, weitergehen wird. Das hat sich schnell geklärt. Aus diesem Elend wieder auf den Boden rationalen Rechts zurückzukehren, wird die wirklich schwierige Aufgabe.

Mehr zum Thema – Innenminister Dobrindt lässt “Königreich Deutschland” verbieten – “König” Peter Fitzek in Haft



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Tags: BRAUCHENdenderdiePopanzquotKönigreichquotRechtsextremenRegierung
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